Restaurants vier Wochen dicht: Belgien beschließt wegen Corona «Teil-Lockdown»

| Politik Politik

In Belgien müssen wegen der drastisch gestiegenen Corona-Infektionszahlen alle Restaurants und Gaststätten für vier Wochen schließen. Zudem soll es täglich von Mitternacht bis 5.00 Uhr morgens landesweit eine Ausgangssperre geben, wie Premierminister Alexander De Croo am Freitagabend nach einem Krisentreffen mit Vertretern seiner Regierung und der Gemeinschaften und Regionen ankündigte.

Die Bürger sind außerdem angehalten, wenn möglich im Homeoffice zu arbeiten und nur noch mit einer Person außerhalb des eigenen Haushalts einen engeren Kontakt zu pflegen.

Auch der Alkoholverkauf nach 20.00 Uhr wird verboten und Weihnachtsmärkte werden abgesagt.

Um Restaurants und Gaststätten vor dem Ruin zu bewahren, soll ein Unterstützungsplan erarbeitet werden. Premierminister De Croo räumte in einer Pressekonferenz ein, dass die Maßnahmen «sehr hart» seien. Es gehe nun aber darum, zu handeln und die Infektionszahlen zu senken, sagte er.

Belgien zählt zu den am schwersten von der Corona-Pandemie betroffenen Ländern Europas. Die Behörden des Elf-Millionen-Einwohner-Landes meldeten zuletzt im Sieben-Tages-Schnitt knapp 6000 registrierte Fälle innerhalb von 24 Stunden. In den vergangenen 14 Tagen wurden nach aktuellen Zahlen rund 550 Infektionen pro 100 000 Einwohner gemeldet. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.