Mindestlohn soll in kleinen Schritten auf über 10 Euro steigen

| Politik Politik

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll bis Mitte 2022 über die Marke von 10 Euro steigen - aber zuerst nur in kleineren Schritten. Das empfiehlt die zuständige Kommission in einem am Dienstag vorgelegten Beschluss, der auch der schwierigen Lage wegen der Corona-Krise Rechnung tragen soll. Die untere Absicherung für Geringverdiener soll demnach von jetzt 9,35 Euro in vier Stufen auf bis zu 10,45 Euro pro Stunde angehoben werden. Als erstes Plus kommt zum 1. Januar 2021 aber vorerst ein leichter Anstieg auf 9,50 Euro. Das Votum in dem Gremium, dem Vertreter von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaft angehören, fiel einstimmig.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sprach von einer guten Nachricht für rund zwei Millionen Arbeitnehmer. Er kündigte an, die Empfehlung über eine Verordnung verbindlich machen zu wollen. Der Anfang 2015 eingeführte Mindestlohn sei eine Erfolgsgeschichte, die aber fortgeschrieben werden müsse. Im Herbst wolle er deshalb Vorschläge für eine Reform machen. «Der Mindestlohn darf nicht abgehängt werden.» Heil verwies darauf, dass die Lohnuntergrenze derzeit bei nur 46 Prozent des Durchschnittseinkommens liege. Die Richtmarke von 12 Euro sei deshalb «eine gute Orientierung».

Konkret soll der Mindestlohn nun in einer ersten Stufe zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro steigen. Zum 1. Juli 2021 soll eine zweite kleine Anhebung auf 9,60 Euro folgen, zum 1. Januar 2022 eine dritte auf 9,82 Euro. Die vierte Stufe sieht dann zum 1. Juli 2022 eine Anhebung auf 10,45 Euro vor. Dies soll auch die Ausgangsbasis für die dann folgende nächste Anpassung sein. Der gesetzliche Mindestlohn wurde 2015 mit einem Betrag von 8,50 Euro brutto pro Stunde eingeführt. Zuletzt hatte es eine Anhebung in zwei Stufen gegeben: auf 9,19 Euro zum 1. Januar 2019 und auf die jetzigen 9,35 Euro zum 1. Januar 2020.

Der Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer - außer für Langzeitarbeitslose nach einer Arbeitsaufnahme in den ersten sechs Monaten. Auch für Azubis, Menschen mit Pflichtpraktikum oder Praktika unter drei Monaten gilt er nicht. Daneben haben mehrere Branchen tarifliche Mindestlöhne, die über der Lohnuntergrenze liegen.

Der Vorsitzende der Kommission, Jan Zilius, verwies darauf, dass über die jetzige Anpassung in Zeiten großer wirtschaftlicher Unsicherheit zu entscheiden gewesen sei. Das Gremium beriet auch länger als vorgesehen, die zunächst am Mittag geplante Bekanntgabe musste verschoben werden.

Für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte Vorstandsmitglied Stefan Körzell die Verständigung. «Allein in den nächsten beiden Jahren bringen die Mindestlohnsteigerungen insgesamt knapp zwei Milliarden Euro mehr im Portemonnaie der Beschäftigten.» Wünsche nach einer Erhöhungspause wegen der Corona-Krise hätten sich am Ende nicht durchsetzen können. Das nun als Basis für künftige Anpassungen vorgesehene Niveau von 10,45 Euro sei «ein deutlicher Schritt, um schneller zu den geforderten 12 Euro zu kommen». Grundsätzlich könne der Mindestlohn aber nur eine untere Haltelinie sein.

Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, sagte, die Kommission habe einmal mehr bewiesen, wie gut Sozialpartnerschaft in Deutschland funktionieren könne. Auch die Anhebung des Mindestlohns müsse der beispiellosen Rezession wegen der Corona-Krise Rechnung tragen. Daher konzentriere sich der erste Schritt auf einen Inflationsausgleich. Die niedrigeren gestaffelten Anpassungsschritte für das Jahr 2021 schafften vor allem für kleine und mittelständische Betriebe mehr Luft, da sie durch die Corona-Krise besonders hart getroffen seien.

Grundsätzlich orientiert sich die unabhängige Kommission an der zurückliegenden Entwicklung der Tariflöhne. In einer «Gesamtabwägung» zusammengebracht werden sollen laut gesetzlicher Vorgabe dann der Mindestschutz der Arbeitnehmer, faire Wettbewerbsbedingungen und das große Ziel, Beschäftigung nicht zu gefährden. Dabei gibt es einen gewissen Spielraum, was genau in die Berechnung einbezogen wird. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die stellvertretende NGG-Vorsitzende Claudia Tiedge kritisiert Forderungen nach einer Aufweichung des Acht-Stunden-Tags und warnt vor negativen Folgen für die Gleichstellung von Frauen.

Das Gastgewerbe in Sachsen-Anhalt sieht die seit Jahresbeginn geltende Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen zwar als spürbare Entlastung, schätzt die aktuelle Lage aber dennoch weiter als angespannt an.

Der DEHOGA setzt sich mit einer Kampagne für die Ablösung der täglichen Höchstarbeitszeit ein. Durch eine Umstellung auf die Wochenarbeitszeit sollen Betriebe sowie deren Beschäftigte von mehr Flexibilität profitieren. Die Bundesregierung braucht der Verband allerdings nicht mehr zu überzeugen. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit ist längst in Planung.

Der CDU-Parteitag hat eine Steuer auf gezuckerte Getränke abgelehnt. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther will aber noch nicht aufgeben und hat jetzt andere Pläne.

Mehrkosten fürs Mitnehmen? Potsdam will dem Beispiel Tübingen folgen und eine Verpackungssteuer einführen. Die Wirtschaft befürchtet, dass es am Ende der Kunde zu spüren bekommt.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) knüpft die Unterstützung für den Digitalen Euro an klare Bedingungen. Für den Erfolg in Hotellerie und Gastronomie fordert der Verband Gebührenfreiheit bei Kleinbeträgen und feste Transaktionsgebühren statt prozentualer Kosten.

Knausern viele Wirte beim Lohn? Der Dehoga Bayern weist Vorwürfe der Gewerkschaft NGG entschieden zurück und betont, dass die Mehrwertsteuersenkung direkt in Lohnsteigerungen und Beschäftigungssicherung fließt.

85 Kilo pro Kopf: Frankreich isst deutlich mehr Fleisch als Deutschland. Jetzt ruft die Regierung zu weniger Konsum auf – aber um die genaue Formulierung gab es Streit.

Die Denkfabrik „Zukunft der Gastwelt“ fordert ein umfassendes Belastungsmoratorium für das Gastgewerbe. In ihrem Schreiben an Bundestagsabgeordnete werden Insolvenzen, wie die der Revo Hospitality Group, als strukturelles Branchenproblem dargestellt. Marc Schnerr beleuchtet in einem Kommentar, warum er diese Argumentation ein wenig einseitig findet.

Die Kommission zur Sozialstaatsreform plant eine Neuausrichtung der Einkommensanrechnung und eine Vereinfachung von Sozialleistungen. Der Branchenverband DEHOGA verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung für geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe und warnt vor möglichen Fehlanreizen für Schwarzarbeit.