Online-Distribution: Hotrec begrüßt P2B-Verordnung

| Politik Politik

Mit der Platform-to-Business (P2B) Regulierung  ist eine neue EU-Gesetzgebung in Kraft getreten, die laut Hotrec von Hotels und Restaurants in Europa begrüßt wird. Sie stelle einen bedeutenden Schritt hin zu mehr Transparenz und faireren Bedingungen für Unternehmen des Gastgewerbes in ganz Europa in ihren Geschäftsbeziehungen mit Internet-Giganten dar, erklärte der Verband.

Hotels und Restaurants könnten von der so genannten „P2B-Verordnung“ einige Verbesserungen im Umgang mit Online-Plattformen erwarten. Die neue Verordnung bringe demnach mehr Transparenz und Fairness in die Beziehungen von gewerblichen Nutzern, wie zum Beispiel Hotels und Restaurants, und Online-Vermittlern bei folgenden Aspekten:

  • Ein gründlicheres Verständnis und weniger Ermessensspielräume bei Ranking- und Suchergebnissen, wodurch fundiertere Geschäftsentscheidungen ermöglicht werden.
  • Wirksame interne Beschwerdemechanismen müssen sicherstellen, dass die Anliegen der Unternehmen vollständig und zeitnah behandelt werden.
  • Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Online-Plattformen gegenüber Unternehmen sollen klarer und Anpassungen leichter vorhersehbar sein.
  • Alle potenziellen Sanktionen, die von Online-Plattformen gegen Unternehmen verhängt werden, müssen transparent und begründet sein.

„Das europäische Gastgewerbe erachtet die ‚P2B-Verordnung‘ als einen Meilenstein in den Geschäftsbeziehungen mit Plattformen, den wir vor mehr als zehn Jahren initiiert und nun erreicht haben. Sie wird die Beziehungen zwischen Plattformen und Hoteliers, die bisher ungerecht und unausgewogen waren, verbessern. Wir hoffen, dass diese Verordnung auch einen Schritt in Richtung eines verstärkten und nachhaltigen Wettbewerbs im Online-Vertrieb markiert“, sagte Markus Luthe, Vorsitzender der Distribution Working Group von HOTREC und Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

Laut einer Untersuchung von HOTREC wurden im Jahr 2019 etwas weniger als 30 Prozent aller Hotelbuchungen in Europa über Online-Plattformen getätigt. Fast 85 Prozent dieser Buchungen werden über Plattformen getätigt, die letztlich zu nur zwei Unternehmen gehören, von denen eines einen Marktanteil von fast 70 Prozent hat. Es ist daher zu erwarten, dass die „P2B-Verordnung“ dazu beiträgt, die bisher geringe Verhandlungsmacht der Hoteliers gegenüber den Internet-Giganten zu stärken.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.