Österreich wird Hochrisikogebiet - Pflichtquarantäne trifft Urlauber

| Politik Politik

Die erneute Einstufung Österreichs als Hochrisikogebiet erschwert die Reiseplanung deutscher Urlauber vor den Winterferien. Die Regelung gilt von Sonntag an - und hat konkrete Folgen: Wer aus einem Hochrisikogebiet nach Deutschland einreist und nicht mindestens den vollständigen Grundschutz mit der meist nötigen zweiten Spritze hat oder genesen ist, muss für zehn Tage in Quarantäne und kann sich frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen Test davon befreien. Für Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, endet die Absonderung fünf Tage nach der Einreise automatisch.

Vor allem für Familien mit schulpflichtigen Kindern, die keinen vollständigen Impfschutz haben, dürfte die am Freitag verkündete Entscheidung eine Hürde darstellen. Sie laufen Gefahr, dass der Nachwuchs nach einem Schneevergnügen in den Alpen den Wiederbeginn des Unterrichts verpasst und stattdessen zu Hause in Quarantäne festsitzt. In manchen Bundesländern beginnen die Winterferien schon Ende Januar, in anderen erst Anfang oder Mitte Februar..

 

Die Hochstufung aufgrund hoher Corona-Infektionszahlen betrifft fast ganz Österreich, wie das Robert Koch-Institut mitteilte. Ausgenommen davon sind die grenznahen Gemeinden Mittelberg und Jungholz sowie das Rißtal im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee. Damit stehen fortan alle neun Nachbarländer Deutschlands auf der Risikoliste. Dänemark, Polen, Tschechien, die Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Belgien und die Niederlande sind schon seit längerem als Hochrisikogebiete ausgewiesen.

Neben Österreich kommen ab Sonntag mehr als 30 andere Länder auf die Liste, viele davon in Afrika und in der Karibik. Insgesamt werden damit fast 140 der rund 200 Länder auf der Welt auf der Risikoliste stehen. Von der Liste gestrichen wurde diesmal kein Land.

Mit der Einstufung als Hochrisikogebiet verbunden ist neben strikten Quarantäne-Auflagen eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts für nicht notwendige touristische Reisen. Sie erleichtert Touristen die kostenlose Stornierung bereits gebuchter Reisen, bedeutet aber kein Reiseverbot.

Als Hochrisikogebiete werden Länder und Regionen mit einem besonders hohen Infektionsrisiko eingestuft. Dafür sind aber nicht nur die Infektionszahlen ausschlaggebend. Andere Kriterien sind das Tempo der Ausbreitung des Virus, die Belastung des Gesundheitssystems und auch fehlende Daten über die Corona-Lage.

Österreichs Tourismusministerin Elisabeth Köstinger befürchtet, dass die erneute Einstufung ihres Landes als Hochrisikogebiet der Tourismusbranche schadet. Sie kritisierte die deutsche Regelung, nach der auch ungeimpfte Kinder unter zwölf Jahren bei der Rückkehr aus Österreich künftig mindestens fünf Tage in Quarantäne bleiben müssen - wies aber auf eine recht einfache Lösung des Problems hin: «Wer geimpft ist, kann jederzeit einen sicheren und erholsamen Urlaub in Österreich verbringen», meinte Köstinger.

Wegen hoher Inzidenzen ist in den beliebten Tiroler Skiorten Kitzbühel, Ischgl und St. Anton in Österreich eine verschärfte Maskenpflicht im Freien eingeführt worden. Im Zentrum von Kitzbühel müssen seit Freitag FFP2-Masken getragen werden. Die Regel gilt bis zum 23. Januar - dem letzten Tag der traditionellen Herren-Skirennen, die trotz hoher Corona-Zahlen vor 1000 Zuschauern abgehalten werden sollen.

In Ischgl und St. Anton gilt eine ähnliche Regelung seit Donnerstag. Die beiden Orte liegen im Bezirk Landeck, wo die Inzidenz der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner und Woche zuletzt bei rund 2900 stand. Im Bezirk Kitzbühel lag der Wert bei ungefähr 3400. Damit liegen diese Regionen weit über dem österreichischen Gesamtwert, der wegen der sich stark ausbreitenden Omikron-Variante zuletzt auf die 1000er Marke zusteuerte. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In Italien war alkoholfreier Wein lange ein Tabu: Traditionalisten fürchteten eine Verwässerung der italienischen Weinkultur. Nach langen Debatten ist der Weg für die inländische Produktion nun frei.

Zum Beginn des neuen Jahres begrüßt der Hotelverband Deutschland (IHA) die Welcome Hotels als neues Mitglied in seinen Reihen. Die Hotelgruppe mit Sitz in Frankfurt am Main ist mit derzeit 14 Häusern in Deutschland vertreten.

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.