Rückzahlung der NRW-Soforthilfe: DEHOGA empfiehlt Klage

| Politik Politik

Zu Beginn der Corona-Krise im Frühling 2020 handelte das Land NRW in erstaunlicher Geschwindigkeit. Hunderttausende Unternehmen und Soloselbstständige, darunter viele Gastronomen und Hoteliers, kamen in den Genuss der NRW Soforthilfe2020. Doch der Freude folgte vielfach Ernüchterung, wie der DEHOGA NRW schreibt. Der Verband gibt nun folgende Handlungsempfehlung ab:

Hunderttausende Unternehmen und Soloselbstständige, darunter viele Gastronomen und Hoteliers, kamen in den Genuss der NRW Soforthilfe2020. Den Zuwendungsbescheiden folgten allerdings beginnend mit Zeitpunkt Anfang Juli mehrere Mails – drei Mails sind uns bisher bekannt, in denen die Rahmenbedingungen für den rechtmäßigen Erhalt zum Nachteil der Bezieher verändert wurden. Diese Veränderungen können sich auf die Höhe möglicher Rückzahlungen negativ auswirken.

Es bestehe das reale Risiko, dass zum Beispiel die am 3. Juli versendete Mail samt ihrer Folgemails sogenannte rechtgestaltende Wirkung haben und deren Inhalt damit bestandskräftig werden kann. Das wiederum bedeutet, dass die Inhalte gelten würden, auch wenn sich später herausstellen sollte, dass sie rechtswidrig waren. Es geht also darum, dass mehr zurückbezahlt werden müsste als ursprünglich gedacht.

Lösung:

Um eine mögliche Bestandskraft zu verhindern, empfiehlt sich deshalb eine Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht und zwar vor dem 3. Juli (Zugang beim zuständigen Verwaltungsgericht).

Unsere Empfehlung für ein weiteres Vorgehen:

  1. Überprüfen Sie Ihre Mails
    Überprüfen Sie, welche Mails Ihnen im Zusammenhang mit der NRW Soforthilfe2020 zugegangen sind.
  2. Rücksprache mit Steuerberater
    Erörtern Sie mit Ihrem Steuerberater, ob bei Ihnen aufgrund des Inhalts der ab Juli 2020 gekommenen Mails mit einer ungerechtfertigten Rückzahlung zu rechnen ist.
    Wenn Sie zu dem Ergebnis gelangen, vorsorglich gegen eine drohende Bestandskraft vorgehen zu wollen, beachten Sie Folgendes:
  3. Leitprozess
    Da von diesem Problem Tausende von Soforthilfe-Beziehern gleich betroffen sind, werden voraussichtlich viele Verfahren vor den sieben Verwaltungsgerichten in NRW „landen“. Um den Aufwand für den Einzelnen gering zu halten, ist das Ziel, Klagen in einer Untergruppe zu sammeln. Nur EIN Leitprozess soll dann mit anwaltlicher Begleitung geführt werden. Um einen solchen wird sich die „IG-NRW Soforthilfe“, mit der wir an dieser Stelle kooperieren, kümmern.
  4. Ihre Anfechtungsklage
    Sie können ohne anwaltlichen Beistand lediglich fristwahrend Anfechtungsklage gegen die Bescheide aus den Mails erheben, ohne einen Klageantrag zu stellen und ohne die Klagen zu begründen und beantragen zugleich, das Verfahren bis zu einer Entscheidung im „Leitprozess“ ruhend zu stellen (Nutzen Sie hierzu die von der "IG-NRW Soforthilfe" bereitgestellten Musteranfechtungsklageantrag neben einer „Bedienungsanleitung“, die sich in unserem exklusiven Downloadbereich für Sie unter dem Stichwort: "Soforthilfe" befinden). Das Gericht gibt dem Ruhens-Antrag statt, wenn die beklagte Bezirksregierung zustimmt oder wenn das Verwaltungsgericht das Ruhen des Verfahrens für zweckmäßig hält.
    Hinweis: Natürlich entstehen allein durch die Klageerhebung auch ohne Anwalt Gerichtskosten. Die Höhe ist abhängig vom Streitwert (bei einem Streitwert von 5.000 Euro belaufen sie sich auf etwa 500 Euro).

Vorteile des vorgeschlagenen Verfahrens:
 

  • „Gewinnt“ der „Leit-Kläger“, wird die Bezirksregierung wahrscheinlich alle anderen Bescheide im Sinne der Kläger abändern. Sollte sie das nicht tun, bleibt weiterhin die Möglichkeit der Klage.
  • „Verliert“ der „Leit-Kläger“ können die anderen Klagen zurückgenommen werden, die Prozessgebühren fallen niedriger aus. Mehr Informationen zur NRW Soforthilfe und „IG-NRW Soforthilfe“ finden Sie unter www.ig-nrw-soforthilfe.de/

 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Bundestariftreuegesetz verabschiedet. Demnach sollen öffentliche Aufträge des Bundes künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Dieser Beschluss könnte auch Bereiche des Gastgewerbes betreffen.

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung vorgelegt. Damit greift die Regierung eine langjährige Kritik des DEHOGA auf, der die oft belastenden und imageschädigenden Vor-Ort-Prüfungen durch bewaffnete Zollbeamte in Hotels und Restaurants bemängelt hatte.

Die Regierung plant Verbesserungen bei Rentenniveau und Mütterrente - und will diese eigentlich mit Steuergeld bezahlen. Doch auch auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber kommt eine Mehrbelastung zu.

Der Koordinator der Bundesregierung für Tourismus und maritime Wirtschaft, Christoph Ploß (CDU), hat einen Fünf-Punkte-Plan zur Entlastung und Stärkung der deutschen Tourismusbranche erarbeitet.

Das Bundeskabinett hat den Etatentwurf für den Bundeshaushalt 2026 und die Finanzplanung bis 2029 verabschiedet. Zahlreiche, wenn auch nicht alle im Koalitionsvertrag verabredeten Maßnahmen, wurden darin berücksichtigt. So auch die Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie.

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD heißt es, die Arbeitswelt sei im Wandel. Beschäftigte und Unternehmen wünschten sich mehr Flexibilität. Der Gewerkschaftsvorsitzende Michael Vassiliadis lehnt eine Reform des Arbeitszeitgesetzes jedoch ab und kündigt mögliche rechtliche Schritte an.

Finanzminister Lars Klingbeil hat klargestellt, dass der Bund keine finanziellen Spielräume sieht, um die Länder für mögliche Steuerausfälle im Zusammenhang mit der geplanten Erhöhung der Pendlerpauschale und der Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie zu entlasten. Gleichzeitig formulierte er eine klare Erwartung an die Gastronomiebranche.

Soll es eine Reform des Arbeitszeitgesetzes geben? Die Koalition hat das angekündigt. Die Gewerkschaften lehnen es ab, die Arbeitgeber pochen darauf.

Die Bundesregierung will die Schwarzarbeitsbekämpfung modernisieren und stärker digitalisieren. Der DEHOGA sieht zwar Chancen auf weniger belastende Prüfungen, warnt jedoch vor zusätzlicher Bürokratie und fordert Reformen bei Steuern und Sozialabgaben.

Das Bundesarbeits- und das Bundeswirtschaftsministerium haben einen gemeinsamen Referentenentwurf für ein Bundestariftreuegesetz (BTTG) vorgelegt. Der Entwurf soll bereits am 6. August 2025 im Bundeskabinett beraten werden. Der DEHOGA kritisiert den Entwurf als bürokratisch und überregulierend.