Minijobgrenze steigt: Übergangsregelung bei Versicherungen greift

| Politik Politik

Ab dem 1. Oktober steigt die Minijobgrenze von 450 auf 520 Euro. Beschäftigte, die bislang schon zwischen 450,01 und 520 Euro verdient haben, würden mit der Änderung ihren Versicherungsstatus verlieren, teilt die Minijob-Zentrale mit. Damit das nicht passiert, greift bis zum 31. Dezember 2023 eine Übergangsregelung, die Betroffenen Bestandsschutz gewährt.

So blieben jene Beschäftigte grundsätzlich in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig. Auf eigenen Wunsch könnten sie sich zwar von der Versicherungspflicht befreien lassen - gegebenenfalls auch nur von einzelnen Versicherungszweigen. Damit entfielen aber auch die Ansprüche auf Leistungen, teilt die Minijob-Zentrale weiter mit.

Wer sich befreien lassen möchte, sollte sich darum vorab zu den Vor- und Nachteilen beraten lassen. Für die Kranken- und Pflegeversicherung ist die Krankenkasse, für die Arbeitslosenversicherung die Agentur für Arbeit zuständig. Der Antrag auf Befreiung wird dann aber beim Arbeitgeber gestellt. Wer den Antrag bis zum 2. Januar 2023 stellt, erwirkt eine rückwirkende Befreiung ab dem 1. Oktober 2022.

Einkommensgrenze für Familienversicherung steigt

Mit der Anhebung der Minijobgrenze steigt auch die Einkommensgrenze bei der Familienversicherung. Für Beschäftigte, die ab Oktober aufgrund der Erhöhung die Voraussetzung für eine Familienversicherung erfüllen, ende die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung - und damit auch in der Pflegeversicherung - automatisch, so die Minijob-Zentrale. Betroffene seien dann über die Familienversicherung bei ihrer Krankenkasse gesetzlich versichert.

Bei der Rentenversicherung ändert sich praktisch nichts

In der Rentenversicherung sei keine bestandsgeschützte Übergangsregelung erforderlich, weil auch Minijobs rentenversicherungspflichtig sind. Auf Antrag könnten sich Beschäftigte von dieser Pflicht befreien lassen. Doch hier sollten sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Schritt ebenfalls gut überlegen - wer sich befreien lässt, für den zahlt auch der Arbeitgeber keine Rentenversicherungsbeiträge mehr ein.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesregierung hält an ihren Plänen fest, künftig eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu ermöglichen. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor, die als Bundestagsdrucksache vorliegt.

Berlin will über den Bundesrat eine bundesweite Pflicht für digitale Zahlungsmittel durchsetzen. Auch im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist eine entsprechende Regelung vorgesehen.

Ein Bündnis mehrerer Branchenverbände spricht sich gegen die geplante Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Gastronomie aus. Die Organisationen sehen laut Mitteilung zusätzliche Belastungen und fordern ein Aussetzen des Gesetzesvorhabens.

Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, die Ausnahmen vom Lärmschutz für Public Viewing während der Fußball-WM 2026 ermöglicht. Städte und Gemeinden sollen dadurch flexibler über Veranstaltungen in den Nachtstunden entscheiden können.

Eine Expertenkommission empfiehlt zur Sanierung der Krankenkassen Steuererhöhungen auf Tabak, Alkohol und Zucker. Während die Berater auf Prävention und Milliardenentlastungen setzen, warnen Verbraucherschützer vor neuen sozialen Barrieren im Gesundheitssystem.

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt trinken. Die Jugendministerin will das «begleitete Trinken» beenden.

Der Rat der Europäischen Union hat die Reform der Pauschalreiserichtlinie verabschiedet, um für mehr Klarheit bei Reisearten und außergewöhnlichen Umständen zu sorgen. Kritiker bemängeln jedoch die Beibehaltung der 14-tägigen Rückerstattungsfrist und fehlende Instrumente für globale Krisenszenarien.

Berlin führt eine Ausbildungsplatzumlage für Unternehmen ein. Wirtschaftsverbände kritisieren die Abgabe und sprechen von zusätzlichen Belastungen für Betriebe.

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.