Noch kein Termin für neues Gesetz gegen bayerische Bettensteuern

| Politik Politik

Für ein Gesetz zur Verhinderung von Bettensteuern in Bayern gibt es noch immer keinen Umsetzungstermin. Die Staatsregierung hat dafür eine Novelle des Kommunalabgabengesetzes angekündigt.

«Der genaue Zeitpunkt, wann das Verfahren abgeschlossen sein wird, steht allerdings noch nicht fest», sagte eine Sprecherin des zuständigen Innenministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in München. Das Gesetz werde aber «demnächst geändert».

Mit der Gesetzesnovelle soll Kommunen grundsätzlich die Einführung einer entsprechenden Abgabe verboten werden, wie sie aktuell von der Landeshauptstadt München geplant ist. Sollte München vorher die Einführung einer Übernachtungssteuer beantragen, werde das aus rechtlichen Bedenken abgelehnt. Für den Fall hatte Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) eine Klage vor dem Verwaltungsgericht angekündigt.

Auslöser des Streits war die Ankündigung der Landeshauptstadt München, als erste bayerische Kommune eine fünfprozentige Übernachtungssteuer von den Hotels zu verlangen. Während die Staatsregierung auf Seiten des Hotels- und Gaststättengewerbes steht und dagegen ist, fordern der Städtetag und die Stadt München die kommunale Hoheit, eigenständig über entsprechende Abgaben entscheiden zu dürfen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Übernachtungssteuern erst im März für verfassungsgemäß erklärt.

Im Gegensatz zu Experten und Kommunen rechnet die Staatsregierung infolge von kommunalen Bettensteuern mit negativen Folgen für den Tourismus. Angesichts der starken Belastungen durch die Corona-Pandemie und in der aktuellen Energiekrise wäre das ein fatales Signal. Eine Übernachtungssteuer erhebt bislang keine Gemeinde in Bayern - in anderen Bundesländern ist die Abgabe aber vielerorts üblich. (dpa)

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.

Nahtloser Einstieg statt Hängepartie: Das sächsische Innenministerium hat einen Erlass verabschiedet, der den Berufseinstieg von ausländischen Azubis und Studierenden vereinfacht. Vom Verband gibt es dafür Lob.

Der Bayerische Landtag hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der Städten und Gemeinden in Bayern ab Januar 2026 die Einführung eigener Einweg-Verpackungssteuern untersagt. Das Verbot schränkt die kommunalen Handlungsmöglichkeiten in diesem Bereich ein.