Österreich warnt nun auch vor Reisen nach Bulgarien und Rumänien

| Politik Politik

Österreich spricht mit Blick auf die Corona-Infektionen nun auch für Bulgarien, Rumänien und Moldau eine Reisewarnung aus. Die Maßnahme gelte ab sofort, sagte Außenminister Alexander Schallenberg am Mittwoch in Wien. Die Grenzkontrollen zu Ungarn und Slowenien würden deutlich verstärkt, erklärte Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Dabei kämen 1.800 Polizisten zum Einsatz. Reisebusse würden ausnahmslos kontrolliert. «Bitte reisen Sie nicht in diese Länder», so der Regierungschef. Wer von dort zurückkehre, müsse in eine 14-tägige Quarantäne oder einen negativen Coronatest vorweisen.

Österreich reagiert mit diesem Schritt auf die im nahen Ausland steigenden Infektionszahlen. Vor einer Woche hatte Wien bereits eine Reisewarnung für die sechs Staaten des Westbalkans ausgesprochen. Es habe sich herausgestellt, dass in jüngster Zeit mindestens 170 Fälle von Corona-Infektionen in Österreich auf Heimkehrer aus diesen Regionen zurückzuführen seien, hieß es. Kurz warnte eindringlich davor, die Quarantäne nicht einzuhalten. Wer trotz positiven Tests aus dem Haus gehe, begehe eine Straftat.

Insgesamt sei die Situation in Österreich aber weiter unter Kontrolle. Mit Oberösterreich und Wien seien nur zwei von neun Bundesländern von steigenden Infektionszahlen betroffen, so Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne). Die Behörden zählen aktuell rund 1100 aktiv Erkrankte im ganzen Land. 90 Patienten liegen in Krankenhäusern, zehn davon auf der Intensivstation. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.

Nahtloser Einstieg statt Hängepartie: Das sächsische Innenministerium hat einen Erlass verabschiedet, der den Berufseinstieg von ausländischen Azubis und Studierenden vereinfacht. Vom Verband gibt es dafür Lob.

Der Bayerische Landtag hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der Städten und Gemeinden in Bayern ab Januar 2026 die Einführung eigener Einweg-Verpackungssteuern untersagt. Das Verbot schränkt die kommunalen Handlungsmöglichkeiten in diesem Bereich ein.