Münchner Restaurant „Little London“ zieht gegen bayerische Corona-Sperrstunde vor Gericht

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Das Münchner Steakhouse „Little London“ will die bayerische Corona-Sperrstunde für Restaurants kippen, die ab Mittwoch gelten soll. Thomas Hirschberger kündigte an, für sein Unternehmen einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht München einreichen zu wollen. Der Gastgeber argumentiert, dass die zeitliche Begrenzung auf 22.00 Uhr absolut willkürlich gewählt sei und ein Abendrestaurant dann nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden könne.

„Die geplante Regelung kommt defacto einer Betriebsschließung gleich und fügt den bayerischen Wirten erheblichen Schaden zu,“ sagt Thomas Hirschberger. „Es leuchtet uns nicht ein, dass wir bis 22 Uhr Sicherheit garantieren können und uns das der bayerische Staat nach 22 Uhr nicht mehr zutraut. Es gibt daher keinen sachlichen Grund für eine bayerische Corona-Sperrstunde“, so Hirschberger weiter. Die Betriebe bräuchten derzeit jede Chance, Umsatz zu machen. Es stünden sonst wieder Existenzen auf dem Spiel. Jede weitere Schließung, und sei es durch die Hintertür, führe dazu, dass noch mehr Mitarbeiter die Branche verlassen würden, führt Hirschberger weiter aus.

Der Little London-Betreiber geht in seinem Antrag nicht nur davon aus, dass die zeitliche Beschränkung auf 22.00 Uhr ungeeignet oder unverhältnismäßig zur Eindämmung der Corona-Pandemie sei, sondern sieht sich auch in der Freiheit der Berufsausübung eingeschränkt.

Erließe das Gericht die einstweilige Verfügung im Sinne des Restaurants, würde diese wahrscheinlich nur für das Little London gelten. Hirschberger ruft daher alle Gastronomen in Bayern auf, ebenfalls vor Gericht zu gehen, um die „Willkür des Freistaates“ zu stoppen.

Der Gastronom verweist aber auch auf vergleichbare Fälle auf der ersten Corona-Welle. Im Falle der Öffnungszeiten für Biergärten hatte seinerzeit ein Verwaltungsgericht dem Eilantrag eines Gastronomen stattgegeben und die Öffnung der Außengastronomie bis 22.00 Uhr gestattet. Daraufhin erlaubte die Stadt Augsburg allen Wirten, ihre Außenbereiche wieder bis 22.00 statt nur bis 20.00 Uhr zu öffnen. Andere Städte und dann der Freistaat zogen nach. Auf einen ähnlichen Effekt hofft Hirschberger auch bei dem aktuellen Fall.

Auch in Berlin gelang es im letzten Jahr einem Restaurantbetreiber, in einem Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, die Begrenzung von Öffnungszeiten durch Corona-Regeln auszusetzten.

Diese Regeln sollen ab Mittwoch in Bayern gelten

Das Corona-Virus breitet sich in weiten Teilen Bayerns rasant aus. Der Freistaat reagiert mit harten Maßnahmen: Von kommendem Mittwoch (24. November) an soll nach bisherigen Plänen quasi flächendeckend die 2G-Regel gelten. Für Ungeimpfte sind strikte Kontaktbeschränkungen geplant. In Hotspots soll es Zusatzregeln geben. Schulen und Kitas bleiben offen. Ein Überblick über die von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Freitag angekündigten Maßnahmen:

Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Es dürfen sich ab Mittwoch nur noch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen - Kinder unter 12 sowie Geimpfte werden nicht mitgezählt.

2G fast flächendeckend: Mit Ausnahme des Handels soll überall die 2G-Regel gelten, auch bei körpernahen Dienstleistungen wie Friseuren, in Hochschulen sowie Musik- und Fahrschulen. Im Handel gibt es aber eine Obergrenze: eine Person auf zehn Quadratmeter Fläche.

Weihnachtsmärkte sollen bayernweit komplett abgesagt werden.

Sperrstunde: In der Gastronomie gilt eine Sperrstunde ab 22 Uhr.

Clubs und Bars: Alle Clubs, Diskotheken, Bars und Schankwirtschaften müssen für die nächsten drei Wochen schließen, Bordelle ebenso.

2G-plus bei Kultur- und Sportveranstaltungen. Diese darf es nur noch in deutlich kleinerem Rahmen geben: mit einer Auslastung von maximal 25 Prozent an Zuschauern. Zudem gilt die 2G-plus-Regel - also Zugang für Geimpfte und Genesene nur noch mit Test. Dies gilt für Theater, Oper, Stadien sowie in Freizeiteinrichtungen und bei Messen.

Corona-Hotspots: In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 1000 soll das öffentliche Leben in weiten Bereichen heruntergefahren werden. Gastronomie und Beherbergungsbetriebe aller Art, Sport- und Kulturstätten sowie körpernahe Dienstleistungen (etwa Friseure) müssen schließen, Freizeit-, Sport- und Kulturveranstaltungen werden untersagt. Hochschulen müssen auf digitale Lehre umstellen. Schulen und Kitas bleiben offen, der Handel ebenso - dort gilt eine verschärfte Beschränkung auf eine Person pro 20 Quadratmeter.

Schulen und Kitas bleiben geöffnet, Schulen im Präsenzunterricht. Allerdings muss auch im Sportunterricht wieder eine Maske getragen werden. In Kitas und auch an Mittelschulen (insbesondere in der 5. und 6. Klasse) soll es flächendeckend PCR-Pooltests geben. Ansonsten bleibt es beim bisherigen System mit den Schnelltests. Neu ist: An Grund- und Förderschulen, an denen es schon PCR-Pooltests gibt, sollen künftig immer montagvormittags zusätzlich Schnelltests hinzukommen, weil die PCR-Testergebnisse immer erst abends vorliegen. (dpa)


 

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