Rückzahlung der NRW-Soforthilfe: DEHOGA empfiehlt Klage

| Politik Politik

Zu Beginn der Corona-Krise im Frühling 2020 handelte das Land NRW in erstaunlicher Geschwindigkeit. Hunderttausende Unternehmen und Soloselbstständige, darunter viele Gastronomen und Hoteliers, kamen in den Genuss der NRW Soforthilfe2020. Doch der Freude folgte vielfach Ernüchterung, wie der DEHOGA NRW schreibt. Der Verband gibt nun folgende Handlungsempfehlung ab:

Hunderttausende Unternehmen und Soloselbstständige, darunter viele Gastronomen und Hoteliers, kamen in den Genuss der NRW Soforthilfe2020. Den Zuwendungsbescheiden folgten allerdings beginnend mit Zeitpunkt Anfang Juli mehrere Mails – drei Mails sind uns bisher bekannt, in denen die Rahmenbedingungen für den rechtmäßigen Erhalt zum Nachteil der Bezieher verändert wurden. Diese Veränderungen können sich auf die Höhe möglicher Rückzahlungen negativ auswirken.

Es bestehe das reale Risiko, dass zum Beispiel die am 3. Juli versendete Mail samt ihrer Folgemails sogenannte rechtgestaltende Wirkung haben und deren Inhalt damit bestandskräftig werden kann. Das wiederum bedeutet, dass die Inhalte gelten würden, auch wenn sich später herausstellen sollte, dass sie rechtswidrig waren. Es geht also darum, dass mehr zurückbezahlt werden müsste als ursprünglich gedacht.

Lösung:

Um eine mögliche Bestandskraft zu verhindern, empfiehlt sich deshalb eine Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht und zwar vor dem 3. Juli (Zugang beim zuständigen Verwaltungsgericht).

Unsere Empfehlung für ein weiteres Vorgehen:

  1. Überprüfen Sie Ihre Mails
    Überprüfen Sie, welche Mails Ihnen im Zusammenhang mit der NRW Soforthilfe2020 zugegangen sind.
  2. Rücksprache mit Steuerberater
    Erörtern Sie mit Ihrem Steuerberater, ob bei Ihnen aufgrund des Inhalts der ab Juli 2020 gekommenen Mails mit einer ungerechtfertigten Rückzahlung zu rechnen ist.
    Wenn Sie zu dem Ergebnis gelangen, vorsorglich gegen eine drohende Bestandskraft vorgehen zu wollen, beachten Sie Folgendes:
  3. Leitprozess
    Da von diesem Problem Tausende von Soforthilfe-Beziehern gleich betroffen sind, werden voraussichtlich viele Verfahren vor den sieben Verwaltungsgerichten in NRW „landen“. Um den Aufwand für den Einzelnen gering zu halten, ist das Ziel, Klagen in einer Untergruppe zu sammeln. Nur EIN Leitprozess soll dann mit anwaltlicher Begleitung geführt werden. Um einen solchen wird sich die „IG-NRW Soforthilfe“, mit der wir an dieser Stelle kooperieren, kümmern.
  4. Ihre Anfechtungsklage
    Sie können ohne anwaltlichen Beistand lediglich fristwahrend Anfechtungsklage gegen die Bescheide aus den Mails erheben, ohne einen Klageantrag zu stellen und ohne die Klagen zu begründen und beantragen zugleich, das Verfahren bis zu einer Entscheidung im „Leitprozess“ ruhend zu stellen (Nutzen Sie hierzu die von der "IG-NRW Soforthilfe" bereitgestellten Musteranfechtungsklageantrag neben einer „Bedienungsanleitung“, die sich in unserem exklusiven Downloadbereich für Sie unter dem Stichwort: "Soforthilfe" befinden). Das Gericht gibt dem Ruhens-Antrag statt, wenn die beklagte Bezirksregierung zustimmt oder wenn das Verwaltungsgericht das Ruhen des Verfahrens für zweckmäßig hält.
    Hinweis: Natürlich entstehen allein durch die Klageerhebung auch ohne Anwalt Gerichtskosten. Die Höhe ist abhängig vom Streitwert (bei einem Streitwert von 5.000 Euro belaufen sie sich auf etwa 500 Euro).

Vorteile des vorgeschlagenen Verfahrens:
 

  • „Gewinnt“ der „Leit-Kläger“, wird die Bezirksregierung wahrscheinlich alle anderen Bescheide im Sinne der Kläger abändern. Sollte sie das nicht tun, bleibt weiterhin die Möglichkeit der Klage.
  • „Verliert“ der „Leit-Kläger“ können die anderen Klagen zurückgenommen werden, die Prozessgebühren fallen niedriger aus. Mehr Informationen zur NRW Soforthilfe und „IG-NRW Soforthilfe“ finden Sie unter www.ig-nrw-soforthilfe.de/

 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.

Nahtloser Einstieg statt Hängepartie: Das sächsische Innenministerium hat einen Erlass verabschiedet, der den Berufseinstieg von ausländischen Azubis und Studierenden vereinfacht. Vom Verband gibt es dafür Lob.

Der Bayerische Landtag hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der Städten und Gemeinden in Bayern ab Januar 2026 die Einführung eigener Einweg-Verpackungssteuern untersagt. Das Verbot schränkt die kommunalen Handlungsmöglichkeiten in diesem Bereich ein.

In der EU bleibt die Zukunft von Namen wie «Tofu-Wurst», «Soja-Schnitzel» oder «Veggie-Burger» für vegetarische Produkte zunächst offen. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments konnten sich nach intensiven Verhandlungen in Brüssel zunächst nicht auf neue Vorgaben einigen. Die Entscheidung wurde auf einen späteren Zeitpunkt vertagt. 

Beim Kauf von Koteletts soll künftig auch ein amtliches Siegel über die Zustände in den Ställen informieren. Der Start verzögert sich weiter. Für eine Ausdehnung gibt es nun aber ein Datum. Das verpflichtende Logo soll auch für die Außer-Haus-Verpflegung in Restaurants und Gaststätten greifen.