Rückzahlung der NRW-Soforthilfe: DEHOGA empfiehlt Klage

| Politik Politik

Zu Beginn der Corona-Krise im Frühling 2020 handelte das Land NRW in erstaunlicher Geschwindigkeit. Hunderttausende Unternehmen und Soloselbstständige, darunter viele Gastronomen und Hoteliers, kamen in den Genuss der NRW Soforthilfe2020. Doch der Freude folgte vielfach Ernüchterung, wie der DEHOGA NRW schreibt. Der Verband gibt nun folgende Handlungsempfehlung ab:

Hunderttausende Unternehmen und Soloselbstständige, darunter viele Gastronomen und Hoteliers, kamen in den Genuss der NRW Soforthilfe2020. Den Zuwendungsbescheiden folgten allerdings beginnend mit Zeitpunkt Anfang Juli mehrere Mails – drei Mails sind uns bisher bekannt, in denen die Rahmenbedingungen für den rechtmäßigen Erhalt zum Nachteil der Bezieher verändert wurden. Diese Veränderungen können sich auf die Höhe möglicher Rückzahlungen negativ auswirken.

Es bestehe das reale Risiko, dass zum Beispiel die am 3. Juli versendete Mail samt ihrer Folgemails sogenannte rechtgestaltende Wirkung haben und deren Inhalt damit bestandskräftig werden kann. Das wiederum bedeutet, dass die Inhalte gelten würden, auch wenn sich später herausstellen sollte, dass sie rechtswidrig waren. Es geht also darum, dass mehr zurückbezahlt werden müsste als ursprünglich gedacht.

Lösung:

Um eine mögliche Bestandskraft zu verhindern, empfiehlt sich deshalb eine Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht und zwar vor dem 3. Juli (Zugang beim zuständigen Verwaltungsgericht).

Unsere Empfehlung für ein weiteres Vorgehen:

  1. Überprüfen Sie Ihre Mails
    Überprüfen Sie, welche Mails Ihnen im Zusammenhang mit der NRW Soforthilfe2020 zugegangen sind.
  2. Rücksprache mit Steuerberater
    Erörtern Sie mit Ihrem Steuerberater, ob bei Ihnen aufgrund des Inhalts der ab Juli 2020 gekommenen Mails mit einer ungerechtfertigten Rückzahlung zu rechnen ist.
    Wenn Sie zu dem Ergebnis gelangen, vorsorglich gegen eine drohende Bestandskraft vorgehen zu wollen, beachten Sie Folgendes:
  3. Leitprozess
    Da von diesem Problem Tausende von Soforthilfe-Beziehern gleich betroffen sind, werden voraussichtlich viele Verfahren vor den sieben Verwaltungsgerichten in NRW „landen“. Um den Aufwand für den Einzelnen gering zu halten, ist das Ziel, Klagen in einer Untergruppe zu sammeln. Nur EIN Leitprozess soll dann mit anwaltlicher Begleitung geführt werden. Um einen solchen wird sich die „IG-NRW Soforthilfe“, mit der wir an dieser Stelle kooperieren, kümmern.
  4. Ihre Anfechtungsklage
    Sie können ohne anwaltlichen Beistand lediglich fristwahrend Anfechtungsklage gegen die Bescheide aus den Mails erheben, ohne einen Klageantrag zu stellen und ohne die Klagen zu begründen und beantragen zugleich, das Verfahren bis zu einer Entscheidung im „Leitprozess“ ruhend zu stellen (Nutzen Sie hierzu die von der "IG-NRW Soforthilfe" bereitgestellten Musteranfechtungsklageantrag neben einer „Bedienungsanleitung“, die sich in unserem exklusiven Downloadbereich für Sie unter dem Stichwort: "Soforthilfe" befinden). Das Gericht gibt dem Ruhens-Antrag statt, wenn die beklagte Bezirksregierung zustimmt oder wenn das Verwaltungsgericht das Ruhen des Verfahrens für zweckmäßig hält.
    Hinweis: Natürlich entstehen allein durch die Klageerhebung auch ohne Anwalt Gerichtskosten. Die Höhe ist abhängig vom Streitwert (bei einem Streitwert von 5.000 Euro belaufen sie sich auf etwa 500 Euro).

Vorteile des vorgeschlagenen Verfahrens:
 

  • „Gewinnt“ der „Leit-Kläger“, wird die Bezirksregierung wahrscheinlich alle anderen Bescheide im Sinne der Kläger abändern. Sollte sie das nicht tun, bleibt weiterhin die Möglichkeit der Klage.
  • „Verliert“ der „Leit-Kläger“ können die anderen Klagen zurückgenommen werden, die Prozessgebühren fallen niedriger aus. Mehr Informationen zur NRW Soforthilfe und „IG-NRW Soforthilfe“ finden Sie unter www.ig-nrw-soforthilfe.de/

 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ein Bündnis aus 14 Wirtschaftsverbänden fordert die Bundesregierung zur Modernisierung des Arbeitszeitrechts auf. Im Zentrum steht die Forderung nach einer Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit.

Der Deutsche Tourismusverband fordert angesichts steigender kommunaler Kosten eine breitere Finanzierungsbasis für touristische Infrastrukturen. Dabei werden insbesondere Gästebeiträge und Tourismusabgaben als Mittel zur Sicherung der regionalen Attraktivität hervorgehoben.

Wie schon 2015 scheitert Hamburg mit seinen Olympia-Plänen am Willen der Bevölkerung. Das ist auch eine Niederlage für den Senat und seinen Bürgermeister Peter Tschentscher. Wirtschaftsverbände bedauerten das Nein zu Olympia.

Urlaub in Deutschland könnte für viele angesichts der angespannten Weltlage eine realistische Option werden. Profitieren dürften nach Ansicht des Tourismus-Koordinators vor allem küstennahe Regionen.

Wirtschaftsverbände in Potsdam fordern die Aussetzung der für Juli geplanten Verpackungssteuer aufgrund anhaltender Unklarheiten bei der Umsetzung. Die Allianz warnt zudem vor Wettbewerbsnachteilen und einer mangelnden Lenkungswirkung der Abgabe.

Die Österreichische Hotelvereinigung drängt auf eine gesetzliche Regulierung von Online-Bewertungsplattformen nach italienischem Vorbild. Eine aktuelle Umfrage zeigt eine breite Zustimmung in der Bevölkerung für eine Verifizierungspflicht bei Rezensionen.

Das Rückmeldeverfahren zu frühen Corona-Hilfen, die 2020 an Unternehmen geflossen waren, hatte Debatten ausgelöst. Nun will das Land Hessen die Verwaltungspraxis ändern. Der Dehoga erklärte, man sei damit nicht glücklich, aber zufrieden.

Eine Bitkom-Langzeitstudie zeigt, dass zehn Jahre nach Einführung der Datenschutz-Grundverordnung der betriebliche Umsetzungsaufwand für Unternehmen massiv gestiegen ist.

Die Österreichische Hotelvereinigung kritisiert die geplante Erhöhung der Alkoholsteuer und warnt vor steigenden Kosten für den Tourismus. Verbandspräsident Walter Veit fordert angesichts der allgemeinen Teuerung Entlastungen und Entbürokratisierung statt neuer Steuern.

Rund um die Event-Messe Imex in Frankfurt ist es in Frankfurt zu ersten Warnstreiks im hessischen Hotel- und Gastronomiegewerbe gekommen. Rund 400 Beschäftigte von Hotels und Caterern seien dem Aufruf gefolgt, teilte die Gewerkschaft NGG mit.