Österreich weitet Maskenpflicht wieder aus

| Politik Politik

Als Reaktion auf steigende Corona-Infektionszahlen weitet Österreich die Maskenpflicht wieder aus. In Supermärkten, Bank- und Postfilialen müsse von Freitag an wieder ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am Dienstag in Wien.

Zuletzt galt die Maskenpflicht nur in Bussen und Bahnen, im medizinischen Bereich sowie in einigen Regionen. Seit Anfang Juli hatten sich in Österreich teils wieder mehr als 100 Menschen täglich angesteckt. Insgesamt sind in der Alpenrepublik derzeit 1400 Menschen mit dem Virus infiziert. «Es beginnt wieder ein bisschen zu brodeln», sagte Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne).

Das Tragen der Maske habe auch einen symbolischen Effekt, meinte Kurz. «Je mehr sie aus unserem Alltag verschwindet, desto stärker wird die Sorglosigkeit.»

Er kündigte auch schärfere Grenzkontrollen zu Ungarn und Slowenien an. Viele neue Corona-Fälle seien in jüngster Zeit von Reisenden eingeschleppt worden, die aus Ländern des Balkans zurückgekehrt seien, sagte der Regierungschef. Außerdem könnten Einreisen aus Risikogebieten nur dann erfolgen, wenn ein negativer PCR-Test vorliege, der von einem auch in Österreich anerkannten Labor ausgestellt worden sei, oder wenn sich der oder die Reisende in Quarantäne begebe.

Darüber hinaus werden Kirchen und Religionsgemeinschaften mit Bezug zu Risikogebieten im Ausland zu einer generellen Maskenpflicht gedrängt. In Freikirchen und einer serbisch-orthodoxen Kirche in Wien waren zuletzt Corona-Cluster lokalisiert worden. Wenn ein positiver Fall verzeichnet werde, müsse die betroffene Kirche schließen, hieß es.

Insgesamt erhöht die Regierung den Druck, die Quarantäne auch zwingend einzuhalten. Bisher seien 56 000 Menschen überprüft worden, sagte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP). In 260 Fällen seien Strafen verhängt worden. Es gelte, eine zweite Welle und einen zweiten Lockdown mit aller Macht zu verhindern, sagte Vizekanzler Werner Kogler (Grüne).

Das österreichische Corona-Ampelsystem, das das Covid-19-Risiko auf Bezirksebene einstufen soll, wird Anschober zufolge im August in Probebetrieb gehen. Die Ampel berücksichtigt vier Kriterien. Je nach Ampelstufe - von grün bis rot - sollen in den Bezirken Maßnahmen verhängt werden.

Das Land sei in der Coronakrise weiterhin vergleichsweise sehr solide unterwegs, sagte Kurz. «Wir erleben etwas, was einer Ziehharmonika ähnelt», so Kurz über den Wechsel zwischen Lockerungen und Verschärfungen im Kampf gegen das Virus. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.