Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (OVG) hat die in einer von Anfang bis Mitte November 2020 geltenden Vorschrift der Corona-Verordnung angeordnete Schließung der Gastro-Unternehmen im Bundesland für unwirksam erklärt.
Einem entsprechenden Normenkontrollantrag eines Restaurantbetreibers sei stattgegeben worden, teilte das OVG in Saarlouis am Dienstag mit.