Politische Runde zur Revision der Pauschalreiserichtlinie

| Politik Politik

„Einzelleistungen sind und müssen Einzelleistungen bleiben und sollten nicht als Pauschalreise gewertet werden. Alles andere würde zu massiven Verwerfungen im bestehenden Rechtsgefüge, insbesondere im allgemeinen Vertragsrecht, und der Leistungserbringung führen“, bringt es Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Reiserechtsexperte, in der politischen Runde „Reise am Mittag“ des Deutschen Reiseverbandes (DRV) in Berlin auf den Punkt.

„Der Vorschlag, jede Einzelleistung zur Pauschalreise aufzuwerten, widerspricht dem Grundprinzip des Vertragsrechts, bei dem der Europäische Gesetzgeber die Vielzahl individueller Anforderungen und Besonderheiten gezielt durch spezielle Regelungen, etwa für Flugbeförderungs-, Dienstleistungs- oder Mietverträge, berücksichtigt. Die Ausweitung des Pauschalreiserechts auf alle Einzelleistungen würde nach dem „Rasenmäher-Prinzip“ den Sonderfall zur Regel machen und letztlich zu einem Mangel an Differenzierung im Markt führen.“ Das Alleinstellungsmerkmal der Pauschalreise mit ihrem Goldstandard ginge verloren.

„Wir müssen den Zusatznutzen der Pauschalreise, die Sicherheit, die diese Reiseform bietet, noch klarer herausstellen“, ergänzt DRV-Präsident Norbert Fiebig in der Veranstaltung zur geplanten Revision der EU-Pauschalreiserichtlinie. „Ich warne eindringlich vor Überregulierung. da dies die Vielfalt des Reisens und die besondere Stärke der Reisevermittler in ihrer Beratungsleistung gefährden würde. Wir müssen Überregulierung vermeiden, um Wettbewerbsgleichheit herzustellen. Und wir müssen die Vielfalt des Reisens erhalten – und dazu gehören Einzelleistungen, verbundene Reiseleistungen und Pauschalreisen.“

Bei der Diskussion in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft mit Mitgliedern des Tourismusausschusses, verschiedenen Abgeordneten anderer Ausschüsse und Fraktionsreferenten wurde klar: Für Reisewirtschaft und Verbraucher wäre es vermutlich am besten gewesen, wenn die Kommission keinen Revisionsbedarf gesehen hätte. Nun kommt es darauf an, die Änderungen maßvoll zu halten.

Die einhellige Meinung: Die Pauschalreise bietet schon heute einen umfassenden Schutz der Reisenden – das ist in keiner anderen Branche zu finden. „Sicher ist, eine weitere Verschärfung der Absicherung wird zu unvermeidlichen Preiserhöhungen bei Urlaubsreisen führen – und damit zu weiteren Wettbewerbsverzerrungen. Das kann so nicht gewollt sein!“, erläutert Fiebig: „Verbraucherschutz muss mit Augenmaß erfolgen.“ Weitere Verpflichtungen für die Reiseveranstalter, wie sie der aktuelle Gesetzentwurf der EU-Kommission vorsieht, werden dazu führen, dass immer mehr Kunden ungeschützt verreisen. Zudem richtete er den eindringlichen Appell an die politischen Vertreter, dass die verbundene Reiseleistung gerade auch zur Sicherung der mittelständischen Reisebüros erhalten bleiben müsse.

DRV-Präsident Fiebig zeigte sich enttäuscht, dass keinerlei Lehren aus den großen Herausforderungen der Pandemie-Krise gezogen worden seien und es in dem aktuellen Gesetzentwurf keine Anpassung der Rückzahlungsfristen des Reisepreises im Krisenfall an die Kunden gebe.

Das Europäische Parlament wird sich voraussichtlich zeitnah mit dem Dossier zur Pauschalreiserichtlinie befassen und in den darauffolgenden Wochen eine eigene Position erarbeiten. Der Rat setzt sich bereits mit dem Dossier auseinander und versucht, in Bezug auf einige der wichtigsten Änderungen eine gemeinsame Linie zu finden.

Bundesjustizminister Marco Buschmann hatte kürzlich auf dem DRV-Hauptstadtkongress die Position des Ministeriums zur Revision klar formuliert: „Wir als Bundesregierung setzen uns bei der anstehenden Revision dafür ein, dass die Regelungen nur dort angepasst werden, wo es sinnvoll und notwendig ist. Aktionismus hat hier nichts verloren.” Der Tourismus sei ein Motor für Wachstum und Beschäftigung. Der Minister machte diesbezüglich klar: „Die Reisewirtschaft braucht Rückenwind, keinen Gegenwind.“ Deshalb lehne die Bundesregierung den Entwurf der EU-Pauschalreiserichtlinie in der aktuellen Form ab. Der Vorschlag der EU-Kommission sei ein „Bürokratie-Dickschiff“ und würde dazu führen, dass Reisen für Urlauberinnen und Urlauber teurer werden.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der CDU-Parteitag hat eine Steuer auf gezuckerte Getränke abgelehnt. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther will aber noch nicht aufgeben und hat jetzt andere Pläne.

Mehrkosten fürs Mitnehmen? Potsdam will dem Beispiel Tübingen folgen und eine Verpackungssteuer einführen. Die Wirtschaft befürchtet, dass es am Ende der Kunde zu spüren bekommt.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) knüpft die Unterstützung für den Digitalen Euro an klare Bedingungen. Für den Erfolg in Hotellerie und Gastronomie fordert der Verband Gebührenfreiheit bei Kleinbeträgen und feste Transaktionsgebühren statt prozentualer Kosten.

Knausern viele Wirte beim Lohn? Der Dehoga Bayern weist Vorwürfe der Gewerkschaft NGG entschieden zurück und betont, dass die Mehrwertsteuersenkung direkt in Lohnsteigerungen und Beschäftigungssicherung fließt.

85 Kilo pro Kopf: Frankreich isst deutlich mehr Fleisch als Deutschland. Jetzt ruft die Regierung zu weniger Konsum auf – aber um die genaue Formulierung gab es Streit.

Die Denkfabrik „Zukunft der Gastwelt“ fordert ein umfassendes Belastungsmoratorium für das Gastgewerbe. In ihrem Schreiben an Bundestagsabgeordnete werden Insolvenzen, wie die der Revo Hospitality Group, als strukturelles Branchenproblem dargestellt. Marc Schnerr beleuchtet in einem Kommentar, warum er diese Argumentation ein wenig einseitig findet.

Die Kommission zur Sozialstaatsreform plant eine Neuausrichtung der Einkommensanrechnung und eine Vereinfachung von Sozialleistungen. Der Branchenverband DEHOGA verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung für geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe und warnt vor möglichen Fehlanreizen für Schwarzarbeit.

In Tübingen und Konstanz kennt man sie bereits - in Freiburg gibt es seit Jahresbeginn die Verpackungssteuer auf Speisen zum Mitnehmen. Aus der Gastronomie kommt Gegenwind - die Stadt äußert sich.

Die GEMA muss die Gebühren für Fernsehnutzung neu berechnen. Gastronomen und Hoteliers mit Bildschirmen bis 65 Zoll könnten von rückwirkenden Erstattungen und angepassten Tarifstrukturen profitieren.

Das Bundesarbeitsgericht setzt der Mitbestimmung bei Lieferdiensten Grenzen: Reine Liefergebiete ohne eigene Leitungsebene dürfen keine eigenen Betriebsräte wählen – auch wenn die Arbeit komplett per App gesteuert wird. Die Gewerkschaft NGG fordert nun gesetzliche Nachbesserungen.