Pauschalreiserichtlinie - EU-Vorschlag für neues Reiserecht liegt vor

| Politik Politik

Die EU-Kommission hat einen ersten Entwurf für eine neue Pauschalreiserichtlinie vorgelegt. Erklärtes Ziel der EU-Kommission war es, den Reisenden mehr Rechte einzuräumen. Dieser Anspruch spiegelt sich nun in dem vorgelegten ersten Papier wider, auch wenn es insgesamt nicht so drastisch ausfällt, wie von den Verbänden befürchtet.

Der Vorschlag der EU-Komission zur Pauschalreiserichtlinie

Die EU-Kommission hat am Mittwoch eine Reihe von Vorschlägen vorgelegt, die sich auf die Covid-Krise und die Thomas Cook-Pleite im Jahr 2019 beziehen und die daraus resultierenden Schadensfälle berücksichtigen.

Die Regeln für die Erstattung bei Flügen oder multimodalen Reisen, die über einen Vermittler gebucht wurden, werden präzisiert, um die Fluggäste besser vor Annullierungen zu schützen. Sie werden auch für reibungslosere Reisen sorgen, insbesondere bei Reisen mit mehreren Reiseleistungen oder Verkehrsträgern, indem sichergestellt wird, dass die Fluggäste Zugang zu direkter Hilfe haben, und indem bessere Echtzeitinformationen, z. B. über Verspätungen und Annullierungen, bereitgestellt werden.

Personen eingeschränkter Mobilität, die während ihrer Reise von einem Verkehrsträger auf einen anderen umsteigen, werden von Beförderern und Terminalbetreibern an Umsteigepunkten unterstützt, wenn sie im Rahmen eines einzigen Beförderungsvertrags oder über multimodale Personenverkehrsknotenpunkte reisen.

Erstattungen werden über eine Kette von Dienstleistern, Pauschalreiseveranstaltern und Reisenden abgewickelt. Die Reisenden haben weiterhin Anspruch auf Erstattung innerhalb von 14 Tagen. Dies wird dadurch erleichtert, dass Pauschalreiseveranstalter, bei denen es sich in der Regel um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) handelt, Anspruch auf Erstattung durch die Leistungserbringer innerhalb von sieben Tagen haben.

Anzahlungen von Reisenden für Pauschalreisen dürfen 25 % des Preises der Pauschalreise nicht überschreiten, es sei denn, dem Reiseveranstalter entstehen Kosten, die eine höhere Anzahlung rechtfertigen.

Reisende, denen ein Gutschein angeboten wird, erhalten klare Informationen über die Möglichkeit, eine Rückerstattung zu verlangen, und werden über die Merkmale des Gutscheins informiert, bevor sie ihn annehmen.

Reisende erhalten klare Informationen darüber, ob eine Kombination von Reiseleistungen eine Pauschalreise darstellt, für die im Falle von Problemen gehaftet wird, und über ihre Rechte als Pauschalreisende.

Pauschalreiserichtlinie stärkt Verbraucherrechte 

Was sich bereits im Vorfeld abzeichnete, hat sich nun bestätigt. Der neue EU-Entwurf für eine neue Pauschalreiserichtlinie stärkt vor allem die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten, lässt aber die Bedürfnisse und Mechanismen des Veranstaltergeschäfts weitgehend außer Acht - etwa die Tatsache, dass Veranstalter Vorauszahlungen nutzen, um Hotels und andere Partner etwa in der Nebensaison über Wasser zu halten.

Kopfzerbrechen dürften den Veranstaltern vor allem die strikten Rückzahlungsfristen bei Erstattungen bereiten, aber auch die Begrenzung der Anzahlung auf maximal 25 Prozent sowie die härtere Gangart bei Gutscheinen - Reisende, denen ein Gutschein angeboten wird, müssen künftig deutlich darauf hingewiesen werden, dass sie auf eine Rückerstattung bestehen können, bevor sie den Gutschein annehmen. Solche Gutscheine werden automatisch erstattet, wenn sie nicht vor Ablauf ihrer Gültigkeit eingelöst werden.

Zunächst müssen aber noch das EU-Parlament und der Ministerrat dem Vorschlag zustimmen. Und noch ist unklar, wie sich die sich abzeichnende künftige EU-Regelung auf das Schweizer Pauschalreisegesetz auswirken wird, das derzeit noch wesentlich flexibler und veranstalterfreundlicher ist.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Arbeiten bei mehr als 30 Grad, vielleicht sogar körperlich? Das ist nicht nur anstrengend, sondern kann auch gefährlich werden. Gewerkschaften setzen sich für mehr Schutz ein.

Mit Ernst Fischer verliert das deutsche Gastgewerbe eine seiner bedeutendsten Persönlichkeiten. Der langjährige Präsident und spätere Ehrenpräsident des DEHOGA Bundesverbandes ist im Alter von 82 Jahren gestorben. Sein Wirken reicht weit über seine Amtszeit hinaus.

Die Diskussion um die mögliche Abschaffung oder deutliche Einschränkung von Minijobs wird derzeit mit erstaunlich vielen Emotionen geführt – und erstaunlich wenig über die eigentlichen Auswirkungen. Ein Kommentar von Marc Schnerr.

Die Rentenkommission hat eine Reihe von Vorschlägen zur Zukunft der Alterssicherung vorgelegt. Vom Renteneintrittsfenster bis zur Kapitalrente – das steckt hinter den ungewohnten Begriffen.

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein neues Landesgaststättengesetz beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem längere Öffnungszeiten für die Außengastronomie in künftig festzulegenden Ausgehvierteln.

Die Rentenkommission will beitragsfreie Minijobs künftig auf Schüler beschränken. Besonders das Gastgewerbe könnte von der geplanten Änderung betroffen sein: Jeder zweite Beschäftigte in Gastronomie und Hotellerie arbeitet auf Minijob-Basis.

München will die Vermietung von Ferienwohnungen künftig stärker kontrollieren. Der Sozialausschuss des Stadtrats hat eine Registrierungspflicht beschlossen und weitere Änderungen bei der Zweckentfremdung von Wohnraum auf den Weg gebracht.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump. insbesondere fordert Monika Schnitzer die Rücknahme der Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump.