Regierung plant Bundestariftreuegesetz – DEHOGA warnt vor Bürokratie

| Politik Politik

Das Bundesarbeits- und das Bundeswirtschaftsministerium haben einen gemeinsamen Referentenentwurf für ein Bundestariftreuegesetz (BTTG) vorgelegt. Der Entwurf soll bereits am 6. August 2025 im Bundeskabinett beraten werden.

Wen betrifft das Bundestariftreuegesetz?

Das geplante Gesetz betrifft Unternehmen, die Aufträge öffentlicher Auftraggeber des Bundes ab einem Schwellenwert von 50.000 Euro übernehmen. Im Gastgewerbe können dazu beispielsweise Gemeinschaftsgastronomen und Contract Caterer gehören, die Kantinen von Bundesministerien oder anderen Bundeseinrichtungen bewirtschaften. Auch Hotels, die größere Zimmerkontingente an die Bundesverwaltung vergeben, sowie Tagungsstätten und Eventlocations, die Veranstaltungen für den Bund ausrichten, können betroffen sein.

Verpflichtung zur Tariftreue und neue Prüfstelle

Kern des Gesetzes ist die Verpflichtung zur Einhaltung tariflicher Arbeitsbedingungen. Auf Antrag einer Gewerkschaft kann das Bundesarbeitsministerium die Bedingungen eines Tarifvertrags per Rechtsverordnung für verbindlich erklären. Auftragnehmer müssen dann in einem sogenannten Tariftreueversprechen zusagen, dass sie den im Rahmen des Bundesauftrags eingesetzten Beschäftigten mindestens die festgelegten Arbeitsbedingungen – etwa tarifliche Entlohnung, Urlaubstage und Höchstarbeitszeiten – gewähren.

Zur Kontrolle soll eine eigene „Prüfstelle Bundestariftreue“ eingerichtet werden. Verstöße können Vertragsstrafen nach sich ziehen oder den Ausschluss von künftigen Vergabeverfahren zur Folge haben. Eine umfassende Nachunternehmerhaftung ist vorgesehen: Auftragnehmer haften für Verstöße ihrer Subunternehmer in der gesamten Lieferkette. Zusätzlich sind Nachweis- und Dokumentationspflichten geplant. Alternativ können Unternehmen ihre Tariftreue über ein Präqualifizierungsverfahren zertifizieren lassen. Betroffene Arbeitnehmer, einschließlich Leiharbeitnehmer, müssen über ihre Ansprüche informiert werden.

DEHOGA: „Massive Bürokratie und Überregulierung“

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) kritisiert den Entwurf als bürokratisch und überregulierend. Der Verband befürchtet, dass der zusätzliche Aufwand durch Dokumentations- und Nachweispflichten sowie die Kontrolle von Subunternehmern vor allem kleine und mittelständische Unternehmen von öffentlichen Ausschreibungen abhalten könnte.

Der DEHOGA verweist auf bereits bestehende hohe Schutzstandards für Arbeitnehmer in Deutschland. Unternehmen hätten angesichts des Fach- und Arbeitskräftemangels ohnehin ein eigenes Interesse an attraktiven Löhnen und Arbeitsbedingungen. Die Schaffung einer neuen Prüfstelle belaste auch den Staat und damit die Steuerzahler. Bei komplexen oder regional unterschiedlichen Tarifverträgen seien Kontrollen zudem besonders aufwändig und fehleranfällig.

Gemeinsame Kritik mit der BDA

Gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) will der Verband seine Kritik im weiteren Gesetzgebungsverfahren einbringen. Die BDA erkennt zwar im Vergleich zu früheren Plänen der Ampelkoalition einige Bürokratieerleichterungen an, bewertet das BTTG aber weiterhin – auch in Kombination mit einem geplanten Vergabebeschleunigungsgesetz – als zusätzliche Belastung für Wirtschaft und Tarifautonomie.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitszeitvorgaben in Deutschland und kündigten das mit Veröffentlichung der Nationalen Tourismusstrategie an. Die Gewerkschaften hingegen befürchten eine zunehmende Belastung der Beschäftigten und drohen mit Arbeitskämpfen.

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.

Die Pläne des Wirtschaftsflügels der Union, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, stoßen auf eine massive Welle der Kritik. Während die Mittelstands- und Wirtschaftsunion gegen „Lifestyle-Teilzeit“ vorgehen will, warnen SPD, Gewerkschaften und sogar Teile der CDU vor einem Realitätsverlust.

Die beiden größten freien Interessenverbände der österreichischen Tourismuswirtschaft rücken räumlich und strategisch enger zusammen. Ab Februar verlegt der Österreichische ReiseVerband (ÖRV) seinen Sitz in die Räumlichkeiten der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) in Wien.

Berlin verschärft die Regeln gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Mit der neuen Verordnung steigen die Ausgleichszahlungen bei Abriss oder Umwidmung auf 4.600 Euro pro Quadratmeter, um den Schutz des Mietmarktes zu verstärken.

Nach verlorenen Prozessen lenkt das Wirtschaftsministerium in Stuttgart ein: Betriebe, die Corona-Soforthilfen der ersten Phase erhalten oder bereits zurückgezahlt haben, sollen entschädigt werden. Die Neuregelung schafft Klarheit für Anträge bis zum 7. April 2020.

Wegen des hohen Krankenstands in Deutschland nimmt Bundeskanzler Friedrich Merz erneut die telefonische Krankschreibung ins Visier. Darüber müsse man mit dem Koalitionspartner SPD sprechen, so der CDU-Chef.