Regierung plant Bundestariftreuegesetz – DEHOGA warnt vor Bürokratie

| Politik Politik

Das Bundesarbeits- und das Bundeswirtschaftsministerium haben einen gemeinsamen Referentenentwurf für ein Bundestariftreuegesetz (BTTG) vorgelegt. Der Entwurf soll bereits am 6. August 2025 im Bundeskabinett beraten werden.

Wen betrifft das Bundestariftreuegesetz?

Das geplante Gesetz betrifft Unternehmen, die Aufträge öffentlicher Auftraggeber des Bundes ab einem Schwellenwert von 50.000 Euro übernehmen. Im Gastgewerbe können dazu beispielsweise Gemeinschaftsgastronomen und Contract Caterer gehören, die Kantinen von Bundesministerien oder anderen Bundeseinrichtungen bewirtschaften. Auch Hotels, die größere Zimmerkontingente an die Bundesverwaltung vergeben, sowie Tagungsstätten und Eventlocations, die Veranstaltungen für den Bund ausrichten, können betroffen sein.

Verpflichtung zur Tariftreue und neue Prüfstelle

Kern des Gesetzes ist die Verpflichtung zur Einhaltung tariflicher Arbeitsbedingungen. Auf Antrag einer Gewerkschaft kann das Bundesarbeitsministerium die Bedingungen eines Tarifvertrags per Rechtsverordnung für verbindlich erklären. Auftragnehmer müssen dann in einem sogenannten Tariftreueversprechen zusagen, dass sie den im Rahmen des Bundesauftrags eingesetzten Beschäftigten mindestens die festgelegten Arbeitsbedingungen – etwa tarifliche Entlohnung, Urlaubstage und Höchstarbeitszeiten – gewähren.

Zur Kontrolle soll eine eigene „Prüfstelle Bundestariftreue“ eingerichtet werden. Verstöße können Vertragsstrafen nach sich ziehen oder den Ausschluss von künftigen Vergabeverfahren zur Folge haben. Eine umfassende Nachunternehmerhaftung ist vorgesehen: Auftragnehmer haften für Verstöße ihrer Subunternehmer in der gesamten Lieferkette. Zusätzlich sind Nachweis- und Dokumentationspflichten geplant. Alternativ können Unternehmen ihre Tariftreue über ein Präqualifizierungsverfahren zertifizieren lassen. Betroffene Arbeitnehmer, einschließlich Leiharbeitnehmer, müssen über ihre Ansprüche informiert werden.

DEHOGA: „Massive Bürokratie und Überregulierung“

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) kritisiert den Entwurf als bürokratisch und überregulierend. Der Verband befürchtet, dass der zusätzliche Aufwand durch Dokumentations- und Nachweispflichten sowie die Kontrolle von Subunternehmern vor allem kleine und mittelständische Unternehmen von öffentlichen Ausschreibungen abhalten könnte.

Der DEHOGA verweist auf bereits bestehende hohe Schutzstandards für Arbeitnehmer in Deutschland. Unternehmen hätten angesichts des Fach- und Arbeitskräftemangels ohnehin ein eigenes Interesse an attraktiven Löhnen und Arbeitsbedingungen. Die Schaffung einer neuen Prüfstelle belaste auch den Staat und damit die Steuerzahler. Bei komplexen oder regional unterschiedlichen Tarifverträgen seien Kontrollen zudem besonders aufwändig und fehleranfällig.

Gemeinsame Kritik mit der BDA

Gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) will der Verband seine Kritik im weiteren Gesetzgebungsverfahren einbringen. Die BDA erkennt zwar im Vergleich zu früheren Plänen der Ampelkoalition einige Bürokratieerleichterungen an, bewertet das BTTG aber weiterhin – auch in Kombination mit einem geplanten Vergabebeschleunigungsgesetz – als zusätzliche Belastung für Wirtschaft und Tarifautonomie.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Schweizer Nationalrat hat eine Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen bis Ende 2035 abgelehnt. HotellerieSuisse kritisiert die Entscheidung. Nach der Entscheidung des Nationalrates wird sich nun der Ständerat mit der Vorlage befassen.

Marmelade kehrt zurück, Honig wird transparent: Die reformierten EU-Frühstücksrichtlinien bringen ab Juni 2026 neue Kennzeichnungspflichten auf das Buffet. Warum die strengeren Herkunftsangaben beim Honig den Einkauf verändern und neue Chancen für regionale Frühstückskonzepte bieten.

Der Deutsche Tourismusverband fordert anlässlich einer Bundestagsanhörung eine langfristige Absicherung der Finanzierung für die touristische Infrastruktur: Nur mit verlässlichen Förderinstrumenten könnten die Ziele der Nationalen Tourismusstrategie realisiert werden.

Die EU-Kommission hat erstmals Strategien für Inseln und Küstenregionen vorgestellt. Im Fokus stehen touristisch geprägte Gebiete, die mit Klimawandel, Wohnraummangel, saisonalen Arbeitsmärkten und einer hohen Abhängigkeit vom Tourismus konfrontiert sind.

Der Hotelverband Deutschland fordert eine Klarstellung der EU-Kommission zur Auslegung der Verpackungsverordnung PPWR. Nach Ansicht des Verbands könnten Hotels und Gastronomiebetriebe sonst fälschlicherweise als Hersteller von Verpackungen eingestuft werden.

Die Europäische Kommission hat wegen der Registrierungspflicht für Reisende ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien eingeleitet. Die spanischen Hotelverbände FEHM und CEHAT begrüßen den Schritt und fordern die sofortige Aufhebung der Regelung.

Ein Bündnis aus 14 Wirtschaftsverbänden fordert die Bundesregierung zur Modernisierung des Arbeitszeitrechts auf. Im Zentrum steht die Forderung nach einer Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit.

Der Deutsche Tourismusverband fordert angesichts steigender kommunaler Kosten eine breitere Finanzierungsbasis für touristische Infrastrukturen. Dabei werden insbesondere Gästebeiträge und Tourismusabgaben als Mittel zur Sicherung der regionalen Attraktivität hervorgehoben.

Wie schon 2015 scheitert Hamburg mit seinen Olympia-Plänen am Willen der Bevölkerung. Das ist auch eine Niederlage für den Senat und seinen Bürgermeister Peter Tschentscher. Wirtschaftsverbände bedauerten das Nein zu Olympia.

Urlaub in Deutschland könnte für viele angesichts der angespannten Weltlage eine realistische Option werden. Profitieren dürften nach Ansicht des Tourismus-Koordinators vor allem küstennahe Regionen.