NGG: "Betriebe in Bayern täuschen Kurzarbeit vor, um Geld zu sparen"

| Politik Politik

Unternehmen aus der bayerischen Lebensmittelbranche erschleichen sich nach Darstellung der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) zunehmend Beitragsgelder, indem sie krank gewordene Mitarbeiter zur Kurzarbeit anmelden. «Wir haben es hier mit einem Muster zu tun», sagte der Landesvorsitzende der NGG, Mustafa Öz. «Die Fälle häufen sich.» Gewinner sei der Arbeitgeber.

«Es ist immer das Gleiche: Beschäftigte werden krank. Und plötzlich entdeckt der Arbeitgeber, dass es günstiger ist, Kurzarbeitergeld zu beantragen anstatt selbst den Lohn im Krankheitsfall weiter zu bezahlen, wie es üblich und vorgeschrieben ist», sagte Öz. Er sprach von einem landesweiten Phänomen das quer durch die Branche reiche - mit einem Schwerpunkt in Bäckereien. «Auch regionale Marktführer gehen so vor, in vielen Fällen um Lohnkosten zu sparen», sagte Öz.

Der Bundesagentur für Arbeit, die das Kurzarbeitergeld auszahlt, seien die Vorwürfe bekannt, wie ein Sprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur erklärte. Allerdings hält die Behörde das Geschehen derzeit für Einzelfälle. Es liefen aber noch die Klärungen der Sachverhalte. Der Landesinnungsmeister für das bayerische Bäckerhandwerk, Heinrich Traublinger, sagte auf Anfrage: «Hierzu sind uns keinerlei Fälle bekannt.»

«Wie bei allen Leistungsarten kann es auch beim Kurzarbeitergeld zu Missbrauchsfällen kommen», sagte der Sprecher der Bundesagentur. Betrüger stünden aber auch im Risiko, denn es werde genau geprüft. «Zusätzlich gibt es beim Leistungsmissbrauch immer Mitwisser, weil die Arbeitnehmer der Kurzarbeit zustimmen müssen», betonte er.

Gegen Unternehmen, die falsche Angaben gemacht haben, werde strafrechtlich vorgegangen. Der Bundesagentur lagen bis Ende September 2021 bundesweit gut 6700 Hinweise auf möglichen Leistungsmissbrauch vor. Hierbei handele es sich aber um Hinweise, keine bestätigen Verstöße. «Bisher haben wir davon 329 Fälle an die Hauptzollämter und 225 an die Staatsanwaltschaft oder Polizei abgegeben, da sich hier jeweils tatsächlich ein Anfangsverdacht ergeben hat», sagte der Sprecher. «Es gibt also Betrugsversuche, das ist aber kein Massenphänomen.»

Der gesetzlichen Regelung zufolge sind Arbeitgeber in der Regel sechs Wochen lang zur vollen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verpflichtet. Bei Kurzarbeit übernimmt die Bundesagentur für Arbeit über ihr Kurzarbeitergeld die Lohnkosten. Das Kurzarbeitergeld ist aber deutlich weniger als der volle Lohn. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die NGG unterstützt die Empfehlungen der Rentenkommission zur Abschaffung des Sonderstatus von Minijobs. Der DEHOGA warnt dagegen vor erheblichen Folgen für rund 1,1 Millionen geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe.

Im Supermarkt greifen viele Menschen zu veganen oder vegetarischen Produkten. Bald müssen sie sich an neue Namen gewöhnen: Bestimmte Begriffe, die an Tiere denken lassen, sind dann nicht mehr erlaubt.

Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf zur Erhöhung der Alkoholsteuer vorbereitet. Nach einem Medienbericht sollen Spirituosen, Sekt und Alkopops ab dem 1. Januar 2027 um 20 Prozent höher besteuert werden.

Die Bundesregierung hat die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpasst. Nach derzeitiger Planung soll das Gesetz erst Anfang 2027 in Kraft treten, während Berichtspflichten und Auskunftsansprüche ab Juni 2028 greifen sollen.

Eine eigene Rentenkommission des Deutschen Gewerkschaftsbunds hat eine Alternative zu den Reformplänen der Regierung erarbeitet. Das Konzept verspricht ziemlich viel. Wie soll es finanziert werden?

Arbeiten bei mehr als 30 Grad, vielleicht sogar körperlich? Das ist nicht nur anstrengend, sondern kann auch gefährlich werden. Gewerkschaften setzen sich für mehr Schutz ein.

Mit Ernst Fischer verliert das deutsche Gastgewerbe eine seiner bedeutendsten Persönlichkeiten. Der langjährige Präsident und spätere Ehrenpräsident des DEHOGA Bundesverbandes ist im Alter von 82 Jahren gestorben. Sein Wirken reicht weit über seine Amtszeit hinaus.

Die Diskussion um die mögliche Abschaffung oder deutliche Einschränkung von Minijobs wird derzeit mit erstaunlich vielen Emotionen geführt – und erstaunlich wenig über die eigentlichen Auswirkungen. Ein Kommentar von Marc Schnerr.

Die Rentenkommission hat eine Reihe von Vorschlägen zur Zukunft der Alterssicherung vorgelegt. Vom Renteneintrittsfenster bis zur Kapitalrente – das steckt hinter den ungewohnten Begriffen.

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.