Neue Begründungspflichten bei Ablehnung von Anträgen auf Teilzeit oder Pflegezeit

| Politik Politik

Der Bundestag hat gegen Kritik der Arbeitgeber ein Gesetz verabschiedet, mit dem die europäische Richtlinie zur Vereinbarung von Beruf und Privatleben umgesetzt wird. Damit treten vor allem für kleine Unternehmen neue Pflichten in Kraft.

Für Elternzeit in Kleinunternehmen gilt: Wollen Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit ablehnen, haben sie die Ablehnung zu begründen. Dies gilt künftig bei Arbeitgebern mit in der Regel 15 oder weniger Arbeitnehmern.

Für Pflege- und Familienpflegezeit in Kleinbetrieben gilt: In Unternehmen mit in der Regel bis zu 15 Beschäftigten, in denen bisher kein Anspruch auf Pflegezeit besteht, und in Unternehmen mit in der Regel bis zu 25 Beschäftigten, in denen bisher kein Anspruch auf Familienpflegezeit besteht, bekommen Beschäftigte die Möglichkeit, im Wege eines Antragsverfahrens eine Pflege- oder Familienpflegezeit zu vereinbaren. Arbeitgeber werden verpflichtet, den Antrag innerhalb von vier Wochen zu bescheiden und eine eventuelle Ablehnung zu begründen.

Der DEHOGA Bundesverband geht davon aus, dass das Gesetz noch in der Sitzung des Bundesrats am 16. Dezember 2022 gebilligt wird. Es tritt einen Tag nach seiner Verkündung im Gesetzblatt in Kraft.

Der derzeit viel diskutierte sog. Vaterschaftsurlaub wurde mit dem Gesetz nicht umgesetzt. Allerdings hat Bundesfamilienministerin Paus bereits angekündigt, die Einführung einer zweiwöchigen vergüteten Freistellung für den Partner nach der Geburt eines Kindes im kommenden Jahr angehen zu wollen. Aufgrund der weiteren Belastung der arbeitgeberfinanzierten U2-Umlage haben die Arbeitgeber sich bereits gegen diese Ausweitung ausgesprochen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesregierung hält an ihren Plänen fest, künftig eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu ermöglichen. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor, die als Bundestagsdrucksache vorliegt.

Berlin will über den Bundesrat eine bundesweite Pflicht für digitale Zahlungsmittel durchsetzen. Auch im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist eine entsprechende Regelung vorgesehen.

Ein Bündnis mehrerer Branchenverbände spricht sich gegen die geplante Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Gastronomie aus. Die Organisationen sehen laut Mitteilung zusätzliche Belastungen und fordern ein Aussetzen des Gesetzesvorhabens.

Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, die Ausnahmen vom Lärmschutz für Public Viewing während der Fußball-WM 2026 ermöglicht. Städte und Gemeinden sollen dadurch flexibler über Veranstaltungen in den Nachtstunden entscheiden können.

Eine Expertenkommission empfiehlt zur Sanierung der Krankenkassen Steuererhöhungen auf Tabak, Alkohol und Zucker. Während die Berater auf Prävention und Milliardenentlastungen setzen, warnen Verbraucherschützer vor neuen sozialen Barrieren im Gesundheitssystem.

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt trinken. Die Jugendministerin will das «begleitete Trinken» beenden.

Der Rat der Europäischen Union hat die Reform der Pauschalreiserichtlinie verabschiedet, um für mehr Klarheit bei Reisearten und außergewöhnlichen Umständen zu sorgen. Kritiker bemängeln jedoch die Beibehaltung der 14-tägigen Rückerstattungsfrist und fehlende Instrumente für globale Krisenszenarien.

Berlin führt eine Ausbildungsplatzumlage für Unternehmen ein. Wirtschaftsverbände kritisieren die Abgabe und sprechen von zusätzlichen Belastungen für Betriebe.

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.