Rettet die Friedrichstraße! Gewerbetreibende gegen Straßensperrung in Berlin

| Politik Politik

Gewerbetreibende rund um die Berliner Friedrichstraße sowie Anwohner wollen massiv gegen die erneute Sperrung eines 500 Meter langen Abschnitts für Autos vorgehen. Das Bündnis «Rettet die Friedrichstraße!» kündigte an, dass Anrainer beim Bezirksamt Mitte Widerspruch gegen die Umwidmung der Straße zur Fußgängerzone einlegen. Die erneute Sperrung gilt seit Montag.

Außerdem sind demnach Klagen vor dem Verwaltungsgericht mit dem Ziel geplant, dass dieses eine aufschiebende Wirkung der Widersprüche anordnet. Sollte das Gericht dem folgen, müsste die Straße bis zum Abschluss der Widerspruchsverfahren offengehalten werden.

Als möglichen nächsten Schritt nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens behält sich das Bündnis eine Klage in der Hauptsache vor dem Verwaltungsgericht vor, wie Anwalt Marcel Templin ankündigte. Notfalls werde man dann durch alle Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht gehen.

Mobilitätssenatorin Bettina Jarasch (Grüne) hatte am vergangenen Mittwoch die dauerhafte Sperrung der Straße zwischen Leipziger Straße und Französischer Straße für den motorisierten Verkehr angekündigt. Dieser Abschnitt war von August 2020 bis November 2022 schon einmal für Autos tabu, musste aber nach einer Gerichtsentscheidung, wonach es dafür nach Abschluss eines Verkehrsversuchs 2021 keine Rechtsgrundlage gab, zunächst wieder freigegeben werden.

Jarasch will die gesamte historische Mitte Berlins «fußgängerfreundlich» gestalten. Eine autofreie Friedrichstraße sei ein Baustein. Das Bündnis «Rettet die Friedrichstraße!» vermisst ein Konzept. Ihm gehören Gewerbetreibende und Initiativen an, unterstützt wird es vom Handelsverband Berlin-Brandenburg und dem Hotel- und Gaststättenverband Dehoga. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.