Rückwirkend geltende Erhöhung der Luftverkehrsteuer beschlossen

| Politik Politik

Im Rahmen des Klimaschutzpaketes hat der Deutsche Bundestag heute auch die rückwirkend geltende Erhöhung der Luftverkehrsteuer beschlossen. Das bedeutet konkret, dass alle Abflüge ab dem 1. April 2020 einer erhöhten Luftverkehrsteuer unterliegen – und auch Flugbuchungen, die bereits getätigt wurden, sollen rückwirkend besteuert werden.

Daraus resultieren hohe Kosten für die deutsche Reisewirtschaft. Laut Berechnungen des Deutschen Reiseverbandes (DRV) beläuft sich die Mehrbelastung, die Veranstalter durch die erhöhte Luftverkehrsteuer tragen müssen, auf 28,5 Millionen Euro. Diese Zahl ergibt sich aus einer Hochrechnung für bis zum Jahresende gebuchte Reisen und bezieht sich explizit auf die deutschen Reiseveranstalter, die diese Kosten tragen müssten.

Der Bundesrat muss noch zustimmen

„Es ist ein Unding, dass der Bundestag den flächendeckenden Protest der Reise- und Luftverkehrswirtschaft ignoriert hat“, sagt der Präsident des DRV Norbert Fiebig. Die neue Regelung treffe Reiseveranstalter und Airlines hart und könne sie in wirtschaftliche Turbulenzen bringen. Die Länderkammer muss nun noch zustimmen. Sie wird sich voraussichtlich Ende November mit dem Gesetz befassen und kann noch ein Veto einlegen. „Deshalb muss der Deutsche Bundesrat nun eingreifen. Ich hoffe, dass hier mit Sachverstand entschieden wird. Denn: Politische Entscheidungen müssen verlässlich sein. Wenn Steuern rückwirkend angewendet werden, ist dieser Maßstab nicht erfüllt. Jetzt muss politisch nachgebessert werden.“

Kampagne „LuftFAIRkehrsteuer ohne Rückwirkung“ geht weiter

Um einen Kahlschlag bei Fluggesellschaften und Reiseveranstaltern zu verhindern, hatten der Deutsche Reiseverband (DRV) zusammen mit dem Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) eine Mail- und Briefaktion mit dem Namen „LuftFAIRkehrsteuer ohne Rückwirkung“ gestartet, über die Tausende Mails und Briefe an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags gesendet wurden. Diese Kampagne geht nun in die Verlängerung.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat gemeinsam mit Handelsunternehmen und Verbänden eine Regulierung der Gebühren für sogenannte Commercial Cards gefordert. Wie der Verband auf Linkedin mitteilt, habe sich die Initiative dazu an Bundesfinanzminister Lars Klingbeil gewandt.

Seltene Einigkeit: Wie CSU-Chef Söder findet auch SPD-Ministerpräsidentin Schwesig, die Entlastungsprämie sollte man abhaken. Beide setzen die Hoffnungen nun auf eine Einkommensteuerreform.

Die Österreichische Hotelvereinigung wirft der Gewerkschaft vida einen aggressiven Verhandlungsstil in den laufenden Kollektivvertragsverhandlungen vor. Gleichzeitig verweist die ÖHV auf höhere Löhne, neue Zuschläge und zusätzliche Leistungen für Beschäftigte.

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat einen FDP-Antrag gegen kommunale Verpackungssteuern abgelehnt. Umweltverbände begrüßen die Entscheidung, während der Bundesverband der Systemgastronomie zusätzliche Belastungen für Betriebe befürchtet.

Der DEHOGA Baden-Württemberg bewertet den neuen Koalitionsvertrag von Grünen und CDU teilweise positiv. Der Verband sieht Fortschritte bei Tourismus, Ausbildung und Bürokratieabbau, kritisiert jedoch fehlende Aussagen zu kommunalen Abgaben und zur Meisterprämie im Gastgewerbe.

Die steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro, die Unternehmen an ihre Beschäftigten zahlen können, kommt vorerst nicht. Der Bundesrat stimmte dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetzentwurf überraschend nicht zu.

McDonald's Deutschland setzt das Format Burger Dialog fort. In Kooperation mit dem Musiker Eko Fresh und Vertretern aus der Bundespolitik thematisiert das Unternehmen zum Auftakt der neuen Runde das Ehrenamt und gesellschaftliches Engagement.

Die Gewerkschaft NGG droht in Hessen mit den "größten Streiks, die diese Branche in der Bundesrepublik jemals erlebt" habe. Vorabankündigungen wie bei der Bahn werde es laut NGG nicht geben.

Ein Pariser Gericht hat eine Immobiliengesellschaft zu einer Geldstrafe von 585.000 Euro verurteilt, weil ein Gebäude im 9. Arrondissement ohne Genehmigung in Touristenunterkünfte umgewandelt wurde. Wie die Stadt Paris laut Mitteilung erklärte, handelt es sich um die bislang höchste verhängte Strafe in einem solchen Fall.

Die Bundesregierung plant die Einführung einer «Zuckerabgabe». Zur Konsolidierung des Haushalts ist daneben eine Erhöhung der Alkohol- und Tabaksteuer sowie der Abbau von Finanzhilfen geplant, wie es aus Kreisen des Finanzministeriums hieß.