NGG: „Öffnungsplan für das Gastgewerbe ist längst überfällig“

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„Als enttäuschend für das Gastgewerbe“ hat Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), die gestrigen Ergebnisse der Bund-Länder-Konferenz bezeichnet. Für die vielen hunderttausenden Beschäftigten der geschlossenen Restaurants, Hotels, Bars und Kneipen sei es unverständlich, dass – anders als für den Handel – für das besonders stark vom Lockdown betroffene Gastgewerbe keinerlei Öffnungsstrategie und damit keinerlei Perspektive eröffnet werde.

„Auch, wenn es schwierig ist, angesichts des Pandemie-Geschehens konkrete Termine anzukündigen, so braucht es aber verlässliche Kriterien, unter welchen Rahmenbedingungen die Branche wieder öffnen kann. So wie das für den Handel möglich ist, hätten wir uns das auch für das Gastgewerbe gewünscht. Es ist es indes untragbar, dass gestern das Gastgewerbe mit kaum einem Wort erwähnt wurde und dass seit einem Jahr kein Öffnungsplan vorliegt, den Wissenschaft, Arbeitgeber und Gewerkschaft diskutieren können“, kritisiert der NGG-Vorsitzende.

Die Gewerkschaft NGG erwarte, dass bis zur nächsten Bund-Länder-Konferenz am 3. März 2021 Öffnungsszenarien für das Gastgewerbe erarbeitet werden, an denen die Sozialpartner beteiligt werden. Für die NGG habe dabei der Schutz der Beschäftigten höchste Priorität. „Das Gastgewerbe hat aber gezeigt, dass dies mit ausgefeilten Hygienekonzepten sowie Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz möglich ist. Dazu gehört auch, die physischen Gefährdungsbeurteilungen zu aktualisieren. Wichtig ist, dass es bundesweit einheitliche Regelungen gibt“, so der NGG-Vorsitzende.

„Die Beschäftigten im Gastgewerbe sind frustriert und finanziell am Ende. Umso wichtiger ist es, dass ein branchenübergreifendes Mindest-Kurzarbeitergeld eingeführt wird, das wenigstens das Signal sendet, dass nicht nur die Unternehmen Milliardenhilfen erhalten, sondern die Not der Beschäftigten gesehen und gelindert wird.“ Zeitler betonte, dass finanzielle Hilfen für das Gastgewerbe an die Beschäftigungssicherung zu koppeln seien.


 

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