Pauschalreiserichtlinie: IHA unterstützt Hotels bei Umsetzung des neuen Reiserechts

| Politik Politik

Nach der Umsetzung Datenschutzgrundverordnung kommt zum 1. Juli 2018 schon die nächste große Gesetzesanpassung auf die Hotellerie zu: Bis dahin müssen alle Hotelangebote, die mehr beinhalten als eine reine Zimmerbuchung, daraufhin geprüft werden, ob sie nach Maßgabe des neuen Reiserechts gegebenenfalls eine Pauschalreise darstellen könnten.

Hierüber hat der Hotelverband seine Mitglieder nicht nur mittels eines kostenfreien Merkblatts, sondern in den letzten Monaten auch auf einer Roadshow quer durch Deutschland umfassend informiert. „Für die schnelle, rechtskonforme Verwendung im Hotelalltag haben wir nun noch eine Übersicht der notwendigen Musterformblätter des Gesetzgebers erstellt und aufbereitet, die bei Pauschalreisen, Click-Through-Buchungen oder der Vermittlung verbundener Reiseleistungen für die Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten obligatorisch sind“, teilt Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA), mit.
 
Arrangements, Pakete, Insolvenzabsicherung, Formblätter, Vermittlung verbundener Reiseleistungen: Die Liste der Begriffe, mit denen sich die Hotellerie im Vorfeld des Inkrafttretens des neuen Reiserechts am 1. Juli dieses Jahres auseinandersetzen muss, ist lang. Für eine gesetzeskonforme Umsetzung des neuen Reiserechts sind drei Komponenten essentiell: Die korrekte rechtliche Einordnung der Angebote und „Pakete“, der sichere Umgang mit den neuen gesetzlichen Informationspflichten und der Abschluss einer Insolvenzabsicherung, sollten Kundengelder vor Beendigung der Reise angenommen werden.
 
Der Hotelverband Deutschland (IHA) unterstützt die Hotellerie hinsichtlich aller drei Komponenten mit praxisnahen Produkten und Dienstleistungen, so dass eine möglichst effiziente und erfolgreiche Vorbereitung erfolgen kann:
 
Das im IHA-Shop zum kostenlosen Download zur Verfügung stehende Merkblatt informiert detailliert über die rechtlichen Voraussetzungen des neuen Reiserechtes und über die sich daraus ergebenden Pflichten.
 
Ebenfalls zum kostenlosen Download bereit stehen nun die Musterformblätter des Gesetzgebers, die bei Pauschalreisen, Click-Through-Buchungen oder der Vermittlung verbundener Reiseleistungen für die Erfüllung der Informationspflichten obligatorisch sind.
 
Nicht zuletzt hat sich die IHA auch – in Kooperation mit der VGA und HDI Global SE – für eine praxistaugliche und branchenfreundliche Versicherungslösung für Kundengelder stark gemacht. Mit dem gemeinsam entwickelten Produkt „EasyCert“ steht der Hotellerie nun eine Lösung zur Verfügung, die in puncto Minimierung bürokratischer Hürden und Angemessenheit der finanziellen Belastung durch den Abschluss einer Insolvenzabsicherung ihresgleichen sucht.
 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Spitzengremium des DEHOGA bekräftigt Forderung nach einheitlich sieben Prozent Mehrwertsteuer auf Essen und drängt auf den sofortigen Stopp drohender neuer bürokratischer Belastungen. Es gehe um Fairness im Wettbewerb und die Zukunftssicherung der öffentlichen Wohnzimmer.

Gastronomie und Hotellerie in Deutschland haben weiterhin mit großen Problemen zu kämpfen. Die Betriebe beklagen Umsatzverluste, Kostensteigerungen sowie die Folgen der Mehrwertsteuererhöhung. Das geht aus einer aktuellen Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes hervor, an der sich 3.175 gastgewerbliche Unternehmer beteiligten.

Die Teil-Legalisierung von Cannabis konnte Bayern nicht verhindern. Dafür arbeitet die Staatsregierung nun an Kiff-Verboten für konkrete Bereiche. Darunter könnten Volksfeste, Biergärten und in Außenbereichen von Gaststätten gehören. Verstöße gegen das Cannabis-Gesetz werden teuer.

Der Slogan «Leistung muss sich wieder lohnen» ist schon etwas angestaubt. Die FDP poliert ihn jetzt auf. Und schlägt unter anderem steuerliche Anreize für bestimmte Leistungsträger vor.

Finanzminister Christian Lindner will Hobbybrauer, die Bier zum eigenen Verbrauch herstellen, bei der Steuer entlasten. Künftig sollen sie pro Jahr 500 Liter Bier steuerfrei brauen dürfen.

Mit dem Projekt COMEX der Bundesagentur für Arbeit/ZAV werden seit 2022 Köchinnen und Köche aus Mexiko in Hotels und Restaurants in Deutschland vermittelt. Der DEHOGA begleitet das Projekt von Anfang an.

Die Bundesagentur für Arbeit hat den DEHOGA Bundesverband informiert, dass für die Arbeitsmarktzulassung (AMZ) von Arbeitnehmern aus Drittstaaten zusätzliche Teams und neue Standorte eingerichtet und die Zuständigkeiten neu verteilt wurden. Grund dafür ist die erwartete Zunahme der Erwerbszuwanderung.

Es fehlen Fachkräfte - in zunehmender Zahl. Künftig sollen vermehrt Menschen aus dem Ausland diese Lücken schließen. Nun geht das Land neue Wege, diese Kräfte schneller in den Arbeitsmarkt zu bringen.

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern hat die Ausweitung der Steuer von Privat- auf Geschäftsreisende in Schwerin als Abzocke kritisiert. Die Bettensteuer – wie auch die Tourismusabgaben – würden Verbraucher und Betriebe durch höhere Preise und Bürokratie belasten.

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025. Darüber informierte das Bundesinnenministerium den DEHOGA Bundesverband und andere Wirtschaftsverbände.