Mindestlohn soll am 1. Oktober auf 12 Euro steigen

| Politik Politik

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll zum 1. Oktober auf zwölf Euro steigen. 6,2 Millionen Beschäftigte sollen davon profitieren, wie aus einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Referentenentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hervorgeht. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte die zwölf Euro als Kernversprechen ins Zentrum seines Wahlkampfs für mehr Respekt in der Gesellschaft gerückt. Mehrere Medien berichteten ebenfalls über die Vorlage des Entwurfs.

Heil hatte bereits angekündigt, Anfang des Jahres einen Gesetzentwurf für die Erhöhung noch in diesem Jahr vorzulegen. Der Entwurf stellt zugleich klar: «Über künftige Anpassungen der Höhe des Mindestlohns entscheidet weiterhin die Mindestlohnkommission.» Derzeit liegt die Lohnuntergrenze bei 9,82 Euro je Stunde. Zum 1. Juli gibt es eine weitere turnusgemäße Erhöhung auf 10,45 Euro.

Durch die Anhebung der Arbeitsentgelte kommen auf die Arbeitgeber laut dem Entwurf höhere Lohnkosten von geschätzt rund 1,63 Milliarden Euro im Jahr 2022 zu. Die Preise für Güter und Dienstleistungen könnten sich moderat erhöhen. «Eine Quantifizierung dieses Effekts ist nicht möglich», so der Entwurf.

Zur Begründung wird in dem Entwurf betont, dass der Mindestlohn 2015 mit damals 8,50 Euro bewusst vorsichtig eingeführt worden sei. Nun sei die Anhebung auf 12 Euro «sozialstaatlich geboten». Auch im Niedriglohnbereich müsse eine Vollzeitbeschäftigung zur angemessenen Teilhabe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am gesellschaftlichen Leben befähigen.

Die Gewerkschaften begrüßten das Vorhaben. «Damit stärkt die Bundesregierung die unterste Haltelinie im Lohngefüge», sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell. «12 Euro in der Stunde werden vor allem bei Frauen und in den ostdeutschen Bundesländern ihre Wirkung entfalten.» Der Konsum werde bei denen gestärkt, die jeden Euro zweimal umdrehen müssten. «Uns Gewerkschaften geht es nach wie vor an erster Stelle darum, gute Tarifverträge in allen Branchen gemeinsam mit den Arbeitgebern abzuschließen.» Anhaltende Tarifflucht durch die Arbeitgeber erschwere dies zunehmend.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger hatte die 12-Euro-Pläne der Regierung als «grobe Verletzung der Tarifautonomie» kritisiert und die Prüfung einer Klage angekündigt. «Ob, wann und wie wir das Vorgehen der Bundesregierung qualifiziert juristisch überprüfen lassen, kommt ganz darauf an, wann dieser politische Mindestlohn durchgesetzt werden soll», hatte Dulger gesagt. Verdi-Chef Frank Werneke sagte: «Falls die Arbeitgeber tatsächlich gegen dieses Gesetz klagen sollten, ist das nichts anderes als der Versuch, Armutslöhne zu zementieren.»

Die Arbeitgeber kritisierten nicht in erster Linie die geplante neue Höhe der Lohnuntergrenze, sondern den Weg dorthin. Durch die einmalige Anhebung, so ihre Argumentation, werde das vorgeschriebene Verfahren konterkariert. Seit der Einführung bestimmt die Mindestlohnkommission die regelmäßigen Erhöhungsschritte auf der Basis der vorangegangenen Tarifentwicklung. Diese wird vom Statistischen Bundesamt im Tarifindex ermittelt - es ist also weitgehend ein Automatismus.

Auch Körzell betonte, die Rückkehr zum Verfahren mit der Mindestlohnkommission sei nach «diesem einmaligen Eingriff» wichtig. Für einen armutsfesten Mindestlohn gelten laut DGB 60 Prozent des mittleren Einkommens bei Vollbeschäftigung als Maßstab. Das werde in Deutschland mit mindestens 12 Euro erreicht. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Vertreter des Berliner Senats und des Dehoga haben das Konzept für die Errichtung des Hoga Campus in Berlin-Tempelhof vorgestellt. Das Projekt soll Ausbildung, Weiterbildung, Praxis und Austausch an einem Ort verknüpfen.

Anfang Juli bezeichnete der DEHOGA Bayern die höhere Pauschalsteuer für Minijobs noch als „moderate Anpassung“. Zwei Monate später spricht der Bundesverband von einem „völlig falschen Signal“. Ein Kommentar von Marc Schnerr über veränderte Rahmenbedingungen – und bemerkenswert unterschiedliche Tonlagen.

Zahlreiche Wirte an der Frankfurter Bockenheimer Landstraße wenden sich gegen den geplanten Straßenumbau. In einem offenen Brief fordern sie Verkehrsdezernent Yannick Schwander auf, die vorgesehene Verkehrsführung zu überarbeiten.

Mit deutlicher Kritik reagiert der Dehoga auf den Kabinettsbeschluss zur Einkommensteuerreform. Wer sich politisch zum Minijob bekenne, müsse ihn auch bezahlbar halten, so Verbandspräsident Guido Zöllick.

Online-Plattformen für Kurzzeitvermietungen müssen erstmals Belegungsdaten über die Datendrehscheibe der Bundesnetzagentur übermitteln. Tobias Warnecke vom Hotelverband Deutschland verweist bei der Umsetzung auf die entscheidende Rolle einer zentralen Infrastruktur auf Landesebene.

Bis zu 120 Betriebe aus Rheinland-Pfalz sollen das kostenfreie Beratungsangebot bis Ende 2027 nutzen können. Minister Ebling hat vor allem Hoteliers oder Gastronomen aus einer Region im Auge.

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.