Neue Begründungspflichten bei Ablehnung von Anträgen auf Teilzeit oder Pflegezeit

| Politik Politik

Der Bundestag hat gegen Kritik der Arbeitgeber ein Gesetz verabschiedet, mit dem die europäische Richtlinie zur Vereinbarung von Beruf und Privatleben umgesetzt wird. Damit treten vor allem für kleine Unternehmen neue Pflichten in Kraft.

Für Elternzeit in Kleinunternehmen gilt: Wollen Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit ablehnen, haben sie die Ablehnung zu begründen. Dies gilt künftig bei Arbeitgebern mit in der Regel 15 oder weniger Arbeitnehmern.

Für Pflege- und Familienpflegezeit in Kleinbetrieben gilt: In Unternehmen mit in der Regel bis zu 15 Beschäftigten, in denen bisher kein Anspruch auf Pflegezeit besteht, und in Unternehmen mit in der Regel bis zu 25 Beschäftigten, in denen bisher kein Anspruch auf Familienpflegezeit besteht, bekommen Beschäftigte die Möglichkeit, im Wege eines Antragsverfahrens eine Pflege- oder Familienpflegezeit zu vereinbaren. Arbeitgeber werden verpflichtet, den Antrag innerhalb von vier Wochen zu bescheiden und eine eventuelle Ablehnung zu begründen.

Der DEHOGA Bundesverband geht davon aus, dass das Gesetz noch in der Sitzung des Bundesrats am 16. Dezember 2022 gebilligt wird. Es tritt einen Tag nach seiner Verkündung im Gesetzblatt in Kraft.

Der derzeit viel diskutierte sog. Vaterschaftsurlaub wurde mit dem Gesetz nicht umgesetzt. Allerdings hat Bundesfamilienministerin Paus bereits angekündigt, die Einführung einer zweiwöchigen vergüteten Freistellung für den Partner nach der Geburt eines Kindes im kommenden Jahr angehen zu wollen. Aufgrund der weiteren Belastung der arbeitgeberfinanzierten U2-Umlage haben die Arbeitgeber sich bereits gegen diese Ausweitung ausgesprochen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Pläne der SPD zur Neugestaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer stoßen bei Wirtschaftsverbänden auf deutliche Ablehnung. Sowohl der DEHOGA Bundesverband als auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände warnen vor massiven Folgen für den deutschen Mittelstand und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts.

Die erste Tarifrunde im hessischen Gastgewerbe endet ohne Ergebnis. Während die Gewerkschaft NGG das Arbeitgeberangebot als respektlosen Reallohnverlust kritisiert, pocht der DEHOGA auf die notwendige Stabilisierung der Betriebe durch die Mehrwertsteuersenkung.

In Bad Kreuznach sind die Tarifverhandlungen für das rheinland-pfälzische Gastgewerbe vorerst ohne Einigung zu Ende gegangen. Der DEHOGA Rheinland-Pfalz reagierte auf das Scheitern der Gespräche mit deutlicher Kritik an der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).

Bundesernährungsminister Alois Rainer sieht angesichts der Teuerung bei Nahrungsmitteln keinen Raum für weitere Preisaufschläge etwa für mehr Tierwohl oder auf stark gezuckerte Getränke. «Das kann ich nicht verantworten», sagte Rainer.

Der DEHOGA und die Gewerkschaft NGG haben sich auf einen neuen Entgelt-Tarifvertrag für das baden-württembergische Gastgewerbe geeinigt. Die Übereinkunft umfasst eine Laufzeit bis zum 31. März 2028. Kern der Einigung ist eine schrittweise Erhöhung der Löhne und Gehälter in insgesamt drei Phasen.

Das neue Gesetz zur Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung ist in Kraft. Durch digitale Buchprüfungen und automatisierten Datenaustausch will der Zoll illegale Beschäftigung effizienter aufdecken. Während das Gastgewerbe auf weniger Bürokratie hofft, wachsen die Anforderungen an die Dokumentationspflichten der Betriebe.

Der Präsident der Österreichischen Hotelvereinigung übt deutliche Kritik an den Plänen des Finanzministers zur Preisprüfung in der heimischen Gastronomie. Er sieht die Verantwortung für die Inflation bei den hohen Energiekosten sowie staatlichen Abgaben.

Bessere Gesundheit für die Menschen in Deutschland, vielleicht sogar mehr Lebensjahre? Mit solchen Versprechen wirbt der Ärztepräsident für eine neue Abgabe auf bestimmte Produkte.

In Italien war alkoholfreier Wein lange ein Tabu: Traditionalisten fürchteten eine Verwässerung der italienischen Weinkultur. Nach langen Debatten ist der Weg für die inländische Produktion nun frei.

Zum Beginn des neuen Jahres begrüßt der Hotelverband Deutschland (IHA) die Welcome Hotels als neues Mitglied in seinen Reihen. Die Hotelgruppe mit Sitz in Frankfurt am Main ist mit derzeit 14 Häusern in Deutschland vertreten.