Rheinland-Pfalz schafft vielerorts Corona-Sonderrechte von Wirten ab

| Politik Politik

Um Kneipen, Restaurants und Cafés während der Corona-Pandemie zu unterstützen, hatten viele Kommunen die Flächen für die Außengastronomie großzügig erweitert und den Betrieben die Gebühren für die Sondernutzung von öffentlichen Flächen erlassen. Corona ist inzwischen kaum noch ein Thema, doch die Sonderregelung hat sich in einigen Städten in Rheinland-Pfalz gehalten, wie eine Stichprobe der Deutschen Presse-Agentur ergab. Ein Blick auf die Situation in Mainz, Trier, Koblenz, Ludwigshafen, Kaiserslautern, Bad Dürkheim und Bad Kreuznach:

Die Landeshauptstadt zeigt sich den Gastronomen gegenüber weiter großzügig. Die Sonderregelung zur weiteren Nutzung der Außenbereiche wurde vom Mainzer Stadtrat für dieses Jahr verlängert, um den Gastronomiebetrieben nach zwei Jahren Coronapause etwas Luft zu verschaffen, wie die Stadtverwaltung mitteilte. Die erweiterten Flächen, beispielsweise auch einzelne Parkplätze, könnten daher wie im vergangenen Jahr genutzt werden, ohne dass Sondernutzungsgebühren erhoben werden.

Trier kommt seinen Gastbetrieben teilweise entgegen. Der Stadtrat beschloss im Februar, dass die während der Pandemie ermöglichte erweiterte Nutzung von Außenflächen auf Antrag bis Ende Februar 2024 verlängert werden kann, wie die Stadt mitteilte. Seit vergangenem Jahr sind dafür auch Gebühren zu entrichten, und zwar in Höhe der üblichen Gebühren für Terrassenflächen nach der gültigen Sondernutzungssatzung. Gebührenfrei war die Nutzung nur in den Jahren 2020 und 2021.

In Koblenz wurden die Corona-Sonderregelungen für die Gastronomie zu Beginn dieses Jahres aufgehoben. Besser haben es die Betriebe in Ludwigshafen. Die während der Pandemie eingeführte Erweiterung der Flächen könne bestehen bleiben, wenn es die Platzverhältnisse vor dem Lokal und die gesetzlichen Bestimmungen zuließen, teilte die Stadt mit. Im ersten Corona-Lockdown (Ende März bis Anfang Mai 2020) fielen für Außengastronomie-Flächen keine Sondernutzungsgebühren an; dafür bereits bezahlte Beträge wurden von der Verwaltung erstattet. Danach bot die Stadt Betrieben einen Gebührennachlass an, wenn sie eine schwierige wirtschaftliche Situation nachweisen konnten. Allerdings wurde dieses Angebot nur einmal genutzt.

In Kaiserslautern wurde in den Jahren 2020 und 2021 nach Angaben der Stadtverwaltung rund zehn Gastronomen eine Flächenerweiterung genehmigt. Da gaststättenrechtliche Voraussetzungen etwa wegen der Toilettenanzahl bei den Erweiterungsflächen nicht erfüllt worden seien, seien ab dem vergangenen Jahr keine Ausnahmen mehr zugelassen worden. Die Sondernutzungsgebühren werden laut Stadtverwaltung seit vergangenem Jahr ebenfalls wieder voll erhoben. Im Jahr 2020 wurden nur 50 Prozent Sondernutzungsgebühren und im Jahr 2021 aufgrund eines Stadtratsbeschlusses überhaupt keine Sondernutzungsgebühren erhoben.

In Bad Dürkheim wurden die Corona-Sonderbedingungen ebenfalls wieder zurückgenommen. Es gibt keine Gebührenfreiheit und keine Flächenerweiterungen mehr. Die Stadt Bad Kreuznach hatte Gastronomen 2020 die Sondernutzungsgebühren ab Beginn der Pandemie im März für den Rest des Jahres zurückerstattet und ihnen eine Vergrößerung ihrer Freiflächen erlaubt. Von Anfang 2021 und bis einschließlich Juli 2022 erhob die Stadt nach eigenen Angaben keine Sondernutzungsgebühren. Ab 1. August 2022 wurden Gebühren «aufgrund der angespannten Haushaltssituation» wieder in voller Höhe festgesetzt, wie die Stadtverwaltung mitteilte. Dies gilt auch für 2023. Auch bei der Nutzung von Freiflächen ist alles wieder so wie vor Corona. Allerdings werde diese Regelung nicht allzu streng gehandhabt, wenn die Nutzung im Rahmen bleibe, hieß es.

Gastgewerbe: Außenflächen für Gäste und Wirte sehr wichtig

Ob Café, Kneipe oder Restaurant: Sobald es trocken ist und man draußen nicht mehr friert, zieht es viele Rheinland-Pfälzerinnen und -Pfälzer an die Tische im Freien. Diese Entwicklung habe sich seit der Corona-Pandemie noch einmal verstärkt, sagte Gereon Haumann, Landespräsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga ), der Deutschen Presse-Agentur. Der verstärkte Trend ins Freie sei anfangs noch aus der Angst vor einer Corona-Ansteckung geboren worden und habe Gäste nach draußen gebracht, die sich vorher lieber innen aufgehalten hätten. Diese hätten dann erkannt, dass es im Freien viel schöner sein könne. Da gehe es natürlich auch um Freizeit- und Lebensgefühl.

«Deshalb ist es auch in diesem Jahr dringend notwendig, dass wir ausreichend Plätze in der Außengastronomie haben», sagte Haumann. Da viele Gastronomen keine privatwirtschaftlichen Flächen hätten, brauchten die Betriebe öffentliche Flächen, um ihre Gäste im Freien bedienen zu können. Er rief deshalb die Städte auf, den Gastronomiebetrieben diese Freiflächen auch in Zukunft zur Verfügung zu stellen.

Wichtig sei es auch, dass die Wirte die Freiflächen kostenfrei oder aber zumindest zu stark reduzierten Sondernutzungsgebühren bekämen, forderte der Verbandspräsident. Das Gastgewerbe sei gebeutelt wie kaum eine andere Branche: Erst die Schließungen wegen Corona, nun die Preisexplosion und die Inflation, die dazu führe, dass die Gäste weniger Geld zur Verfügung hätten, erklärte er. «Die Branche ist längst noch nicht über dem Berg.»

2023 könne aber das Jahr werden, in dem das Gastgewerbe sich erholen und die Umsatzzahl des Vor-Corona-Jahres 2019 knacken könne, sagte Haumann. «Jegliche weitere Verteuerung und jegliche weitere steuerliche Abgabe - ob auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene - sind Gift für einen Patienten, der hochgradig erkrankt war und gerade in Rekonvaleszenz ist», warnte er. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Beim „Burger Dialog“ von McDonald's trafen Vertreter der Gen Z auf Abgeordnete der Regierungskoalition. Im Zentrum des Austauschs standen die Sorgen junger Menschen, die zunehmend daran zweifeln, dass Leistung allein noch den gesellschaftlichen Aufstieg sichert.

In vielen Ballungsräumen gehen etliche reguläre Wohnungen ausschließlich an Feriengäste. Lindert es die Wohnungsnot, wenn man die kurzfristige Vermietung eindämmt?

Die Bundesregierung richtet ihre Tourismuspolitik neu aus. Eine neue Nationale Tourismusstrategie (NTS) soll künftig die „Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft“ in den Mittelpunkt stellen.

Die Europäische Kommission hat einen Verhaltenskodex für Online-Bewertungen​​​​​​​ im Tourismussektor veröffentlicht. Zahlreiche Forderungen der Hotellerie wurden in die Leitlinien aufgenommen, dennoch sieht die Österreichische Hotelvereinigung weiteren Handlungsbedarf, insbesondere was die rechtliche Verbindlichkeit betrifft.

Die Bundesregierung hat bei einer Kabinettssitzung die Senkung der Gastro-Mehrwertsteuer auf den Weg gebracht. Die Ministerinnen und Minister beschlossen einen Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil. Damit soll die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie dauerhaft von derzeit 19 auf 7 Prozent reduziert werden. 

Das Bundesministerium der Finanzen hat einen entscheidenden Schritt zur Entlastung der Gastronomie gemacht. Ein kürzlich veröffentlichter Referentenentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 sieht vor, die Mehrwertsteuer für Speisen in Restaurants dauerhaft auf sieben Prozent zu senken. Die geplante Neuregelung soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Der Koordinator für die maritime Wirtschaft und Tourismus, Dr. Christoph Ploß, startet heute seine Tourismus-Sommertour. Vom 1. bis zum 3. September 2025 besucht er wichtige Tourismusstandorte im Westen und Süden der Bundesrepublik.

Anja Karliczek, die Vorsitzende des Tourismus-Ausschusses im Bundestag, bekräftigt die geplante Absenkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie. In einem Beitrag auf LinkedIn kündigte sie an, dass der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent "im Herbst der Reformen" umgesetzt werden soll.

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten warnt eindringlich vor den Plänen der Bundesregierung, den 8-Stunden-Tag abzuschaffen. Schon jetzt würden Beschäftigte rund 1,2 Milliarden Überstunden leisten – davon 638 Millionen unbezahlt. Besonders betroffen sei das Gastgewerbe.

Die Bundesregierung will, nach Angaben ihres Sucht- und Drogenbeauftragten, das sogenannte begleitete Trinken von Jugendlichen ab 14 Jahren abschaffen. Bereits im Juni hatten die Gesundheitsminister der Länder auf ein Verbot der Praxis gedrängt.