Noch immer kein Zeitpunk für Beantragung der Dezemberhilfen bekannt

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Die Dezemberhilfen für Firmen in der Corona-Krise lassen weiter auf sich warten. Eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums sagte am Freitag in Berlin, Bund und Länder seien in einer engen Abstimmung, es gebe noch einige Fragen zu klären. Ein Datum, ab wann die Hilfen beantragt werden können, nannte sie nicht.

Bei den Novemberhilfen wiederum werden Abschlagszahlungen ausgezahlt - das ist ein Vorschuss auf spätere Zahlungen. Mit Stand Donnerstag seien rund 219 000 Anträge gestellt worden, sagte die Sprecherin. Es seien 688 Millionen Euro ausbezahlt worden. Das Geld fließe also und komme bei den Betroffenen an.

Ab sofort können Abschlagszahlungen in Höhe von bis max. 50.000 Euro beantragt und ausgezahlt werden. Für diejenigen, die bereits Abschlagszahlungen in Höhe von maximal10.000 Euro erhalten haben, wird ab nächster Woche automatisch der neue Maximalbetrag von 50.000 Euro ausgezahlt, sofern die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen (mind. 50 Prozent der beantragten Fördersumme). Das bedeutet, in diesen Fällen ist keine neue Antragstellung erforderlich.

Die Bundesregierung hatte wegen des Teil-Lockdowns im November und Dezember für betroffene Firmen etwa in der Gastronomie Hilfen angekündigt, erstattet werden Umsatzausfälle. Ab Januar gilt die Überbrückungshilfe III, erstattet werden dann betriebliche Fixkosten wie Mieten und Pachten. Der Zugang zu den Überbrückungshilfen für November und Dezember wurde erweitert, dies zielte angesichts des harten Lockdowns vor allem auf den Einzelhandel. (Mit Material der dpa)


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