Neue Verpflegungspauschalen für Dienstreisen ins Ausland

| Politik Politik

Wer beruflich viel unterwegs ist, hat in der Regel auch höhere Kosten für die Verpflegung vor Ort. Der Gesetzgeber berücksichtigt diesen Aufwand finanziell - in Form von sogenannten Verpflegungspauschalen. Ab dem kommenden Jahr gelten nun neue Sätze für die Verpflegungspauschalen im Ausland. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin.

Die Höhe der Pauschalen richtet sich nach den Lebenshaltungskosten des jeweils bereisten Landes. Wer prüfen möchte, welche Pauschale für welches Land gilt, kann das in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums nachlesen.

Die grundsätzlich geringeren Verpflegungspauschalen für das Inland bleiben für Dienstreisen in Deutschland unverändert. Bei einer mehr als achtstündigen Abwesenheit von der eigenen Wohnung oder der üblichen Tätigkeitsstätte gibt es pauschal 14 Euro. Bei ganztägigen Reisen gibt es pro Tag der Abwesenheit 28 Euro.

Was bei Dienstreisen in verschiedene Länder gilt

Die Pauschalen können Arbeitgeber entweder im Rahmen der Reisekostenabrechnung steuerfrei mit dem Gehalt ihrer Beschäftigten auszahlen. Oder aber Arbeitnehmer sichern sich das Geld über die Steuererklärung. Dafür sind die Pauschalen für Verpflegung auf Dienstreisen als Werbungskosten in der «Anlage N» einzutragen. Auch Unternehmer und Selbstständige können von den Pauschalen profitieren. Sie müssen diese als Betriebsausgabe geltend machen.

Wer sich während einer Geschäftsreise an einem Tag in mehreren Ländern aufhält, für die unterschiedlich hohe Pauschalen gelten, darf immer nur den Pauschbetrag des Landes angeben, in dem er oder sie sich zuletzt aufgehalten hat. Das gilt auch dann, wenn er sich an diesem Tag überwiegend im Inland aufgehalten hat, teilt der Bund der Steuerzahler mit. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.

Nahtloser Einstieg statt Hängepartie: Das sächsische Innenministerium hat einen Erlass verabschiedet, der den Berufseinstieg von ausländischen Azubis und Studierenden vereinfacht. Vom Verband gibt es dafür Lob.

Der Bayerische Landtag hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der Städten und Gemeinden in Bayern ab Januar 2026 die Einführung eigener Einweg-Verpackungssteuern untersagt. Das Verbot schränkt die kommunalen Handlungsmöglichkeiten in diesem Bereich ein.

In der EU bleibt die Zukunft von Namen wie «Tofu-Wurst», «Soja-Schnitzel» oder «Veggie-Burger» für vegetarische Produkte zunächst offen. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments konnten sich nach intensiven Verhandlungen in Brüssel zunächst nicht auf neue Vorgaben einigen. Die Entscheidung wurde auf einen späteren Zeitpunkt vertagt. 

Beim Kauf von Koteletts soll künftig auch ein amtliches Siegel über die Zustände in den Ställen informieren. Der Start verzögert sich weiter. Für eine Ausdehnung gibt es nun aber ein Datum. Das verpflichtende Logo soll auch für die Außer-Haus-Verpflegung in Restaurants und Gaststätten greifen.