Rückzahlung der NRW-Soforthilfe: DEHOGA empfiehlt Klage

| Politik Politik

Zu Beginn der Corona-Krise im Frühling 2020 handelte das Land NRW in erstaunlicher Geschwindigkeit. Hunderttausende Unternehmen und Soloselbstständige, darunter viele Gastronomen und Hoteliers, kamen in den Genuss der NRW Soforthilfe2020. Doch der Freude folgte vielfach Ernüchterung, wie der DEHOGA NRW schreibt. Der Verband gibt nun folgende Handlungsempfehlung ab:

Hunderttausende Unternehmen und Soloselbstständige, darunter viele Gastronomen und Hoteliers, kamen in den Genuss der NRW Soforthilfe2020. Den Zuwendungsbescheiden folgten allerdings beginnend mit Zeitpunkt Anfang Juli mehrere Mails – drei Mails sind uns bisher bekannt, in denen die Rahmenbedingungen für den rechtmäßigen Erhalt zum Nachteil der Bezieher verändert wurden. Diese Veränderungen können sich auf die Höhe möglicher Rückzahlungen negativ auswirken.

Es bestehe das reale Risiko, dass zum Beispiel die am 3. Juli versendete Mail samt ihrer Folgemails sogenannte rechtgestaltende Wirkung haben und deren Inhalt damit bestandskräftig werden kann. Das wiederum bedeutet, dass die Inhalte gelten würden, auch wenn sich später herausstellen sollte, dass sie rechtswidrig waren. Es geht also darum, dass mehr zurückbezahlt werden müsste als ursprünglich gedacht.

Lösung:

Um eine mögliche Bestandskraft zu verhindern, empfiehlt sich deshalb eine Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht und zwar vor dem 3. Juli (Zugang beim zuständigen Verwaltungsgericht).

Unsere Empfehlung für ein weiteres Vorgehen:

  1. Überprüfen Sie Ihre Mails
    Überprüfen Sie, welche Mails Ihnen im Zusammenhang mit der NRW Soforthilfe2020 zugegangen sind.
  2. Rücksprache mit Steuerberater
    Erörtern Sie mit Ihrem Steuerberater, ob bei Ihnen aufgrund des Inhalts der ab Juli 2020 gekommenen Mails mit einer ungerechtfertigten Rückzahlung zu rechnen ist.
    Wenn Sie zu dem Ergebnis gelangen, vorsorglich gegen eine drohende Bestandskraft vorgehen zu wollen, beachten Sie Folgendes:
  3. Leitprozess
    Da von diesem Problem Tausende von Soforthilfe-Beziehern gleich betroffen sind, werden voraussichtlich viele Verfahren vor den sieben Verwaltungsgerichten in NRW „landen“. Um den Aufwand für den Einzelnen gering zu halten, ist das Ziel, Klagen in einer Untergruppe zu sammeln. Nur EIN Leitprozess soll dann mit anwaltlicher Begleitung geführt werden. Um einen solchen wird sich die „IG-NRW Soforthilfe“, mit der wir an dieser Stelle kooperieren, kümmern.
  4. Ihre Anfechtungsklage
    Sie können ohne anwaltlichen Beistand lediglich fristwahrend Anfechtungsklage gegen die Bescheide aus den Mails erheben, ohne einen Klageantrag zu stellen und ohne die Klagen zu begründen und beantragen zugleich, das Verfahren bis zu einer Entscheidung im „Leitprozess“ ruhend zu stellen (Nutzen Sie hierzu die von der "IG-NRW Soforthilfe" bereitgestellten Musteranfechtungsklageantrag neben einer „Bedienungsanleitung“, die sich in unserem exklusiven Downloadbereich für Sie unter dem Stichwort: "Soforthilfe" befinden). Das Gericht gibt dem Ruhens-Antrag statt, wenn die beklagte Bezirksregierung zustimmt oder wenn das Verwaltungsgericht das Ruhen des Verfahrens für zweckmäßig hält.
    Hinweis: Natürlich entstehen allein durch die Klageerhebung auch ohne Anwalt Gerichtskosten. Die Höhe ist abhängig vom Streitwert (bei einem Streitwert von 5.000 Euro belaufen sie sich auf etwa 500 Euro).

Vorteile des vorgeschlagenen Verfahrens:
 

  • „Gewinnt“ der „Leit-Kläger“, wird die Bezirksregierung wahrscheinlich alle anderen Bescheide im Sinne der Kläger abändern. Sollte sie das nicht tun, bleibt weiterhin die Möglichkeit der Klage.
  • „Verliert“ der „Leit-Kläger“ können die anderen Klagen zurückgenommen werden, die Prozessgebühren fallen niedriger aus. Mehr Informationen zur NRW Soforthilfe und „IG-NRW Soforthilfe“ finden Sie unter www.ig-nrw-soforthilfe.de/

 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ein Pariser Gericht hat eine Immobiliengesellschaft zu einer Geldstrafe von 585.000 Euro verurteilt, weil ein Gebäude im 9. Arrondissement ohne Genehmigung in Touristenunterkünfte umgewandelt wurde. Wie die Stadt Paris laut Mitteilung erklärte, handelt es sich um die bislang höchste verhängte Strafe in einem solchen Fall.

Die Bundesregierung plant die Einführung einer «Zuckerabgabe». Zur Konsolidierung des Haushalts ist daneben eine Erhöhung der Alkohol- und Tabaksteuer sowie der Abbau von Finanzhilfen geplant, wie es aus Kreisen des Finanzministeriums hieß. 

Mehr Transparenz auf der Speisekarte – oder mehr Bürokratie in der Küche? Die geplante Tierhaltungskennzeichnung spaltet die Branche. Zwischen politischem Anspruch und betrieblicher Realität geht es um mehr als nur ein Label. Ein Kommentar von Marc Schnerr.

Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Rheinland-Pfalz ist gegen die Einführung einer Bettensteuer. Der Verband plädiert dagegen für einen zweckgebundenen Gästebeitrag.

Die Europäische Union hat sich vorläufig auf eine Reform der Koordinierung der Sozialversicherungssysteme verständigt. Wie aus einer Mitteilung des Geschäftsreiseverbades BT4Europe hervorgeht, betrifft die Einigung insbesondere die Abschaffung der A1-Bescheinigung für kurzfristige grenzüberschreitende Geschäftsreisen.

Caroline von Kretschmann äußert sich zur Entlastungsprämie und nennt eine Beispielrechnung: Für die Auszahlung an alle Mitarbeiter wären 3,3 Millionen Euro zusätzlicher Umsatz erforderlich. Auch der DEHOGA Hessen kritisiert das Maßnahmenpaket der Bundesregierung.

Als Reaktion auf gestiegene Kosten durch den Iran-Krieg ermöglicht die Koalition eine steuerfreie Krisenprämie für Arbeitnehmer. Die Wirtschaft hat aber schon verhalten reagiert.

Der Kanzler hat mit einer Äußerung zur gesetzlichen Rente für Empörung gesorgt. Auf dem CDA-Kongress versucht er, die Gemüter zu beruhigen. Und er hat eine Botschaft für den Koalitionspartner.

Sollten Steueraufschläge für Cola und Limo kommen, um Anreize für gesündere Ernährung zu setzen? Die Gesundheitsministerin ist dafür. Doch das letzte Wort in der Regierung ist noch nicht gesprochen.

Ein Verbändebündnis warnt vor einer Ausweitung der Kennzeichnung der Tierhaltung auf verarbeitete Lebensmittel und die Gastronomie. Die Verbände befürchten steigende Preise für Verbraucher und einen bürokratischen Mehraufwand für die Betriebe.