Rückwirkend geltende Erhöhung der Luftverkehrsteuer beschlossen

| Politik Politik

Im Rahmen des Klimaschutzpaketes hat der Deutsche Bundestag heute auch die rückwirkend geltende Erhöhung der Luftverkehrsteuer beschlossen. Das bedeutet konkret, dass alle Abflüge ab dem 1. April 2020 einer erhöhten Luftverkehrsteuer unterliegen – und auch Flugbuchungen, die bereits getätigt wurden, sollen rückwirkend besteuert werden.

Daraus resultieren hohe Kosten für die deutsche Reisewirtschaft. Laut Berechnungen des Deutschen Reiseverbandes (DRV) beläuft sich die Mehrbelastung, die Veranstalter durch die erhöhte Luftverkehrsteuer tragen müssen, auf 28,5 Millionen Euro. Diese Zahl ergibt sich aus einer Hochrechnung für bis zum Jahresende gebuchte Reisen und bezieht sich explizit auf die deutschen Reiseveranstalter, die diese Kosten tragen müssten.

Der Bundesrat muss noch zustimmen

„Es ist ein Unding, dass der Bundestag den flächendeckenden Protest der Reise- und Luftverkehrswirtschaft ignoriert hat“, sagt der Präsident des DRV Norbert Fiebig. Die neue Regelung treffe Reiseveranstalter und Airlines hart und könne sie in wirtschaftliche Turbulenzen bringen. Die Länderkammer muss nun noch zustimmen. Sie wird sich voraussichtlich Ende November mit dem Gesetz befassen und kann noch ein Veto einlegen. „Deshalb muss der Deutsche Bundesrat nun eingreifen. Ich hoffe, dass hier mit Sachverstand entschieden wird. Denn: Politische Entscheidungen müssen verlässlich sein. Wenn Steuern rückwirkend angewendet werden, ist dieser Maßstab nicht erfüllt. Jetzt muss politisch nachgebessert werden.“

Kampagne „LuftFAIRkehrsteuer ohne Rückwirkung“ geht weiter

Um einen Kahlschlag bei Fluggesellschaften und Reiseveranstaltern zu verhindern, hatten der Deutsche Reiseverband (DRV) zusammen mit dem Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) eine Mail- und Briefaktion mit dem Namen „LuftFAIRkehrsteuer ohne Rückwirkung“ gestartet, über die Tausende Mails und Briefe an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags gesendet wurden. Diese Kampagne geht nun in die Verlängerung.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Stadt München sieht trotz freiwilliger Vereinbarungen keine spürbare Entlastung im Univiertel. Oberbürgermeister Dominik Krause kündigt an, bei ausbleibender Verbesserung das Verkaufsverbot für Flaschenbier bereits ab 22 Uhr wieder einzuführen.

Die NGG unterstützt die Empfehlungen der Rentenkommission zur Abschaffung des Sonderstatus von Minijobs. Der DEHOGA warnt dagegen vor erheblichen Folgen für rund 1,1 Millionen geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe.

Im Supermarkt greifen viele Menschen zu veganen oder vegetarischen Produkten. Bald müssen sie sich an neue Namen gewöhnen: Bestimmte Begriffe, die an Tiere denken lassen, sind dann nicht mehr erlaubt.

Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf zur Erhöhung der Alkoholsteuer vorbereitet. Nach einem Medienbericht sollen Spirituosen, Sekt und Alkopops ab dem 1. Januar 2027 um 20 Prozent höher besteuert werden.

Die Bundesregierung hat die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpasst. Nach derzeitiger Planung soll das Gesetz erst Anfang 2027 in Kraft treten, während Berichtspflichten und Auskunftsansprüche ab Juni 2028 greifen sollen.

Eine eigene Rentenkommission des Deutschen Gewerkschaftsbunds hat eine Alternative zu den Reformplänen der Regierung erarbeitet. Das Konzept verspricht ziemlich viel. Wie soll es finanziert werden?

Arbeiten bei mehr als 30 Grad, vielleicht sogar körperlich? Das ist nicht nur anstrengend, sondern kann auch gefährlich werden. Gewerkschaften setzen sich für mehr Schutz ein.

Mit Ernst Fischer verliert das deutsche Gastgewerbe eine seiner bedeutendsten Persönlichkeiten. Der langjährige Präsident und spätere Ehrenpräsident des DEHOGA Bundesverbandes ist im Alter von 82 Jahren gestorben. Sein Wirken reicht weit über seine Amtszeit hinaus.

Die Diskussion um die mögliche Abschaffung oder deutliche Einschränkung von Minijobs wird derzeit mit erstaunlich vielen Emotionen geführt – und erstaunlich wenig über die eigentlichen Auswirkungen. Ein Kommentar von Marc Schnerr.

Die Rentenkommission hat eine Reihe von Vorschlägen zur Zukunft der Alterssicherung vorgelegt. Vom Renteneintrittsfenster bis zur Kapitalrente – das steckt hinter den ungewohnten Begriffen.