Neue Hygienepranger-Regeln bald bundesweit / Dämpfer für „Topf Secret“

| Politik Politik

Behörden können künftig sechs Monate lang online über festgestellte Verstöße gegen die Lebensmittelsicherheit in Restaurants informieren. Das hat nach dem Bundestag jetzt auch der Bundesrat beschlossen. Damit wird die Sache Gesetz. Unterdessen gehen Gastronomen gegen die Herausgabe der Kontrollergebnisse an die Plattform „Topf Secret“ vor. Vorläufige Gerichtsentscheidungen fallen zugunsten der Betriebe aus.

Hygieneverstöße in Restaurants, Hotels und Kantinen können fortan, nach der Verkündung der Beschlüsse im Bundesgesetzblatt, für sechs Monate online veröffentlicht werden. Danach sind die Einträge zu entfernen. Das hat nach dem Bundestag nun auch der Bundesrat beschlossen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Regierung dazu aufgefordert, bis Ende April eine bundesweit einheitliche Regelung zu schaffen.

Nach Ablauf der sechs Monate müssen diese Informationen wieder von den staatlichen Internetseiten entfernt werden. Sobald ein veröffentlichter Mangel behoben wurde, muss die Behörde dies unverzüglich kommunizieren – auf derselben staatlichen Seite, auf der die Kontrollergebnisse veröffentlicht wurden.

Die Löschfristen ändern nichts an der Tatsache, dass Medienseiten, die über Mängel von Betrieben schreiben, was insbesondere bei prominenten Unternehmern der Fall sein dürfte, diese Berichterstattung nicht aus dem Internet nehmen müssen. Sprich: Informationen, die von staatlichen Stellen wieder gelöscht werden, könnten in vielen Fällen auf dritten Webseiten über Jahre online – und damit auffindbar – bleiben, auch wenn Mängel längst abgestellt worden sind.

In den letzten Monaten hatten Veröffentlichungen prominenter Betriebe, wie der Bachstelze (Tageskarte berichtete) in Erfurt oder des Luxushotels Nassauer Hof in Wiesbaden (Tageskarte berichtete) für großen medialen Wirbel gesorgt. Bislang war die Vorgehensweise der Länder uneinheitlich. Jetzt gibt es einen Rahmen für die Veröffentlichungen im Internet und Löschpflichten.

Bauliche Mängel außer Betracht

Verstöße gegen bauliche Anforderungen sowie Verstöße gegen Aufzeichnungspflichten, die keine Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln bewirken, bleiben bei den staatlichen Stellen außer Betracht.

Hessen prescht vor

Als erstes Land hat Hessen prompt angekündigt, gravierende Hygienemängel in der Gastronomie künftig online zu veröffentlichen. Wie Tageskarte berichtet sollen die Informationen ab sofort auf der Webseite „Verbraucherfenster Hessen“ zu sehen sein. Damit würden sie für Transparenz und mehr Verbraucherschutz sorgen. Außerdem biete dies Restaurants einen Anreiz, sich zu verbessern, wie die hessische Verbraucherschutzministerin erklärte. 

Bundesrat und DEHOGA fordern weitere Überarbeitung des Gesetzes

Der Bundesrat fordert außerdem eine weitere Überarbeitung des Gesetzes, um weiterhin bestehende Auslegungsschwierigkeiten zu beseitigen sowie einen bundesweit einheitlichen Bußgeldkatalog. Nunmehr muss das Gesetz nach Unterzeichnung des Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und tritt dann am Tag nach der Verkündung in Kraft. Damit ist noch vor 1. Mai 2019 zu rechnen, da das Gesetz – nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr - andernfalls nichtig werden würde.

Der DEHOGA begrüßt in diesem Zusammenhang, dass letztlich neben der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Löschfrist auch klargestellt wurde, dass bauliche Mängel und Verstöße gegen Aufzeichnungspflichten, die keine Gefahr einer negativen Beeinflussung von Lebensmitteln bewirken, außer Betracht blieben. Um weiterhin bestehende Rechtsunsicherheiten aufgrund von unbestimmten Rechtsbegriffen zu beseitigen, sei eine weitere Überarbeitung des Gesetzes jedoch notwendig, fordert der Verband in einem Newsletter an seine Mitglieder.

Erste vorläufige Gerichtsentscheidungen in Sachen „Topf Secret“ fallen zugunsten der betroffenen Betriebe aus

Ebenfalls informiert der DEHOGA Bundesverband darüber, dass in Sachen „Topf Secret“ derzeit mehrere betroffene Betriebe im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen die Herausgabe der Kontrollergebnisse vorgehen würden. Es gebe bereits erste verwaltungsgerichtliche Beschlüsse, in denen sich die Richter mit der Thematik „Topf Secret“ beschäftigen würden. Die Verwaltungsgerichte hätten bisher zugunsten der Betriebe entschieden, dass die Kontrollberichte zunächst nicht herausgegeben werden dürften.

Der Verband merkt aber an, dass die Gerichte im Rahmen eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens den Sachverhalt nur kursorisch prüfen würden. Dies bedeute, dass nun nachfolgend die Gerichte im sogenannten Hauptsacheverfahren den Sachverhalt gründlich prüfen und nach Klärung der offenen Rechtsfragen endgültig über die Herausgabe der Kontrollberichte entscheiden würden. Auch wenn eine finale Entscheidung zu „Topf Secret“ bisher noch ausstehe, zeigten die bisherigen Gerichtsbeschlüsse, dass die Bedenken bezüglich „Topf Secret“ berechtigt seien und einer rechtsstaatlichen Klärung bedürften sagt der DEHOGA.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Österreichs Tourismuswirtschaft erhält neue Rahmenbedingungen im Kampf gegen den Fachkräftemangel. Die Bundesregierung beschließt nicht nur eine Erhöhung der Saisonkontingente, sondern auch die Einrichtung eines Beschäftigtenfonds.

Der Chef darf ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest verlangen. Diese Regel zu ändern, könnte Ärzte entlasten. Die Gesundheitsministerin zeigt sich überraschend offen für die Idee.

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mobilisiert am 23. Oktober Essenskuriere und Support-Mitarbeiter. Hintergrund sind die Pläne des Essenslieferdienstes zur bundesweiten Auslagerung von etwa 2.000 Arbeitsplätzen.

Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand, ein Zusammenschluss von zehn Wirtschaftsverbänden, legte nun ihren zweiten Mittelstandsmonitor vor und zieht erneut eine ernüchternde Bilanz der politischen Rahmenbedingungen.

Der Dehoga in Hessen lehnt das geplante EU-Verbot von Bezeichnungen wie «Veggie-Burger» ab. Warum der Verband und ein veganes Lokal vor mehr Bürokratie und Verunsicherung von Kunden warnen.

Die Stadt Konstanz meldet eine Trendwende beim Müllaufkommen im öffentlichen Raum und führt diese auf die seit 1. Januar 2025 erhobene Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke zum Sofortverzehr zurück. Parallel dazu äußern Verbände Kritik an der Bewertung der Stadt und bemängeln das vorschnelle Fazit.

Der Verband der Veranstaltungsorganisatoren hat das Bundeskartellamt über mögliche Wettbewerbsbeschränkungen und eine zunehmende Marktkonzentration im Bereich der MICE-Buchungsportale informiert. Nach Auffassung des Verbands droht in diesem zentralen Marktsegment für die deutsche Wirtschaft eine „gefährliche Ballung von Marktmacht“.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat eine längere Frist bis zur Vorlage einer ersten Krankschreibung vorgeschlagen. Niedersächsische Arbeitgeber haben mit deutlichen Worten reagiert.

Schlagabtausch um Ostsee-Preise: Tourismusminister Wolfgang Blank kritisiert die Gastronomie von Mecklenburg-Vorpommern wegen zu teurer Schnitzel und Hotelzimmern. Der DEHOGA kontert scharf und schiebt die Schuld für die hohen Kosten auf die Politik und den Mindestlohn.

Die geplanten Steuerentlastungen für die Gastronomie und Pendler sorgen bei den Ländern und Kommunen für Sorge. Der Finanzausschuss des Bundesrats warnt vor einer "zusätzlichen Verschärfung der Haushaltslage". Der Bundesrat befasst sich am 17. Oktober 2025 mit den Plänen und einer möglichen Forderung nach Kompensation durch den Bund.