Pauschalreiserichtlinie - EU-Vorschlag für neues Reiserecht liegt vor

| Politik Politik

Die EU-Kommission hat einen ersten Entwurf für eine neue Pauschalreiserichtlinie vorgelegt. Erklärtes Ziel der EU-Kommission war es, den Reisenden mehr Rechte einzuräumen. Dieser Anspruch spiegelt sich nun in dem vorgelegten ersten Papier wider, auch wenn es insgesamt nicht so drastisch ausfällt, wie von den Verbänden befürchtet.

Der Vorschlag der EU-Komission zur Pauschalreiserichtlinie

Die EU-Kommission hat am Mittwoch eine Reihe von Vorschlägen vorgelegt, die sich auf die Covid-Krise und die Thomas Cook-Pleite im Jahr 2019 beziehen und die daraus resultierenden Schadensfälle berücksichtigen.

Die Regeln für die Erstattung bei Flügen oder multimodalen Reisen, die über einen Vermittler gebucht wurden, werden präzisiert, um die Fluggäste besser vor Annullierungen zu schützen. Sie werden auch für reibungslosere Reisen sorgen, insbesondere bei Reisen mit mehreren Reiseleistungen oder Verkehrsträgern, indem sichergestellt wird, dass die Fluggäste Zugang zu direkter Hilfe haben, und indem bessere Echtzeitinformationen, z. B. über Verspätungen und Annullierungen, bereitgestellt werden.

Personen eingeschränkter Mobilität, die während ihrer Reise von einem Verkehrsträger auf einen anderen umsteigen, werden von Beförderern und Terminalbetreibern an Umsteigepunkten unterstützt, wenn sie im Rahmen eines einzigen Beförderungsvertrags oder über multimodale Personenverkehrsknotenpunkte reisen.

Erstattungen werden über eine Kette von Dienstleistern, Pauschalreiseveranstaltern und Reisenden abgewickelt. Die Reisenden haben weiterhin Anspruch auf Erstattung innerhalb von 14 Tagen. Dies wird dadurch erleichtert, dass Pauschalreiseveranstalter, bei denen es sich in der Regel um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) handelt, Anspruch auf Erstattung durch die Leistungserbringer innerhalb von sieben Tagen haben.

Anzahlungen von Reisenden für Pauschalreisen dürfen 25 % des Preises der Pauschalreise nicht überschreiten, es sei denn, dem Reiseveranstalter entstehen Kosten, die eine höhere Anzahlung rechtfertigen.

Reisende, denen ein Gutschein angeboten wird, erhalten klare Informationen über die Möglichkeit, eine Rückerstattung zu verlangen, und werden über die Merkmale des Gutscheins informiert, bevor sie ihn annehmen.

Reisende erhalten klare Informationen darüber, ob eine Kombination von Reiseleistungen eine Pauschalreise darstellt, für die im Falle von Problemen gehaftet wird, und über ihre Rechte als Pauschalreisende.

Pauschalreiserichtlinie stärkt Verbraucherrechte 

Was sich bereits im Vorfeld abzeichnete, hat sich nun bestätigt. Der neue EU-Entwurf für eine neue Pauschalreiserichtlinie stärkt vor allem die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten, lässt aber die Bedürfnisse und Mechanismen des Veranstaltergeschäfts weitgehend außer Acht - etwa die Tatsache, dass Veranstalter Vorauszahlungen nutzen, um Hotels und andere Partner etwa in der Nebensaison über Wasser zu halten.

Kopfzerbrechen dürften den Veranstaltern vor allem die strikten Rückzahlungsfristen bei Erstattungen bereiten, aber auch die Begrenzung der Anzahlung auf maximal 25 Prozent sowie die härtere Gangart bei Gutscheinen - Reisende, denen ein Gutschein angeboten wird, müssen künftig deutlich darauf hingewiesen werden, dass sie auf eine Rückerstattung bestehen können, bevor sie den Gutschein annehmen. Solche Gutscheine werden automatisch erstattet, wenn sie nicht vor Ablauf ihrer Gültigkeit eingelöst werden.

Zunächst müssen aber noch das EU-Parlament und der Ministerrat dem Vorschlag zustimmen. Und noch ist unklar, wie sich die sich abzeichnende künftige EU-Regelung auf das Schweizer Pauschalreisegesetz auswirken wird, das derzeit noch wesentlich flexibler und veranstalterfreundlicher ist.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Schleswig-Holsteins schwarz-grüne Landesregierung will der geplanten steuerlichen Entlastung für Pendler, Gastronomen und Ehrenamtler kommende Woche im Bundesrat zustimmen. Die Gastronomie sei zentral für ihr Land als Tourismus-Standort, wirtschaftlich wie kulturell, so Ministerpräsident Daniel Günther.

Nachdem der Bundestag in der vergangenen Woche das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet hat, liegt die Entscheidung über die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie nun beim Bundesrat. Die Länderkammer muss dem Gesetz am 19. Dezember 2026 zustimmen. Jetzt äußerten sich Ministerpräsidenten.

Die Obergrenze für Arbeitsmigration über die Westbalkanregelung ist für 2025 erreicht, was zu Ablehnungen offener Anträge führt und bei Wirtschaftsverbänden angesichts politischer Pläne zur Kontingentsreduzierung auf 25.000 auf Kritik stößt.

Die Regierungschefs der Bundesländer haben sich zusammen mit Bundeskanzler Friedrich Merz auf ein umfangreiches Reformpaket zur Modernisierung von Staat und Verwaltung geeinigt. Dieses könnte bei konsequenter Umsetzung auch für das Gastgewerbe spürbare Entlastungen bringen.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erwägt ein Subunternehmerverbot für Essenslieferdienste wie Uber Eats, Wolt und Lieferando. Die Maßnahme soll nach einer rbb-Recherche, in der auf mögliche kriminelle Strukturen in der Branche hingewiesen wurde, effektiver gegen zahlreiche Verstöße gegen das Arbeitsrecht vorgehen.

Der Bundestag hat das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Das Gesetz setzt die im Koalitionsausschuss vereinbarten steuerlichen Rechtsänderungen um. Zu den zentralen Beschlüssen gehört die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent.

Gastronomen, Pendler sowie Ehrenamtler sollen steuerlich entlastet werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag in Berlin beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen.

Die große Mehrheit der Beschäftigten in Deutschland spricht sich für eine Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf maximal 8 Stunden aus. Dies ist eines der zentralen Ergebnisse des nun vorgestellten DGB-Index Gute Arbeit 2025.

Eine Umfrage beleuchtet die Herausforderungen der DSGVO-Umsetzung in der deutschen Wirtschaft. Unternehmen fordern mehrheitlich eine umfassende Reform der europäischen Datenschutzregeln, um die Digitalisierung und die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz nicht weiter zu behindern.

Bundesernährungsminister Alois Rainer hat die geplante Novellierung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes verschoben. Die Ausweitung der Kennzeichnung auf weitere Tierarten und die Einbeziehung der Gastronomie sind weiterhin strittige Punkte, während die Bezahlbarkeit von Lebensmitteln für den Minister im Vordergrund steht.