Der DEHOGA hat mit der Gewerkschaft NGG über eine spätere, stufenweise Einführung des Mindestlohnes in Ostdeutschland verhandelt. Das hat nicht geklappt. Die Verhandlungen sind gescheitert. Jetzt gilt für alle Beschäftigten in Hotellerie und Gastronomie der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro ab dem Jahreswechsel. Der DEHOGA habe die Chance vertan, das Image der Niedriglohnbranche abzustreifen, erklärte die NGG. Die Gewerkschaft habe kein ernsthaftes Interesse an einer Übergangsregelung gezeigt, kritisierte der DEHOGA.