Praxischeck Gastgewerbe – Bund und Bayern erarbeiten Bürokratie-Erleichterungen

| Politik Politik

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und der Beauftragte für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung, MdL Walter Nussel, haben am 7. Oktober 2024 zu einem Praxischeck im Gastgewerbe nach München geladen. Im Rahmen des Workshops haben sie mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Branche, Dehoga Bayern, der IHK München/Oberbayern sowie den zuständigen Vollzugsbehörden bzw. Ministerien bürokratische Hemmnisse im Gastgewerbe aus den Bereichen Lebensmittelhygiene/Allergenkennzeichnung, Arbeits-/Gesundheitsschutz sowie Brandschutz und Elektrocheck identifiziert und Lösungsansätze für deren Reduzierung aufgezeigt.

Allergene, Kühlraum- bzw. Kühlschranktemperaturen, Arbeitszeiten, Hygieneschulungen des Personals, Reinigungspläne und vieles mehr – Gastronomen müssen zahlreiche Berichts- und Dokumentationspflichten erfüllen, um ihren Betrieb ordnungsgemäß zu führen. Diese bürokratischen Vorgaben kosten Geld und Zeit und belasten insbesondere kleinere Gastrobetriebe.

Dieter Janecek, Koordinator der Bundesregierung für Tourismus: Angesichts der vielfältigen Belastungen für das Gastgewerbe müssen wir dringend Erleichterungen bei bürokratischen Pflichten schaffen. Dafür gibt es nicht nur auf gesetzlicher Ebene, sondern auch im Vollzug Stellschrauben. Ich freue mich, dass wir diese im Praxischeck Gastgewerbe gemeinsam mit dem Beauftragten für Bürokratieabbau des Freistaats Bayern und mithilfe der Praktikerinnen und Praktiker identifiziert haben und nun angehen. Allen Beteiligten danke ich herzlich für ihr Engagement.

Neben Erleichterungen bei bürokratischen Pflichten bedarf es nach den Erkenntnissen des Praxischecks auch besserer Aufklärung über Art und Umfang der Dokumentationspflichten. Erforderlich sind einheitliche, nachvollziehbare und verlässliche Vorgaben, die sich auf das gesetzliche Mindestmaß beschränken. Denn die Betroffenen handeln im Zweifel überobligatorisch, um sich sicher gesetzestreu zu verhalten. Handlungsspielräume für Unternehmen, z.B. bei Prüfintervallen für Geräte, können zudem besser genutzt werden. Auch wurde deutlich, dass bestehende Unterstützungsangebote im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz, etwa durch die Berufsgenossenschaft, häufig nicht bekannt sind und breiter verankert werden müssen.

Walter Nussel MdL, Beauftragter für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung: Die Diskussion mit den Betrieben und den Überwachungsbehörden hat erneut deutlich gemacht, dass bereits durch eine entsprechende Aufklärung seitens der Behörden oder auch hilfreiche Handreichungen wie Merkblätter und Leitfäden den Betrieben die Umsetzung der bestehenden Vorschriften erleichtert werden kann. Wir werden prüfen, an welchen Stellen gesetzlicher Handlungsbedarf besteht und wie dieser umgesetzt werden kann.

Im Nachgang des Workshops entwickeln die Beteiligten konkrete Handlungsempfehlungen, mit denen bestehende Spielräume bei der Umsetzung der europäischen wie auch der nationalen gesetzlichen Vorschriften stärker ausgeschöpft werden können, so z.B. durch einen risikobasierten Ansatz bei der Hygienedokumentation. Das BMWK wird gemeinsam mit dem Bayerischen Beauftragten für Bürokratieabbau die konkrete Umsetzung der erarbeiteten Empfehlungen nachhalten.

Mit den sogenannten Praxis-Checks verfolgt das BMWK einen neuen Ansatz, um bürokratische Hemmnisse effektiv abzubauen. Hierzu simuliert das BMWK gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Wirtschaft und Verwaltung Prozesse von Anfang bis zum Ende, um für konkrete Investitionsvorhaben und Fallkonstellationen bürokratische Hemmnisse auszumachen und Lösungen zu entwickeln. Das BMWK hat bereits erfolgreich Praxischecks in den Bereichen Photovoltaik, Windenergie an Land, Wärmepumpen und Energiedienstleistungsgesetz durchgeführt und die Ergebnisse in entsprechenden Gesetzentwürfen berücksichtigt. Weitere Praxischecks sind in Arbeit (nähere Informationen zu den Praxischecks unter https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/buerokratieabbau.html).


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.