Oberste NRW-Richter verhandeln über Corona-Lockdown

| Politik Politik

Warenhäuser mussten ihre Geschäfte schließen, Tanzschulen und Gastronomie machten dicht, Fitnessstudios durften niemanden mehr hereinlassen: Der erste Lockdown in der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 hat viele Unternehmer und Betriebe hart getroffen. Sie zogen vor das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG), um die Regeln der NRW-Landesregierung vorläufig zu kippen. In den Eilverfahren aber blieben sie in der Regel erfolglos. Um Entschädigungsansprüche durchzusetzen, hielten die Firmen an ihren Klagen fest. Nach über zwei Jahren kommt es nun am 25. August und 22. September zu mehreren mündlichen Verhandlungen in den Hauptsacheverfahren am OVG in Münster. Das teilte eine OVG-Sprecherin auf Nachfrage mit.

Beim ersten Termin geht es um ein Fitnessstudio (Bielefeld), einen Personal-Trainer aus Gelsenkirchen, eine Tanzschule (Bonn) und eine Gastronomie (Essen). Rund vier Wochen später verhandelt das OVG in Sachen Galeria Karstadt Kaufhof und Peek & Cloppenburg. Hier geht es um die Begrenzung der Verkaufsfläche in Warenhäusern, Technikmärkten und Modegeschäften auf 800 Quadratmeter. Der Einzelhandel mit Produkten des täglichen Bedarfs durfte uneingeschränkt offen bleiben.

Bundesweit hatte es zuletzt erste Entscheidungen in Hauptsacheverfahren durch den Verwaltungsgerichtshof (VGH) des Landes Baden-Württemberg zum Corona-Lockdown im April 2020 gegeben. Das Gericht in Mannheim bestätigte im Grundsatz alle Eilverfahren.

Bei diesen Eilverfahren vor dem OVG geht es um eine vorläufige Einschätzung des Gerichts. Entschieden wird dabei allein nach Aktenlage. Am Ende steht kein Urteil, sondern ein Beschluss. Der ist nicht anfechtbar. Im Fall der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ging es darum, diese vorläufig außer Vollzug zu setzen.

Im Hauptsacheverfahren, also einer Klage, steht am Ende ein Urteil. Nach einer grundlegenden, vertieften Prüfung mit mehr Zeit werden bei einer mündlichen Verhandlung die Argumente ausgetauscht. Im Gegensatz zum Beschluss ist dann noch der Gang in die nächste Instanz, hier das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, möglich.

Das OVG deutet oft an, wie es die Chancen einer Klage einschätzt. Im Fall der Begrenzung auf 800 Quadratmeter Verkaufsfläche hatte das Gericht in seiner Pressemitteilung vom 29. April 2020 von offenen Erfolgsaussichten gesprochen, obwohl der Eilantrag scheiterte. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.

Nahtloser Einstieg statt Hängepartie: Das sächsische Innenministerium hat einen Erlass verabschiedet, der den Berufseinstieg von ausländischen Azubis und Studierenden vereinfacht. Vom Verband gibt es dafür Lob.

Der Bayerische Landtag hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der Städten und Gemeinden in Bayern ab Januar 2026 die Einführung eigener Einweg-Verpackungssteuern untersagt. Das Verbot schränkt die kommunalen Handlungsmöglichkeiten in diesem Bereich ein.