NGG: "Betriebe in Bayern täuschen Kurzarbeit vor, um Geld zu sparen"

| Politik Politik

Unternehmen aus der bayerischen Lebensmittelbranche erschleichen sich nach Darstellung der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) zunehmend Beitragsgelder, indem sie krank gewordene Mitarbeiter zur Kurzarbeit anmelden. «Wir haben es hier mit einem Muster zu tun», sagte der Landesvorsitzende der NGG, Mustafa Öz. «Die Fälle häufen sich.» Gewinner sei der Arbeitgeber.

«Es ist immer das Gleiche: Beschäftigte werden krank. Und plötzlich entdeckt der Arbeitgeber, dass es günstiger ist, Kurzarbeitergeld zu beantragen anstatt selbst den Lohn im Krankheitsfall weiter zu bezahlen, wie es üblich und vorgeschrieben ist», sagte Öz. Er sprach von einem landesweiten Phänomen das quer durch die Branche reiche - mit einem Schwerpunkt in Bäckereien. «Auch regionale Marktführer gehen so vor, in vielen Fällen um Lohnkosten zu sparen», sagte Öz.

Der Bundesagentur für Arbeit, die das Kurzarbeitergeld auszahlt, seien die Vorwürfe bekannt, wie ein Sprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur erklärte. Allerdings hält die Behörde das Geschehen derzeit für Einzelfälle. Es liefen aber noch die Klärungen der Sachverhalte. Der Landesinnungsmeister für das bayerische Bäckerhandwerk, Heinrich Traublinger, sagte auf Anfrage: «Hierzu sind uns keinerlei Fälle bekannt.»

«Wie bei allen Leistungsarten kann es auch beim Kurzarbeitergeld zu Missbrauchsfällen kommen», sagte der Sprecher der Bundesagentur. Betrüger stünden aber auch im Risiko, denn es werde genau geprüft. «Zusätzlich gibt es beim Leistungsmissbrauch immer Mitwisser, weil die Arbeitnehmer der Kurzarbeit zustimmen müssen», betonte er.

Gegen Unternehmen, die falsche Angaben gemacht haben, werde strafrechtlich vorgegangen. Der Bundesagentur lagen bis Ende September 2021 bundesweit gut 6700 Hinweise auf möglichen Leistungsmissbrauch vor. Hierbei handele es sich aber um Hinweise, keine bestätigen Verstöße. «Bisher haben wir davon 329 Fälle an die Hauptzollämter und 225 an die Staatsanwaltschaft oder Polizei abgegeben, da sich hier jeweils tatsächlich ein Anfangsverdacht ergeben hat», sagte der Sprecher. «Es gibt also Betrugsversuche, das ist aber kein Massenphänomen.»

Der gesetzlichen Regelung zufolge sind Arbeitgeber in der Regel sechs Wochen lang zur vollen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verpflichtet. Bei Kurzarbeit übernimmt die Bundesagentur für Arbeit über ihr Kurzarbeitergeld die Lohnkosten. Das Kurzarbeitergeld ist aber deutlich weniger als der volle Lohn. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat gemeinsam mit Handelsunternehmen und Verbänden eine Regulierung der Gebühren für sogenannte Commercial Cards gefordert. Wie der Verband auf Linkedin mitteilt, habe sich die Initiative dazu an Bundesfinanzminister Lars Klingbeil gewandt.

Seltene Einigkeit: Wie CSU-Chef Söder findet auch SPD-Ministerpräsidentin Schwesig, die Entlastungsprämie sollte man abhaken. Beide setzen die Hoffnungen nun auf eine Einkommensteuerreform.

Die Österreichische Hotelvereinigung wirft der Gewerkschaft vida einen aggressiven Verhandlungsstil in den laufenden Kollektivvertragsverhandlungen vor. Gleichzeitig verweist die ÖHV auf höhere Löhne, neue Zuschläge und zusätzliche Leistungen für Beschäftigte.

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat einen FDP-Antrag gegen kommunale Verpackungssteuern abgelehnt. Umweltverbände begrüßen die Entscheidung, während der Bundesverband der Systemgastronomie zusätzliche Belastungen für Betriebe befürchtet.

Der DEHOGA Baden-Württemberg bewertet den neuen Koalitionsvertrag von Grünen und CDU teilweise positiv. Der Verband sieht Fortschritte bei Tourismus, Ausbildung und Bürokratieabbau, kritisiert jedoch fehlende Aussagen zu kommunalen Abgaben und zur Meisterprämie im Gastgewerbe.

Die steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro, die Unternehmen an ihre Beschäftigten zahlen können, kommt vorerst nicht. Der Bundesrat stimmte dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetzentwurf überraschend nicht zu.

McDonald's Deutschland setzt das Format Burger Dialog fort. In Kooperation mit dem Musiker Eko Fresh und Vertretern aus der Bundespolitik thematisiert das Unternehmen zum Auftakt der neuen Runde das Ehrenamt und gesellschaftliches Engagement.

Die Gewerkschaft NGG droht in Hessen mit den "größten Streiks, die diese Branche in der Bundesrepublik jemals erlebt" habe. Vorabankündigungen wie bei der Bahn werde es laut NGG nicht geben.

Ein Pariser Gericht hat eine Immobiliengesellschaft zu einer Geldstrafe von 585.000 Euro verurteilt, weil ein Gebäude im 9. Arrondissement ohne Genehmigung in Touristenunterkünfte umgewandelt wurde. Wie die Stadt Paris laut Mitteilung erklärte, handelt es sich um die bislang höchste verhängte Strafe in einem solchen Fall.

Die Bundesregierung plant die Einführung einer «Zuckerabgabe». Zur Konsolidierung des Haushalts ist daneben eine Erhöhung der Alkohol- und Tabaksteuer sowie der Abbau von Finanzhilfen geplant, wie es aus Kreisen des Finanzministeriums hieß.