Omikron-Krisen-Gipfel - Clubs und Diskotheken müssen bundesweit schließen

| Politik Politik

Zur Eindämmung der sich rasch verbreitenden Corona-Virusvariante Omikron hat der Omikron-Krisen-Gipfel aus Bund und Ländern schärfere Einschränkungen des privaten und öffentlichen Lebens beschlossen. Dabei soll es Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genese geben.

Großveranstaltungen müssen künftig wieder vor leeren Rängen stattfinden. Gelten sollen diese und andere Maßnahmen spätestens ab dem 28. Dezember, wie die Bundesregierung und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder am Dienstag entschieden haben.

Es sei jetzt nicht die Zeit für große Partys an Silvester, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) nach der Schaltkonferenz. Daher sind spätestens ab dem 28. Dezember private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genese nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind davon ausgenommen.

Wenige Stunden vor der Spitzenrunde hatte das Robert Koch-Institut (RKI) in einer neuen Stellungnahme sofortige Maßnahmen wie die Schließung von Restaurants und eine Verlängerung der Weihnachtsferien für Schulen und Kitas gefordert (Tageskarte berichtete).

Clubs und Diskotheken müssen bundesweit schließen

Davon war nun keine Rede mehr. Stattdessen dürfen überregionale Großveranstaltungen dann nur noch ohne Zuschauer stattfinden. Clubs und Diskotheken müssen bundesweit geschlossen werden, Tanzveranstaltungen sind verboten. Dies war bisher schon in vielen Bundesländern der Fall, wurde aber von einigen Ländern anders gehandhabt.

Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst, hatte zuvor auf Twitter gefordert: «Bund und Länder müssen in einer gemeinsamen Strategie den Schutzwall vor der 5. Welle so hoch wie möglich bauen.» Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) die Einsetzung des von der Ampel-Koalition erst beendeten Rechtsstatus der Epidemischen Lage nationalen Tragweite verlangt.

Der Bundeskanzler bereitete die Menschen in Deutschland auf einen starken Anstieg der Corona-Infektionen durch die Omikron-Variante vor. Im Augenblick befinde man sich noch in einer seltsamen Zwischenzeit.

Die jüngst beschlossenen Maßnahmen gegen die Pandemie zeigten Wirkung, man bekomme die vierte Corona-Welle langsam in den Griff. Aber es drohe bereits die fünfte Welle. «So schnell wie erhofft ist es nicht vorbei.» Omikron werde die Zahl der Infektionen massiv steigen lassen, sagte Scholz. «Darauf müssen wir uns jetzt einstellen.»

Omikron sei aggressiver und drohe den Impfschutz zu unterlaufen. Erst eine Auffrischimpfung gebe einigermaßen Schutz. Scholz dankte dem Corona-Expertenrat der Regierung, der am Sonntag Maßnahmen gegen Omikron vorgeschlagen hatte.

Schwerpunkt auf Impfkampagne

Einen Schwerpunkt ihres Kampfes gegen Omikron legen Bund und Länder auf die Impfkampagne. Sie soll laut Vorlage für die Bund-Länder-Runde auch «über Weihnachten, an den Tagen zwischen Weihnachten und Silvester und an Silvester» weiterlaufen. Denn Ungeimpfte haben ein besonderes Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken. Doppelt Geimpfte sind gegen eine Ansteckung durch Omikron nicht gut geschützt und können das Virus weitergeben. Erst eine Auffrischimpfung schützt stärker auch vor Omikron - aber nicht komplett.

Mindestens 32,6 Prozent der Gesamtbevölkerung haben inzwischen eine Auffrischungsimpfung bekommen. Mindestens 70,4 Prozent sind demnach bisher zweifach geimpft oder haben die Einmal-Impfung von Johnson & Johnson erhalten. Im Schnitt wurden in den vergangenen sieben Tagen 1,1 Millionen Impfungen pro Tag verabreicht. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.