Revision der Pauschalreiserichtlinie: Aktueller Stand und Entwicklungen

| Politik Politik

In einem Webseminar zur Revision der Pauschalreiserichtlinie hat der Deutsche Reiseverband (DRV) über den aktuellen Stand und zu erwartenden Entwicklungen informiert.

Reiserechtsexperte Prof. Dr. Ansgar Staudinger hat sich zur Diskussion um die Ausweitung des Geltungsbereichs der Pauschalreiserichtlinie auf Einzelleistungen geäußert – sein Fazit: „Die Absicherung von Einzelleistungen führt zu Überregulierung und zerschießt die gesamte Fülle des Vertragsrechts und ist so auch nicht vorgesehen.“

Er ergänzt: „Wenn jede Einzelleistung zur Pauschalreise werden würde, wo bleibt dann der Vorteil der Pauschalreise?“ Es sei wichtig, die Verbraucherinnen und Verbraucher intensiv über die Vorteile der Pauschalreise im Buchungsprozess aufzuklären. In Bezug auf die verbundenen Reiseleistung ergänzte Staudinger: „Wenn wir alles, was heute unter die verbundenen Leistungen fällt, zu einer Pauschalreise machen würden, wird das der Untergang der Vermittlerszene sein.“ Das gelte es zu verhindern.

Achim Wehrmann, Hauptgeschäftsführer des DRV, erklärte zu Beginn des Webseminars: „Die Pauschalreise bietet schon heute einen umfassenden Schutz der Reisenden. Keine andere Branche bietet eine solche Absicherung. Weitere Verpflichtungen für die Reiseveranstalter, wie sie der aktuelle Gesetzentwurf der EU-Kommission vorsieht, werden dazu führen, dass immer mehr Kunden ungeschützt verreisen. Denn sicher ist, eine weitere Verschärfung wird zu unvermeidlichen Preiserhöhungen bei Urlaubsreisen führen – und damit zu weiteren Wettbewerbsverzerrungen. Das kann so nicht gewollt sein.“

Die Bundespolitik hat sich in wichtigen Kritikpunkten bereits hinter die Industrieposition des DRV und weiterer Verbände der Reisewirtschaft gestellt. Insbesondere die angedachte Drei-Stunden-Regelung sieht auch das Bundesjustizministerium kritisch. Damit würde de facto die verbundene Reiseleistung wegfallen und Reisebüros kämen fast automatisch in die Veranstalterhaftung. Gleichzeitig wird dadurch die Angebotsvielfalt im Markt eingeschränkt – zum Nachteil für Reisebüros und ebenso für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Wie sinnvoll ist die Ausweitung des Geltungsbereichs der Pauschalreiserichtlinie auf Einzelleistungen?

Aus Sicht des Reiserechtsexperten Staudinger ist es überhaupt nicht sinnvoll, jede Einzelleistung auf das Absicherungsniveau der Pauschalreise zu ziehen. Er sagt. „Es muss Einzelleistungen, verbundene Reiseleistungen und Pauschalreisen geben. Nur so bleibt die Vielfalt erhalten. Und es gibt in der EU auch keinen Ansatz die Einzelleistung zu etwas anderem zu machen als zu einer Einzelleistung.“ Eine Ausweitung der Absicherung auf alle Einzelleistungen mache weder ökonomisch, noch rechtlich Sinn.

Auf der anderen Seite sieht Prof. Staudinger allerdings die Notwendigkeit, mögliche Schlupflöcher, bei der Buchung über Buchungsplattformen zu schließen. „Hier sei zu überlegen, ab wann eine Buchungsplattform zum Reiseveranstalter wird – mit den entsprechenden Pflichten.“

Wie sieht der Zeitplan zur Revision der Pauschalreiserichtlinie aus?

Für Herbst ist die Lesung im EU-Parlament zur Novellierung vorgesehen – ein Workshop mit Stakeholdern ist angekündigt. Ende November soll dann der Entwurf einer Position des Parlaments vorliegen. Mit einer Verabschiedung ist nicht vor Ende 2025 zu rechnen. Für die Umsetzung in nationales Recht bleiben dann 18 bis 30 Monate. Möglicherweise Ende 2027 ist somit mit einem Inkrafttreten in Deutschland zu rechnen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt trinken. Die Jugendministerin will das «begleitete Trinken» beenden.

Der Rat der Europäischen Union hat die Reform der Pauschalreiserichtlinie verabschiedet, um für mehr Klarheit bei Reisearten und außergewöhnlichen Umständen zu sorgen. Kritiker bemängeln jedoch die Beibehaltung der 14-tägigen Rückerstattungsfrist und fehlende Instrumente für globale Krisenszenarien.

Berlin führt eine Ausbildungsplatzumlage für Unternehmen ein. Wirtschaftsverbände kritisieren die Abgabe und sprechen von zusätzlichen Belastungen für Betriebe.

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.

Die Tarifgespräche im Gastgewerbe von Rheinland-Pfalz sind ohne Einigung beendet. Der DEHOGA erklärt die Verhandlungen mit der NGG für gescheitert und empfiehlt den Betrieben eine freiwillige Lohnerhöhung von 3,5 Prozent.

Potsdam plant eine Verpackungssteuer gegen Müllberge noch in diesem Jahr. Andere Städte in Brandenburg zweifeln an der Abgabe: zu hoher Aufwand, zu wenig Wirkung.