Praxischeck Gastgewerbe – Bund und Bayern erarbeiten Bürokratie-Erleichterungen

| Politik Politik

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und der Beauftragte für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung, MdL Walter Nussel, haben am 7. Oktober 2024 zu einem Praxischeck im Gastgewerbe nach München geladen. Im Rahmen des Workshops haben sie mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Branche, Dehoga Bayern, der IHK München/Oberbayern sowie den zuständigen Vollzugsbehörden bzw. Ministerien bürokratische Hemmnisse im Gastgewerbe aus den Bereichen Lebensmittelhygiene/Allergenkennzeichnung, Arbeits-/Gesundheitsschutz sowie Brandschutz und Elektrocheck identifiziert und Lösungsansätze für deren Reduzierung aufgezeigt.

Allergene, Kühlraum- bzw. Kühlschranktemperaturen, Arbeitszeiten, Hygieneschulungen des Personals, Reinigungspläne und vieles mehr – Gastronomen müssen zahlreiche Berichts- und Dokumentationspflichten erfüllen, um ihren Betrieb ordnungsgemäß zu führen. Diese bürokratischen Vorgaben kosten Geld und Zeit und belasten insbesondere kleinere Gastrobetriebe.

Dieter Janecek, Koordinator der Bundesregierung für Tourismus: Angesichts der vielfältigen Belastungen für das Gastgewerbe müssen wir dringend Erleichterungen bei bürokratischen Pflichten schaffen. Dafür gibt es nicht nur auf gesetzlicher Ebene, sondern auch im Vollzug Stellschrauben. Ich freue mich, dass wir diese im Praxischeck Gastgewerbe gemeinsam mit dem Beauftragten für Bürokratieabbau des Freistaats Bayern und mithilfe der Praktikerinnen und Praktiker identifiziert haben und nun angehen. Allen Beteiligten danke ich herzlich für ihr Engagement.

Neben Erleichterungen bei bürokratischen Pflichten bedarf es nach den Erkenntnissen des Praxischecks auch besserer Aufklärung über Art und Umfang der Dokumentationspflichten. Erforderlich sind einheitliche, nachvollziehbare und verlässliche Vorgaben, die sich auf das gesetzliche Mindestmaß beschränken. Denn die Betroffenen handeln im Zweifel überobligatorisch, um sich sicher gesetzestreu zu verhalten. Handlungsspielräume für Unternehmen, z.B. bei Prüfintervallen für Geräte, können zudem besser genutzt werden. Auch wurde deutlich, dass bestehende Unterstützungsangebote im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz, etwa durch die Berufsgenossenschaft, häufig nicht bekannt sind und breiter verankert werden müssen.

Walter Nussel MdL, Beauftragter für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung: Die Diskussion mit den Betrieben und den Überwachungsbehörden hat erneut deutlich gemacht, dass bereits durch eine entsprechende Aufklärung seitens der Behörden oder auch hilfreiche Handreichungen wie Merkblätter und Leitfäden den Betrieben die Umsetzung der bestehenden Vorschriften erleichtert werden kann. Wir werden prüfen, an welchen Stellen gesetzlicher Handlungsbedarf besteht und wie dieser umgesetzt werden kann.

Im Nachgang des Workshops entwickeln die Beteiligten konkrete Handlungsempfehlungen, mit denen bestehende Spielräume bei der Umsetzung der europäischen wie auch der nationalen gesetzlichen Vorschriften stärker ausgeschöpft werden können, so z.B. durch einen risikobasierten Ansatz bei der Hygienedokumentation. Das BMWK wird gemeinsam mit dem Bayerischen Beauftragten für Bürokratieabbau die konkrete Umsetzung der erarbeiteten Empfehlungen nachhalten.

Mit den sogenannten Praxis-Checks verfolgt das BMWK einen neuen Ansatz, um bürokratische Hemmnisse effektiv abzubauen. Hierzu simuliert das BMWK gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Wirtschaft und Verwaltung Prozesse von Anfang bis zum Ende, um für konkrete Investitionsvorhaben und Fallkonstellationen bürokratische Hemmnisse auszumachen und Lösungen zu entwickeln. Das BMWK hat bereits erfolgreich Praxischecks in den Bereichen Photovoltaik, Windenergie an Land, Wärmepumpen und Energiedienstleistungsgesetz durchgeführt und die Ergebnisse in entsprechenden Gesetzentwürfen berücksichtigt. Weitere Praxischecks sind in Arbeit (nähere Informationen zu den Praxischecks unter https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/buerokratieabbau.html).


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.