Rückwirkend geltende Erhöhung der Luftverkehrsteuer beschlossen

| Politik Politik

Im Rahmen des Klimaschutzpaketes hat der Deutsche Bundestag heute auch die rückwirkend geltende Erhöhung der Luftverkehrsteuer beschlossen. Das bedeutet konkret, dass alle Abflüge ab dem 1. April 2020 einer erhöhten Luftverkehrsteuer unterliegen – und auch Flugbuchungen, die bereits getätigt wurden, sollen rückwirkend besteuert werden.

Daraus resultieren hohe Kosten für die deutsche Reisewirtschaft. Laut Berechnungen des Deutschen Reiseverbandes (DRV) beläuft sich die Mehrbelastung, die Veranstalter durch die erhöhte Luftverkehrsteuer tragen müssen, auf 28,5 Millionen Euro. Diese Zahl ergibt sich aus einer Hochrechnung für bis zum Jahresende gebuchte Reisen und bezieht sich explizit auf die deutschen Reiseveranstalter, die diese Kosten tragen müssten.

Der Bundesrat muss noch zustimmen

„Es ist ein Unding, dass der Bundestag den flächendeckenden Protest der Reise- und Luftverkehrswirtschaft ignoriert hat“, sagt der Präsident des DRV Norbert Fiebig. Die neue Regelung treffe Reiseveranstalter und Airlines hart und könne sie in wirtschaftliche Turbulenzen bringen. Die Länderkammer muss nun noch zustimmen. Sie wird sich voraussichtlich Ende November mit dem Gesetz befassen und kann noch ein Veto einlegen. „Deshalb muss der Deutsche Bundesrat nun eingreifen. Ich hoffe, dass hier mit Sachverstand entschieden wird. Denn: Politische Entscheidungen müssen verlässlich sein. Wenn Steuern rückwirkend angewendet werden, ist dieser Maßstab nicht erfüllt. Jetzt muss politisch nachgebessert werden.“

Kampagne „LuftFAIRkehrsteuer ohne Rückwirkung“ geht weiter

Um einen Kahlschlag bei Fluggesellschaften und Reiseveranstaltern zu verhindern, hatten der Deutsche Reiseverband (DRV) zusammen mit dem Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) eine Mail- und Briefaktion mit dem Namen „LuftFAIRkehrsteuer ohne Rückwirkung“ gestartet, über die Tausende Mails und Briefe an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags gesendet wurden. Diese Kampagne geht nun in die Verlängerung.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Wirtschaftsverbände in Potsdam fordern die Aussetzung der für Juli geplanten Verpackungssteuer aufgrund anhaltender Unklarheiten bei der Umsetzung. Die Allianz warnt zudem vor Wettbewerbsnachteilen und einer mangelnden Lenkungswirkung der Abgabe.

Die Österreichische Hotelvereinigung drängt auf eine gesetzliche Regulierung von Online-Bewertungsplattformen nach italienischem Vorbild. Eine aktuelle Umfrage zeigt eine breite Zustimmung in der Bevölkerung für eine Verifizierungspflicht bei Rezensionen.

Das Rückmeldeverfahren zu frühen Corona-Hilfen, die 2020 an Unternehmen geflossen waren, hatte Debatten ausgelöst. Nun will das Land Hessen die Verwaltungspraxis ändern. Der Dehoga erklärte, man sei damit nicht glücklich, aber zufrieden.

Eine Bitkom-Langzeitstudie zeigt, dass zehn Jahre nach Einführung der Datenschutz-Grundverordnung der betriebliche Umsetzungsaufwand für Unternehmen massiv gestiegen ist.

Die Österreichische Hotelvereinigung kritisiert die geplante Erhöhung der Alkoholsteuer und warnt vor steigenden Kosten für den Tourismus. Verbandspräsident Walter Veit fordert angesichts der allgemeinen Teuerung Entlastungen und Entbürokratisierung statt neuer Steuern.

Rund um die Event-Messe Imex in Frankfurt ist es in Frankfurt zu ersten Warnstreiks im hessischen Hotel- und Gastronomiegewerbe gekommen. Rund 400 Beschäftigte von Hotels und Caterern seien dem Aufruf gefolgt, teilte die Gewerkschaft NGG mit.

Zum Auftakt der Veranstaltungsmesse Imex hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Beschäftigte mehrerer Frankfurter Messe-Hotels zu einem Warnstreik aufgerufen.

Der Acht-Stunden-Arbeitstag gilt seit 1918 in Deutschland. Die Koalition aus Union und SPD will nach den bisherigen Plänen stattdessen einen wöchentlichen Rahmen für die Arbeitszeit einführen, doch es gibt Streit um das Vorhaben.

Die Corona-Pandemie hatte viele Thüringer Unternehmen vor Existenzprobleme gestellt. Der Staat half mit viel Geld. Ein Teil davon wurde zurückgefordert. Das ist der Stand in Thüringen.

Die Bundesregierung hat für die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 eine befristete Verordnung zu Ausnahmen beim Lärmschutz beschlossen. Damit können Public-Viewing-Veranstaltungen laut Mitteilung teilweise auch bis in die Nacht stattfinden. Wie die Bundesregierung mitteilt, hat inzwischen auch der Bundesrat formal zugestimmt.