Pauschalreiserichtlinie - EU-Vorschlag für neues Reiserecht liegt vor

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Die EU-Kommission hat einen ersten Entwurf für eine neue Pauschalreiserichtlinie vorgelegt. Erklärtes Ziel der EU-Kommission war es, den Reisenden mehr Rechte einzuräumen. Dieser Anspruch spiegelt sich nun in dem vorgelegten ersten Papier wider, auch wenn es insgesamt nicht so drastisch ausfällt, wie von den Verbänden befürchtet.

Der Vorschlag der EU-Komission zur Pauschalreiserichtlinie

Die EU-Kommission hat am Mittwoch eine Reihe von Vorschlägen vorgelegt, die sich auf die Covid-Krise und die Thomas Cook-Pleite im Jahr 2019 beziehen und die daraus resultierenden Schadensfälle berücksichtigen.

Die Regeln für die Erstattung bei Flügen oder multimodalen Reisen, die über einen Vermittler gebucht wurden, werden präzisiert, um die Fluggäste besser vor Annullierungen zu schützen. Sie werden auch für reibungslosere Reisen sorgen, insbesondere bei Reisen mit mehreren Reiseleistungen oder Verkehrsträgern, indem sichergestellt wird, dass die Fluggäste Zugang zu direkter Hilfe haben, und indem bessere Echtzeitinformationen, z. B. über Verspätungen und Annullierungen, bereitgestellt werden.

Personen eingeschränkter Mobilität, die während ihrer Reise von einem Verkehrsträger auf einen anderen umsteigen, werden von Beförderern und Terminalbetreibern an Umsteigepunkten unterstützt, wenn sie im Rahmen eines einzigen Beförderungsvertrags oder über multimodale Personenverkehrsknotenpunkte reisen.

Erstattungen werden über eine Kette von Dienstleistern, Pauschalreiseveranstaltern und Reisenden abgewickelt. Die Reisenden haben weiterhin Anspruch auf Erstattung innerhalb von 14 Tagen. Dies wird dadurch erleichtert, dass Pauschalreiseveranstalter, bei denen es sich in der Regel um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) handelt, Anspruch auf Erstattung durch die Leistungserbringer innerhalb von sieben Tagen haben.

Anzahlungen von Reisenden für Pauschalreisen dürfen 25 % des Preises der Pauschalreise nicht überschreiten, es sei denn, dem Reiseveranstalter entstehen Kosten, die eine höhere Anzahlung rechtfertigen.

Reisende, denen ein Gutschein angeboten wird, erhalten klare Informationen über die Möglichkeit, eine Rückerstattung zu verlangen, und werden über die Merkmale des Gutscheins informiert, bevor sie ihn annehmen.

Reisende erhalten klare Informationen darüber, ob eine Kombination von Reiseleistungen eine Pauschalreise darstellt, für die im Falle von Problemen gehaftet wird, und über ihre Rechte als Pauschalreisende.

Pauschalreiserichtlinie stärkt Verbraucherrechte 

Was sich bereits im Vorfeld abzeichnete, hat sich nun bestätigt. Der neue EU-Entwurf für eine neue Pauschalreiserichtlinie stärkt vor allem die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten, lässt aber die Bedürfnisse und Mechanismen des Veranstaltergeschäfts weitgehend außer Acht - etwa die Tatsache, dass Veranstalter Vorauszahlungen nutzen, um Hotels und andere Partner etwa in der Nebensaison über Wasser zu halten.

Kopfzerbrechen dürften den Veranstaltern vor allem die strikten Rückzahlungsfristen bei Erstattungen bereiten, aber auch die Begrenzung der Anzahlung auf maximal 25 Prozent sowie die härtere Gangart bei Gutscheinen - Reisende, denen ein Gutschein angeboten wird, müssen künftig deutlich darauf hingewiesen werden, dass sie auf eine Rückerstattung bestehen können, bevor sie den Gutschein annehmen. Solche Gutscheine werden automatisch erstattet, wenn sie nicht vor Ablauf ihrer Gültigkeit eingelöst werden.

Zunächst müssen aber noch das EU-Parlament und der Ministerrat dem Vorschlag zustimmen. Und noch ist unklar, wie sich die sich abzeichnende künftige EU-Regelung auf das Schweizer Pauschalreisegesetz auswirken wird, das derzeit noch wesentlich flexibler und veranstalterfreundlicher ist.


 

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