Neue Verpflegungspauschalen für Dienstreisen ins Ausland

| Politik Politik

Wer beruflich viel unterwegs ist, hat in der Regel auch höhere Kosten für die Verpflegung vor Ort. Der Gesetzgeber berücksichtigt diesen Aufwand finanziell - in Form von sogenannten Verpflegungspauschalen. Ab dem kommenden Jahr gelten nun neue Sätze für die Verpflegungspauschalen im Ausland. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin.

Die Höhe der Pauschalen richtet sich nach den Lebenshaltungskosten des jeweils bereisten Landes. Wer prüfen möchte, welche Pauschale für welches Land gilt, kann das in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums nachlesen.

Die grundsätzlich geringeren Verpflegungspauschalen für das Inland bleiben für Dienstreisen in Deutschland unverändert. Bei einer mehr als achtstündigen Abwesenheit von der eigenen Wohnung oder der üblichen Tätigkeitsstätte gibt es pauschal 14 Euro. Bei ganztägigen Reisen gibt es pro Tag der Abwesenheit 28 Euro.

Was bei Dienstreisen in verschiedene Länder gilt

Die Pauschalen können Arbeitgeber entweder im Rahmen der Reisekostenabrechnung steuerfrei mit dem Gehalt ihrer Beschäftigten auszahlen. Oder aber Arbeitnehmer sichern sich das Geld über die Steuererklärung. Dafür sind die Pauschalen für Verpflegung auf Dienstreisen als Werbungskosten in der «Anlage N» einzutragen. Auch Unternehmer und Selbstständige können von den Pauschalen profitieren. Sie müssen diese als Betriebsausgabe geltend machen.

Wer sich während einer Geschäftsreise an einem Tag in mehreren Ländern aufhält, für die unterschiedlich hohe Pauschalen gelten, darf immer nur den Pauschbetrag des Landes angeben, in dem er oder sie sich zuletzt aufgehalten hat. Das gilt auch dann, wenn er sich an diesem Tag überwiegend im Inland aufgehalten hat, teilt der Bund der Steuerzahler mit. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, die Ausnahmen vom Lärmschutz für Public Viewing während der Fußball-WM 2026 ermöglicht. Städte und Gemeinden sollen dadurch flexibler über Veranstaltungen in den Nachtstunden entscheiden können.

Eine Expertenkommission empfiehlt zur Sanierung der Krankenkassen Steuererhöhungen auf Tabak, Alkohol und Zucker. Während die Berater auf Prävention und Milliardenentlastungen setzen, warnen Verbraucherschützer vor neuen sozialen Barrieren im Gesundheitssystem.

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt trinken. Die Jugendministerin will das «begleitete Trinken» beenden.

Der Rat der Europäischen Union hat die Reform der Pauschalreiserichtlinie verabschiedet, um für mehr Klarheit bei Reisearten und außergewöhnlichen Umständen zu sorgen. Kritiker bemängeln jedoch die Beibehaltung der 14-tägigen Rückerstattungsfrist und fehlende Instrumente für globale Krisenszenarien.

Berlin führt eine Ausbildungsplatzumlage für Unternehmen ein. Wirtschaftsverbände kritisieren die Abgabe und sprechen von zusätzlichen Belastungen für Betriebe.

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.