Rosenheim und sieben Kreise in Bayern müssen Restaurants und Hotels schließen

| Politik Politik

In voraussichtlich sieben bayerischen Landkreisen und der Stadt Rosenheim muss an diesem Donnerstag das öffentliche Leben wegen der hohen Corona-Inzidenzzahlen weitgehend heruntergefahren werden. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 1000 müssen nach der neuen Vorgabe des Freistaats Gastronomie sowie Beherbergungsbetriebe, Sport- und Kulturstätten schließen. Der Handel muss die Zahl der Kunden in den Geschäften beschränken.

Nach den Zahlen des Robert Koch-Instituts vom Mittwoch hatten in Bayern Stadt und Landkreis Rosenheim sowie die Kreise Freyung-Grafenau, Rottal-Inn, Mühldorf am Inn, Berchtesgadener Land, Dingolfing-Landau und Traunstein die 1000er Marke überschritten. Die Landkreise Ostallgäu, Deggendorf und Regen lagen mit Inzidenzen von 973 bis 993 nur noch knapp unter der Grenze. Der Landkreis Regen werde «sehr wahrscheinlich» am Donnerstag ebenfalls den Schwellenwert überschreiten, berichtete die dortige Kreisbehörde.

In den Corona-Hotspots müssen Hochschulen in der Regel auf digitale Lehre umstellen. Schulen und Kitas bleiben allerdings ebenso offen wie der Handel. Die Geschäfte dürfen aber nur noch eine Person pro 20 Quadratmeter Fläche einlassen. Restaurants dürfen während des sogenannten regionalen Lockdowns Speisen zum Abholen anbieten, auch Friseure dürfen offen bleiben und Hotels für Geschäftsreisende.

Am Mittwoch waren in Bayern deutlich schärfere Corona-Regeln in Kraft getreten, die Hotspot-Regeln für die Landkreise und kreisfreien Städte gelten aber erst ab Donnerstag. Auch außerhalb der Hotspots gelten nun für Ungeimpfte Kontaktbeschränkungen. Clubs, Diskotheken und Bars mussten schließen, Restaurants dürfen nur noch bis 22.00 Uhr öffnen. Alle Weihnachtsmärkte wurden untersagt, bei Kultur- und Sportveranstaltungen darf nur noch jeder vierte Zuschauerplatz besetzt werden.

Außerdem gilt die 2G-Regel, wonach beispielsweise bei Friseuren, Hoch- und Volkshochschulen sowie Bibliotheken nur noch Geimpfte und Genesene Zugang erhalten. In vielen Bereichen gilt sogar künftig 2G plus: Zugang nur für Geimpfte und Genesene, aber nur mit einem zusätzlichen negativen Corona-Test. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Landtag von Baden-Württemberg hat den Weg für die Rückerstattung von Corona-Soforthilfen frei gemacht. Wer vor dem 8. April 2020 Anträge stellte und bereits Geld zurückgezahlt hat, erhält dieses nun inklusive Zinsen zurück – allerdings erst nach einem noch einzurichtenden Antragsverfahren.

Mit Anwälten und Abmahnungen kämpfen die Oktoberfestwirte gegen den illegalen Weiterverkauf von Tischreservierungen. Nachdem erste Urteile gegen horrende Preise gefallen sind, warnen Stadt und Wirte nun gemeinsam: Gültig sind nur Original-Reservierungen.

Der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) will das Verbot der Bettensteuer durch den Freistaat Bayern vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. Zuerst muss aber noch der Stadtrat zustimmen.

Die Idee einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke stößt in der Bevölkerung einer Umfrage zufolge auf große Zustimmung. 60 Prozent der Befragten bewerten eine Steuer positiv, deren Höhe mit dem Zuckergehalt des Getränks steigt.

Während 60,4 Millionen Übernachtungen über Portale den Wohnraum unter Druck setzen, warnt Hotelier Marco Nussbaum vor der Lobby-Macht der Plattformen. Der Hotelverband IHA liefert mit einem neuen Leitfaden die Werkzeuge für Kommunen, um für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen.

Die Ära der kleinen Kosmetikfläschchen in Hotelzimmern geht zu Ende. Ab 2030 untersagt eine neue EU-Verordnung Einwegverpackungen für Hygieneartikel im Beherbergungssektor. Während Hotels auf nachfüllbare Spendersysteme umstellen, bleibt der Verkauf von Reisegrößen im Einzelhandel vorerst erlaubt.

Die erste Tarifrunde für die Beschäftigten im niedersächsischen Gastgewerbe endete in Hannover ohne Abschluss. Während der Dehoga eine zweistufige Erhöhung um insgesamt 5 Prozent anbot, lehnte die Gewerkschaft NGG die Vorschläge ab. Die Verhandlungen werden im März fortgesetzt.

Die stellvertretende NGG-Vorsitzende Claudia Tiedge kritisiert Forderungen nach einer Aufweichung des Acht-Stunden-Tags und warnt vor negativen Folgen für die Gleichstellung von Frauen.

Das Gastgewerbe in Sachsen-Anhalt sieht die seit Jahresbeginn geltende Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen zwar als spürbare Entlastung, schätzt die aktuelle Lage aber dennoch weiter als angespannt an.

Der DEHOGA setzt sich mit einer Kampagne für die Ablösung der täglichen Höchstarbeitszeit ein. Durch eine Umstellung auf die Wochenarbeitszeit sollen Betriebe sowie deren Beschäftigte von mehr Flexibilität profitieren. Die Bundesregierung braucht der Verband allerdings nicht mehr zu überzeugen. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit ist längst in Planung.