Neue Verpflegungspauschalen für Dienstreisen

| Politik Politik

Seit Anfang des Jahres gelten für beruflich bedingte Auslandsreisen neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten. Das hat das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem Schreiben klargestellt, auf das der Bund der Steuerzahler verweist. Die seit 2023 geltenden Pauschalen haben damit zum 1. Januar 2024 ihre Gültigkeit verloren.

Die Pauschalen können Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuerfrei mit dem Lohn ausbezahlen, wenn diese Dienstreisen für das Unternehmen bestreiten.

Welche Werte sich im Einzelnen geändert haben, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Tabelle des BMF-Schreibens entnehmen. Fettgedruckte Werte wurden angepasst. Notwendig ist das in den Ländern geworden, in denen das allgemeine Preisniveau gestiegen ist, teilt der Bund der Steuerzahler mit.

Regelung für Dienstreisen in verschiedene Länder

Die Ermittlung des auszahlbaren Pauschbetrags ist insbesondere dann kompliziert, wenn Beschäftigte während einer ein- oder mehrtägigen Dienstreise in verschiedene Länder reisen. Auch dazu benennt die Finanzverwaltung Regelungen: Bei einer eintägigen Dienstreise in verschiedene Länder darf der Pauschbetrag des Landes angenommen werden, in dem der Arbeitnehmer zuletzt tätig gewesen ist.

Bei mehrtägigen Dienstreisen in verschiedene Staaten gilt für die Ermittlung der Verpflegungspauschale am An- und Abreisetag folgendes: War der Arbeitnehmer am Tag der An- oder Abreise vom Inland ins Ausland oder umgekehrt nicht berufstätig, ist der Pauschbetrag des Ortes anzugeben, der vor 0 Uhr Ortszeit erreicht wird. War der Arbeitnehmer am Tag der An- oder Abreise noch berufstätig, ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsorts anzuwenden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Gesetzes Tierhaltungskennzeichnung vorgelegt. Ziel ist laut Entwurf eine grundlegende Reform und Ausweitung der Kennzeichnungspflichten, insbesondere auf die Außer-Haus-Verpflegung wie Restaurants, Kantinen und Imbisse.

Das lange geplante staatliche Tierhaltungslogo für Fleisch soll nach Plänen des Bundesagrarministeriums im nächsten Jahr mit mehreren Änderungen eingeführt werden - und zwar außer in Supermärkten auch in Restaurants und Kantinen.

Sandra Warden arbeitet seit fast 25 Jahren beim DEHOGA Bundesverband. Dort verantwortet sie als Geschäftsführerin die Bereiche Arbeitsmarkt und Tarifpolitik. In der aktuellen Darstellung der Bundesgeschäftsstelle auf der Website des Verbandes wird sie derzeit nicht aufgeführt. Auf Anfrage von Tageskarte zu den Änderungen reagiert der Verband knapp.

50 Cent extra für Einwegbecher & Co.: Die Verpackungsteuer in Potsdam sorgt für Riesen-Ärger. Verbände warnen vor Unmut beim Verbraucher wegen Preissprüngen und hohem Bürokratie-Aufwand.

Google steht unter Druck: Die von Künstlicher Intelligenz betriebenen Chatbots werden zunehmend zur Konkurrenz. Brüssel will dem Wettbewerb nicht im Weg stehen - im Gegenteil.

Der DEHOGA und weitere Wirtschaftsverbände kritisieren die geplante steuerfreie 1.000-Euro-Prämie. Sie sehen darin eine zusätzliche Belastung für Unternehmen in einer angespannten wirtschaftlichen Lage.

Der Dehoga Niedersachsen warnt vor massiven Schäden für das Gastgewerbe durch angekündigte Streiks im Nah- und Luftverkehr während der Hannover Messe. Verbandspräsident Breuckmann kritisiert den Zeitpunkt der Maßnahmen und fordert eine schnelle Einigung der Tarifparteien.

Die schwarz-rote Koalition reagiert auf gestiegene Preise. Eine Maßnahme: die sogenannte Entlastungsprämie von 1.000 Euro. Doch Unternehmensvertreter reagieren genervt.

Die NGG wirft dem DEHOGA Rheinland-Pfalz vor, Tarifverhandlungen einseitig für gescheitert erklärt zu haben. Beide Seiten stellen unterschiedliche Positionen zu Angebot und Forderungen dar.

Die schwarz-rote Koalition reagiert auf gestiegene Preise. Eine Maßnahme: die sogenannte Entlastungsprämie. Doch wie viele Arbeitnehmer sie am Ende bekommen, bleibt abzuwarten.