NRW tritt auf Corona-Bremse: landesweit Schutzstufe 1

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Infolge steigender Corona-Neuinfektionsraten greifen in Nordrhein-Westfalen ab Montag wieder schärfere Infektionsschutzmaßnahmen. Die Landesinzidenzstufe rückt dann von 0 auf 1. Sie gilt, wenn die Zahl der Neuinfektionen binnen sieben Tagen über 10 aber unter 35 liegt, gerechnet auf 100 000 Einwohner. Das bedeutet automatisch strengere Einschränkungen mit überregionaler Bedeutung - auch für Kreise und kreisfreie Städte, die lokal in der Stufe 0 liegen.

Landesinzidenzstufe 1 heißt unter anderem: generelle Maskenpflicht in Innenräumen, also nicht nur in Arztpraxen, Bussen und Bahnen, sondern beispielsweise auch wieder in Gaststätten, Museen, Zoos und Gottesdiensten. Für den Einzelhandel kehrt die Flächenbegrenzung von einem Kunden je zehn Quadratmeter zurück. Volks- und Schützenfeste, Tagungen mit mehr als 1000 Teilnehmern sowie der Betrieb von Diskotheken und Clubs in Innenräumen sind bis zum 27. August untersagt.

In zahlreichen Städten und Kreisen Nordrhein-Westfalens gilt vor Ort bereits Stufe 1, weitere sind an der Schwelle. Düsseldorf wird laut einer Übersicht des Landesgesundheitsministeriums am Dienstag voraussichtlich schon in Stufe 2 springen.

Der Übergang von Stufe 1 auf 2 greift, wenn eine Stadt oder ein Kreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Grenzwert von 35 überschreitet, am übernächsten Tag. Das zieht noch schärfere Auflagen bezüglich Kontaktbeschränkungen, Test- und Abstandspflichten nach sich.

Solingen wird am Montag sogar als erste Kommune in NRW wieder die höchste Stufe 3 (Sieben-Tage-Inzidenz ab 50) erreichen. Die Klingenstadt hatte nach Zahlen des Robert Koch-Instituts vom Sonntag mit 64,7 die höchste Sieben-Tage-Inzidenz bundesweit.

Dort gelten dann die strengsten Einschränkungen der Coronaschutzverordnung: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung nur noch für Angehörige aus zwei Haushalten erlaubt. In der Außengastronomie herrscht Test- und Platzpflicht. Im Einzelhandel, der nicht zur Grundversorgung zählt, gibt es eine Reduzierung der Kundenbegrenzung auf eine Person pro 20 Quadratmeter.

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