OVG Saarland moniert Corona-Schließungen von Gaststätten Ende 2020 als rechtswidrig

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Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (OVG) hat die in einer von Anfang bis Mitte November 2020 geltenden Vorschrift der Corona-Verordnung angeordnete Schließung der Gastro-Unternehmen im Bundesland für unwirksam erklärt.

Einem entsprechenden Normenkontrollantrag eines Restaurantbetreibers sei stattgegeben worden, teilte das OVG in Saarlouis am Dienstag mit.

Die im Herbst 2020 erlassene Regelung sei formell rechtswidrig gewesen, weil sie nicht auf einer ausreichenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage beruhte, hieß es. Das OVG ließ «wegen grundsätzlicher Bedeutung» Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. (dpa)


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