Nährwerte und Zutaten auf Wein- und Sektflaschen erst nach und nach

| Politik Politik

Nährwerte und Zusatzstoffe müssen vom 8. Dezember an auch auf Wein- und Sektflaschen zu finden sein - allerdings noch nicht sofort auf allen, wie es Winzer und Sekthersteller befürchtet hatten. In der EU-Verordnung gibt es eine Übergangsvorschrift. Danach können Weinerzeugnisse, die vor diesem Stichtag hergestellt wurden, noch unbegrenzt ohne die neuen Kennzeichnungen verkauft werden können, wie ein Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums in Berlin erläuterte.

«Es kommt also nicht darauf an, ob die Produkte am 8. Dezember bereits etikettiert sind oder schon im Regal stehen», betonte der Sprecher. «Maßgeblich ist, ob die Erzeugnisse vor dem 8. Dezember 2023 bereits hergestellt waren.»

Weine gelten erst dann als «hergestellt», wenn sie nach der Gärung den erforderlichen Mindestalkoholgehalt erreicht und die erforderliche Säure haben. «Damit gilt das erst für den Jahrgang 2024», sagte Ernst Büscher vom Deutschen Weininstitut. «Eine Ausnahme wäre allerdings Eiswein, wenn es noch welchen gibt.»

Und was gilt für Sekt-, Perl- und Schaumwein? «Schaumwein ist dann hergestellt, wenn er nach der zweiten Gärung den erforderlichen Druck erreicht hat», erläuterte der Ministeriumssprecher. Schaum- und Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure gelten nach diesem Zusatz als hergestellt, ganz unabhängig vom Grundwein. Aufgrund der Definition des Herstellungszeitpunktes werden Sektgetränke ab dem 8. Dezember erst nach und nach mit dem vollständigen Zutaten- und Nährwertverzeichnis in den Handel gelangen, erläuterte eine Sprecherin des Verbands Deutscher Sektkellereien.

Aromatisierte Weinerzeugnisse - wie etwa Glühweine - gelten der EU-Verordnung zufolge nach der Aromatisierung als hergestellt. «Allein am Jahrgang kann die Deklaration also nicht festgemacht werden», betonte der Ministeriumssprecher.

Was genau muss künftig auf den Etiketten überhaupt vermerkt werden? Die Zutaten sowie folgende Nährwerte: Brennwert, Menge an Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz, heißt es im Ministerium.

Die Angaben auf den Etiketten könnten aufgedruckt oder über einen QR-Code abrufbar sein, der dann auf entsprechende Dokumente oder Webseiten verweise, sagte der Ministeriumssprecher. «Allerdings enthält das Unionsrecht keine klaren Vorgaben, ob und in welcher Form im Falle der "off-label"-Variante der QR-Code oder Link auf dem Etikett zu beschriften ist.» Das Bundesministerium halte ein «i» für Informationen für ausreichend, die Europäische Kommission aber nicht. Vielmehr bedürfe es nach ihrer Auffassung «eines klareren Hinweises, wie beispielsweise "Zutaten" und "Nährwerte".» Und die in Deutschland für die Kontrolle zuständigen Länder folgten dieser Auslegung. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine eigene Rentenkommission des Deutschen Gewerkschaftsbunds hat eine Alternative zu den Reformplänen der Regierung erarbeitet. Das Konzept verspricht ziemlich viel. Wie soll es finanziert werden?

Arbeiten bei mehr als 30 Grad, vielleicht sogar körperlich? Das ist nicht nur anstrengend, sondern kann auch gefährlich werden. Gewerkschaften setzen sich für mehr Schutz ein.

Mit Ernst Fischer verliert das deutsche Gastgewerbe eine seiner bedeutendsten Persönlichkeiten. Der langjährige Präsident und spätere Ehrenpräsident des DEHOGA Bundesverbandes ist im Alter von 82 Jahren gestorben. Sein Wirken reicht weit über seine Amtszeit hinaus.

Die Diskussion um die mögliche Abschaffung oder deutliche Einschränkung von Minijobs wird derzeit mit erstaunlich vielen Emotionen geführt – und erstaunlich wenig über die eigentlichen Auswirkungen. Ein Kommentar von Marc Schnerr.

Die Rentenkommission hat eine Reihe von Vorschlägen zur Zukunft der Alterssicherung vorgelegt. Vom Renteneintrittsfenster bis zur Kapitalrente – das steckt hinter den ungewohnten Begriffen.

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein neues Landesgaststättengesetz beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem längere Öffnungszeiten für die Außengastronomie in künftig festzulegenden Ausgehvierteln.

Die Rentenkommission will beitragsfreie Minijobs künftig auf Schüler beschränken. Besonders das Gastgewerbe könnte von der geplanten Änderung betroffen sein: Jeder zweite Beschäftigte in Gastronomie und Hotellerie arbeitet auf Minijob-Basis.

München will die Vermietung von Ferienwohnungen künftig stärker kontrollieren. Der Sozialausschuss des Stadtrats hat eine Registrierungspflicht beschlossen und weitere Änderungen bei der Zweckentfremdung von Wohnraum auf den Weg gebracht.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump. insbesondere fordert Monika Schnitzer die Rücknahme der Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie.