Neue Verpflegungspauschalen für Dienstreisen ins Ausland

| Politik Politik

Wer beruflich viel unterwegs ist, hat in der Regel auch höhere Kosten für die Verpflegung vor Ort. Der Gesetzgeber berücksichtigt diesen Aufwand finanziell - in Form von sogenannten Verpflegungspauschalen. Ab dem kommenden Jahr gelten nun neue Sätze für die Verpflegungspauschalen im Ausland. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin.

Die Höhe der Pauschalen richtet sich nach den Lebenshaltungskosten des jeweils bereisten Landes. Wer prüfen möchte, welche Pauschale für welches Land gilt, kann das in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums nachlesen.

Die grundsätzlich geringeren Verpflegungspauschalen für das Inland bleiben für Dienstreisen in Deutschland unverändert. Bei einer mehr als achtstündigen Abwesenheit von der eigenen Wohnung oder der üblichen Tätigkeitsstätte gibt es pauschal 14 Euro. Bei ganztägigen Reisen gibt es pro Tag der Abwesenheit 28 Euro.

Was bei Dienstreisen in verschiedene Länder gilt

Die Pauschalen können Arbeitgeber entweder im Rahmen der Reisekostenabrechnung steuerfrei mit dem Gehalt ihrer Beschäftigten auszahlen. Oder aber Arbeitnehmer sichern sich das Geld über die Steuererklärung. Dafür sind die Pauschalen für Verpflegung auf Dienstreisen als Werbungskosten in der «Anlage N» einzutragen. Auch Unternehmer und Selbstständige können von den Pauschalen profitieren. Sie müssen diese als Betriebsausgabe geltend machen.

Wer sich während einer Geschäftsreise an einem Tag in mehreren Ländern aufhält, für die unterschiedlich hohe Pauschalen gelten, darf immer nur den Pauschbetrag des Landes angeben, in dem er oder sie sich zuletzt aufgehalten hat. Das gilt auch dann, wenn er sich an diesem Tag überwiegend im Inland aufgehalten hat, teilt der Bund der Steuerzahler mit. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat mit den Gewerkschaften GPA und vida einen neuen Kollektivvertrag für die Gastronomie und Hotellerie vereinbart. Ab Oktober steigen die Gehälter um durchschnittlich drei Prozent, ergänzt durch Einmalzahlungen und höhere Lehrlingseinkommen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterrabatte von 1.080 Euro abschaffen. Der Deutsche Reiseverband kritisiert die Pläne und verweist auf die besondere Bedeutung vergünstigter Reiseleistungen für Beschäftigte der Branche.

Sekt oder Bier bei der Konfirmationsfeier oder der Jugendweihe: Das war seit Generationen üblich. Doch die Gefahren durch Alkohol werden inzwischen viel ernster genommen. Der Gesetzgeber reagiert.

Seit dem 12. August gelten erste Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung PPWR verbindlich. Für Hotels und Gastronomiebetriebe kann die eigene Marke auf Verpackungen zusätzliche Verantwortlichkeiten auslösen.

Deutschlands Arbeitgeber pochen auf eine Arbeitszeit-Reform. Sie wollen - aus ihrer Sicht endlich - eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Der DGB warnt vor einem Rückfall ins 19. Jahrhundert.

Höhere Steuern und damit höhere Preise für Brot, Butter und Obst: Darauf zielt ein Vorschlag von Ökonom Clemens Fuest. Er will Einheitlichkeit bei der Mehrwertsteuer und im Gegenzug manche entlasten.

Ab 2027 plant Duisburg die Einführung einer Bettensteuer von drei Euro pro Nacht. Während die Stadt mit Einnahmen zur Haushaltskonsolidierung rechnet, kritisiert die Hotelbranche den zusätzlichen Aufwand und warnt vor Abwanderungseffekten.

Die Europäische Kommission will Mitgliedstaaten und Kommunen mit dem geplanten Affordable Housing Act zusätzliche Instrumente gegen Wohnungsdruck an die Hand geben. Ein Schwerpunkt des Vorhabens sind Maßnahmen im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen wie Airbnb.