NRW-Soforthilfe: DEHOGA-Forderung nach Überprüfung erhört

| Politik Politik

Die NRW Landesregierung hatte damit begonnen, alle Empfänger der NRW-Soforthilfe 2020 per Email anzuschreiben und zur Rückmeldung aufzufordern. Das Verfahren wurde jetzt vorläufig eingestellt, um die Ausführungsregelungen des Bundes überprüfen zu lassen. Der DEHOGA Nordrhein-Westfalen hatte genau das gefordert.

Die Landesregierung hat reagiert. Nachdem der Verband die Rückmeldeanforderungen im Zusammenhang mit der NRW-Soforthilfe gegenüber der Politik deutlich kritisiert und Nachbesserungen gefordert hatte, verkündete NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart gestern, dass das Verfahren ausgesetzt werde (Tageskarte berichtete). In der Meldung nahm er ausdrücklich Bezug auf die Gründe, die der DEHOGA als kritik- und überprüfungswürdig beschrieben hatte: "Besonders belastend wirken sich für eine Reihe von Betrieben die Personalkosten aus, die nicht vom Kurzarbeitergeld abgedeckt werden, wie auch die Abrechnung von gestundeten Zahlungen. Diese und andere Fragen haben wir dem Bund übermittelt und warten nun die weiteren Klärungen ab."

Der Verband hatte beispielhaft aufgezeigt, dass gestundete Mietzahlungen, deren Fälligkeit nur verschoben wurde oder Personalkosten, die nicht durch Kurzarbeitergeld abgedeckt wurden, aber tatsächlich anfielen, nicht in Ansatz gebracht werden dürfen. Das ist für das Gastgewerbe insofern besonders prekär, als damit Vergütungen für Auszubildende und Aushilfen außen vor blieben. Diese Verfahrensweise hätte für viele Betriebe bedeutet, dass Teile der Soforthilfe hätten zurückbezahlt werden müssen.

Freude über Teilerfolg

"Wir freuen uns über diesen Teilerfolg", sagt Bernd Niemeier, Präsident des DEHOGA Nordrhein-Westfalen, "auch wenn wir wissen, dass damit erst einmal nur Zeit gewonnen ist. Wir hoffen aber, dass die Erkenntnis auf Bundes- und Landesebene siegt, dass das damalige Ziel der Soforthilfen, nämlich möglichst viele Pleiten in der Wirtschaft zu verhindern, durch diese Art des Verfahrens nur um einige Monate verschoben würde und nicht im Interesse der Politik liegen kann. Eine nachträgliche Anpassung wäre für die Branche sehr wünschenswert."

Die betriebswirtschaftlichen wie organisatorischen Herausforderungen, mit denen das Gastgewerbe während der Corona-Krise trotz der Lockerungen konfrontiert ist, bleiben weiterhin sehr hoch. In einer Umfrage des DEHOGA in Nordrhein-Westfalen zu einem Monat Lockerungen in der Gastronomie hatten die Gastronomen angegeben, dass trotz Lockerungen lediglich 12 Prozent wirtschaftlich arbeiten könnten und dass sie im Vergleich zum Vorjahr mit Umsatzeinbußen von mehr als 50 Prozent rechnen. Clubs und Diskotheken dürfen weiterhin nicht geöffnet werden. Große, klassische Businesshotels in den Städten haben zwar häufig geöffnet, verbuchen aber extreme Umsatzverluste wegen des ausbleibenden Geschäftsreiseverkehrs, der nur äußerst zögerlich angelaufen ist. Großveranstaltungen - Konzerte, Sportveranstaltungen oder Messen, die sich nachhaltig positiv auf Beherbergung, Gastronomie und Caterer auswirken - finden bis mindestens 31. Oktober nicht statt, Corona-Auflagen mit Mindestabständen reduzieren das Platzangebot in den Betrieben.

"Natürlich freuen wir uns darüber, dass ab heute wieder z.B. Hochzeiten mit 150 Teilnehmern in unseren Betrieben gefeiert werden dürfen und wenn sonniges Wetter zu gut gefüllten Terrassen führt. Aber das Gesamtumfeld für unsere Gastronomen, Hoteliers, Caterer, Diskotheken- und Clubbetreiber bleibt weiterhin sehr schwierig. Rückzahlungsdiskussionen sind da zusätzliches Gift", so Niemeier abschließend. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Sekt oder Bier bei der Konfirmationsfeier oder der Jugendweihe: Das war seit Generationen üblich. Doch die Gefahren durch Alkohol werden inzwischen viel ernster genommen. Der Gesetzgeber reagiert.

Seit dem 12. August gelten erste Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung PPWR verbindlich. Für Hotels und Gastronomiebetriebe kann die eigene Marke auf Verpackungen zusätzliche Verantwortlichkeiten auslösen.

Deutschlands Arbeitgeber pochen auf eine Arbeitszeit-Reform. Sie wollen - aus ihrer Sicht endlich - eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Der DGB warnt vor einem Rückfall ins 19. Jahrhundert.

Höhere Steuern und damit höhere Preise für Brot, Butter und Obst: Darauf zielt ein Vorschlag von Ökonom Clemens Fuest. Er will Einheitlichkeit bei der Mehrwertsteuer und im Gegenzug manche entlasten.

Ab 2027 plant Duisburg die Einführung einer Bettensteuer von drei Euro pro Nacht. Während die Stadt mit Einnahmen zur Haushaltskonsolidierung rechnet, kritisiert die Hotelbranche den zusätzlichen Aufwand und warnt vor Abwanderungseffekten.

Die Europäische Kommission will Mitgliedstaaten und Kommunen mit dem geplanten Affordable Housing Act zusätzliche Instrumente gegen Wohnungsdruck an die Hand geben. Ein Schwerpunkt des Vorhabens sind Maßnahmen im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen wie Airbnb.

Die geplante stärkere Besteuerung alkoholischer Getränke stößt einer Umfrage zufolge bei einer großen Mehrheit der Bürger auf Zustimmung. Knapp zwei Drittel gaben in der Befragung des Meinungsforschungsinstituts Forsa an, dass sie diesen Vorstoß der Bundesregierung für sinnvoll halten.

Die Bundesregierung plant, die Mittel für die Tourismusförderung im Bundeshaushalt 2027 um 449.000 Euro zu reduzieren. Die Grünen kritisieren die Kürzung und fordern Änderungen im weiteren Haushaltsverfahren.

Was steht oben, wenn Nutzer WM-Spiele, Hotels oder Routen googeln? Zu oft nur Googles eigene Angebote, urteilt Brüssel. Die Millionenstrafe könnte US-Präsident Donald Trump verärgern. Der Hotelverband freut sich, dass die Kommission Zähne zeige.

Die EU hat den Weg für die Destillation von Rot- und Roséweinen freigemacht. Damit kann aus Wein Industriealkohol werden. Der wird unter anderem für Reinigungsmittel verwendet.