Quarantäne bei Rückkehr nach Deutschland

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Deutsche, EU-Bürger und langjährig in Deutschland lebende Ausländer sollen künftig grundsätzlich für zwei Wochen in häusliche Quarantäne, wenn sie aus dem Ausland in die Bundesrepublik zurückkehren. Auf diese Empfehlung an die Bundesländer einigte sich das Corona-Krisenkabinett am Montag in Berlin. Wie aus dem Beschluss hervorgeht, gilt die neue Regelung aber erst ab dem 10. April und nur für Menschen, die sich für mehrere Tage im Ausland aufgehalten haben - und damit nicht für Berufspendler. Außerdem gibt es Ausnahmen für bestimmte Gruppen wie etwa Lastwagenfahrer und medizinisches Personal.

Menschen, die weder Deutsche noch dauerhaft hier ansässig sind, dürfen wegen der Corona-Pandemie ohnehin schon seit Mitte März nur noch aus einem «triftigen Reisegrund» nach Deutschland kommen. Das betrifft etwa EU-Bürger, die durch Deutschland in ihr Heimatland reisen. Grundsätzlich sind Einreisen aus Drittstaaten in die EU nur noch in ausgewählten Fällen zulässig.

Ausnahme: Pendler sowie Geschäftsreisende und Servicetechniker

Für Pendler sowie Geschäftsreisende und Servicetechniker, die für wenige Tage beruflich ein- oder ausreisen müssen, werde keine Quarantäne angeordnet, heißt es in dem Beschluss weiter. Gleiches gelte für Personen, die beruflich grenzüberschreitend Menschen, Waren und Güter auf der Straße, auf der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren müssten sowie für Reisende im Transit auf dem Weg in das Land ihres ständigen Aufenthalts.

Wer für einen mehrwöchigen Arbeitsaufenthalt einreisen wolle, müsse nachweisen können, dass eine zweiwöchige Quarantäne sichergestellt sei oder gleichwertige betriebliche Hygienemaßnahmen und Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung gelten. Damit soll Saisonarbeitern vor allem in der Landwirtschaft die Tätigkeit in Deutschland ermöglicht werden.

Vorübergehende Grenzkontrollen

Seit dem 16. März finden an den Grenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark in Abstimmung mit den Nachbarstaaten vorübergehend Grenzkontrollen statt. An diesen Grenzen wurden bis zum 5. April nach Angaben des Bundesinnenministeriums rund 70.000 Personen abgewiesen, die keinen dringenden Einreisegrund vorweisen konnten.

In Grenzregionen, in denen es keine solchen Grenzkontrollen gebe, nutze die Bundespolizei die bestehenden Fahndungs- und Kontrollinstrumente, hieß es im Beschluss des Krisenkabinetts. Das bedeutet, dass auch Menschen, die von dort einreisen, in Quarantäne geschickt oder zurückgeschoben werden können, wenn sie von der Polizei im 30-Kilometer-Grenzraum angesprochen werden.

(dpa)


 

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