NGG sieht Entwurf zur Erhöhung des Mindestlohns als Meilenstein

| Politik Politik

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) begrüßt den vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegten Referentenentwurf zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns (Tageskarte berichtete). „12 Euro Mindestlohn ohne Ausnahmen und Übergangsfristen ab 1. Oktober – das ist ein Meilenstein, dem im nächsten Schritt die Erhöhung der Tarifbindung folgen muss.“ Das hat der NGG-Vorsitzende Guido Zeitler gesagt.

„Das, was im Koalitionsvertrag angekündigt wird, zügig umgesetzt, erfährt gesamtgesellschaftlich eine sehr große Unterstützung und unterstreicht die politische Glaubwürdigkeit der neuen Bundesregierung“, so Zeitler.

Die Erhöhung des Mindestlohns käme nicht nur Geringverdienern, vor allem Frauen, in Hotels, Gaststätten, Bäckereien oder Fleischereien zugute, sondern auch der Wirtschaft: Nach Angaben des Pestel-Instituts würde die Kaufkraft bundesweit um 10,8 Milliarden Euro pro Jahr steigen und den Unternehmen höhere Umsätze bescheren.

Scharf kritisiert hat Zeitler die Ankündigung von Arbeitgeberverbänden, u.a. des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga, gegen den gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro mit dem Argument der Tarifautonomie zu klagen: „Das ist an Heuchelei nicht zu übertreffen. Durch Tarifflucht und dem Gewähren von Mitgliedschaften ohne Tarifbindung sind die Arbeitgeberverbände für die seit vielen Jahren sinkende Tarifbindung verantwortlich.“

Für tariflich gebundene Arbeitgeber seien 12 Euro Mindestlohn in der Regel kein Problem. Das zeigten die jüngsten Tarifverträge für das Gastgewerbe in Brandenburg, Berlin und Hessen sowie der Tarifvertrag der NGG mit dem Dehoga-Landesverband Nordrhein-Westfalen, der in der vergangenen Woche geschlossen wurde, – mit einem tariflichen Mindestlohn von 12,50 Euro.

„Wir begrüßen es, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil angekündigt hat, in einem nächsten Schritt zügig für die Erhöhung der Tarifbindung zu sorgen“, so Zeitler.

Der NGG-Chef appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, der geplanten Mindestlohn-Erhöhung zuzustimmen: „Dass nach einem jahrelangen Ausufern des Niedriglohnsektors Menschen wieder besser von ihrer Arbeit leben können, sollte keine Frage des Parteibuchs sein. Es ist in einem reichen Land wie Deutschland überfällig.“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In Italien war alkoholfreier Wein lange ein Tabu: Traditionalisten fürchteten eine Verwässerung der italienischen Weinkultur. Nach langen Debatten ist der Weg für die inländische Produktion nun frei.

Zum Beginn des neuen Jahres begrüßt der Hotelverband Deutschland (IHA) die Welcome Hotels als neues Mitglied in seinen Reihen. Die Hotelgruppe mit Sitz in Frankfurt am Main ist mit derzeit 14 Häusern in Deutschland vertreten.

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.