Pfingsturlaub an Ostsee - Mecklenburg-Vorpommern will Reisen erlauben

| Politik Politik

Das Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern öffnet wieder seine Gaststätten und beendet noch vor Pfingsten das mehrwöchige Einreiseverbot für auswärtige Touristen. Basis für diese weitreichende Entscheidung sei die weiterhin geringe Zahl von Corona-Neuinfektionen trotz Ladenöffnung und teilweiser Wiederaufnahme des Schulbetriebs. «Die Lockerungen in den letzten 14 Tagen haben gut funktioniert, die Infektionslage ist weiter stabil», sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) am Montagabend in Schwerin. Zuvor hatten sich Vertreter von Landesregierung und Gastgewerbe in der gemeinsamen Task Force Tourismus auf einen Stufenplan zum Neustart des Gastgewerbes im Nordosten verständigt.

Demnach sollen zunächst die Gaststätten im Land vom Samstag an (9. Mai) von 6 bis 21 Uhr unter strikten Hygieneauflagen und mit maximal sechs Erwachsenen je Tisch für Einheimische öffnen dürfen. Kellner und Servicepersonal sollen Masken tragen, Gäste aber nicht. Am 18. Mai sollen auch Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen für Einheimische öffnen. Zum 25. Mai soll dann das seit Mitte März geltende Einreiseverbot für Touristen aus anderen Bundesländern aufgehoben werden. Damit wäre nach dem verpassten Ostergeschäft Pfingsturlaub von Ende Mai an der Ostsee oder in der Mecklenburgischen Seenplatte wieder für alle Bundesbürger möglich. Den Hotels ist aber zunächst nur die Vermietung von maximal 60 Prozent ihrer Bettenkapazitäten erlaubt.

Der Fremdenverkehr, der im industrieschwachen Nordosten als eine tragende wirtschaftliche Säule gilt, hatte besonders unter den coronabedingten Zwangsschließungen zu leiden. Mecklenburg-Vorpommern gilt als beliebtestes Reiseziel der Deutschen im Inland. Im Vorjahr waren im Nordosten 34 Millionen touristische Übernachtungen registriert worden. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums sind im Gastgewerbe und Tourismus des Landes rund 131 000 Menschen beschäftigt. Ein Großteil davon musste wegen fehlender Gäste aber auf Kurzarbeit gesetzt werden.

«Die Schließung von Gaststätten und Hotels war ein schmerzvoller Schritt und gegen unsere DNA als Tourismusland», sagte Schwesig. Sie betonte zugleich aber, dass dies angesichts der Infektionsgefahren geboten und letztlich auch erfolgreich gewesen sei. Seit dem 16. April waren die registrierten Neuinfektionen im Land mit einer Ausnahme jeweils einstellig, laut Schwesig lag die Zahl im Durchschnitt bei etwa vier am Tag. Mit 43 Infizierten pro 100 000 Einwohner verzeichnet Mecklenburg-Vorpommern die geringste Infektionsquote bundesweit.

Der Tourismusverband zeigte sich erfreut über das klare Signal des Landes für einen Neustart. Die Entscheidung komme gerade noch zur rechten Zeit, denn vielen Betrieben gehe zusehends die Luft aus, sagte Verbandsgeschäftsführer Tobias Woitendorf. Nach Schätzungen des Verbandes summieren sich die Umsatzverluste in Tourismus und Gastgewerbe des Landes durch die bislang gut sechswöchigen Zwangsschließungen auf rund eine Milliarde Euro.

Den Angaben zufolge bleiben Diskotheken und Bars zunächst noch geschlossen. Über deren Öffnung soll später entschieden werden. Für Vermieter von Booten, Fahrrädern oder Strandkörben zeichnet sich aber ein Ende der Durststrecke ab. Auch sie sollen laut Glawe in der Woche vom 11. Mai an wieder öffnen dürfen. Die entsprechenden Verordnungen sollen bei einer Kabinettsklausur am Donnerstag beraten und beschlossen werden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.

Nahtloser Einstieg statt Hängepartie: Das sächsische Innenministerium hat einen Erlass verabschiedet, der den Berufseinstieg von ausländischen Azubis und Studierenden vereinfacht. Vom Verband gibt es dafür Lob.

Der Bayerische Landtag hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der Städten und Gemeinden in Bayern ab Januar 2026 die Einführung eigener Einweg-Verpackungssteuern untersagt. Das Verbot schränkt die kommunalen Handlungsmöglichkeiten in diesem Bereich ein.

In der EU bleibt die Zukunft von Namen wie «Tofu-Wurst», «Soja-Schnitzel» oder «Veggie-Burger» für vegetarische Produkte zunächst offen. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments konnten sich nach intensiven Verhandlungen in Brüssel zunächst nicht auf neue Vorgaben einigen. Die Entscheidung wurde auf einen späteren Zeitpunkt vertagt.