Rückzahlung von Corona-Soforthilfen: Habeck fordert Aufschub für Unternehmen

| Politik Politik

Bundeswirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck (Grüne) hat die Länder zu einem Moratorium bei der möglichen Rückzahlung von Corona-Soforthilfen durch Firmen aufgefordert. Das geht aus einem Brief Habecks an die Wirtschaftsminister der Länder hervor, welcher der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch vorlag. Zuerst hatte das «Handelsblatt» darüber berichtet.

Bundesländer verlangen derzeit im Frühjahr 2020 ausgezahlte Corona-Soforthilfen zurück, wie die Zeitung nach einer Umfrage bei den für die Abwicklung zuständigen Wirtschaftsministerien und Förderbanken der Länder berichtet hatte. Insgesamt 287,8 Millionen Euro an Bundesmitteln sollten Kleinunternehmen und Selbstständige erstatten.

Habeck schreibt in dem Brief, die aktuelle coronabedingte Situation stelle insbesondere die vielen kleinen Unternehmen und Selbstständigen weiterhin vor große Herausforderungen. Zum Teil bestünden Sorgen und Ängste, die letztlich auch aus Unsicherheiten hinsichtlich möglicher Rückerstattungen von Soforthilfen resultierten, die zusätzlich noch auf sie zukommen könnten. Habeck spricht sich daher für einen zeitlichen Aufschub aus, um die Fortführung von Betrieben zu sichern.

Kurz nach Ausbruch der Pandemie hatte der Bund im März 2020 eine Soforthilfe auf den Weg gebracht, um die wirtschaftliche Existenz von Unternehmen zu sichern und akuten Liquiditätsengpässe zu überbrücken, Dabei ging es um einen einmaligen Zuschuss. Wichtigstes Kriseninstrument ist inzwischen die Überbrückungshilfe.

In seinem Brief verweist Habeck darauf, dass Bund und Länder bei der Soforthilfe vereinbart hätten, in stichprobenartigen Kontrollen zu prüfen, ob die Bundesmittel bestimmungsgemäß verwendet worden seien. Diese Prüfungen seien in mehreren Ländern erst vor wenigen Monaten angegangen worden. Habeck spricht sich nun bei möglichen Rückforderungen für «angemessene Fristen» aus. Er verweist als Beispiel auf den von Nordrhein-Westfalen eingeräumten Rückzahlungstermin zum 31. Oktober 2022, der den Firmen ausreichend Planungssicherheit biete. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Gastgewerbe in Sachsen-Anhalt sieht die seit Jahresbeginn geltende Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen zwar als spürbare Entlastung, schätzt die aktuelle Lage aber dennoch weiter als angespannt an.

Der DEHOGA setzt sich mit einer Kampagne für die Ablösung der täglichen Höchstarbeitszeit ein. Durch eine Umstellung auf die Wochenarbeitszeit sollen Betriebe sowie deren Beschäftigte von mehr Flexibilität profitieren. Die Bundesregierung braucht der Verband allerdings nicht mehr zu überzeugen. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit ist längst in Planung.

Der CDU-Parteitag hat eine Steuer auf gezuckerte Getränke abgelehnt. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther will aber noch nicht aufgeben und hat jetzt andere Pläne.

Mehrkosten fürs Mitnehmen? Potsdam will dem Beispiel Tübingen folgen und eine Verpackungssteuer einführen. Die Wirtschaft befürchtet, dass es am Ende der Kunde zu spüren bekommt.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) knüpft die Unterstützung für den Digitalen Euro an klare Bedingungen. Für den Erfolg in Hotellerie und Gastronomie fordert der Verband Gebührenfreiheit bei Kleinbeträgen und feste Transaktionsgebühren statt prozentualer Kosten.

Knausern viele Wirte beim Lohn? Der Dehoga Bayern weist Vorwürfe der Gewerkschaft NGG entschieden zurück und betont, dass die Mehrwertsteuersenkung direkt in Lohnsteigerungen und Beschäftigungssicherung fließt.

85 Kilo pro Kopf: Frankreich isst deutlich mehr Fleisch als Deutschland. Jetzt ruft die Regierung zu weniger Konsum auf – aber um die genaue Formulierung gab es Streit.

Die Denkfabrik „Zukunft der Gastwelt“ fordert ein umfassendes Belastungsmoratorium für das Gastgewerbe. In ihrem Schreiben an Bundestagsabgeordnete werden Insolvenzen, wie die der Revo Hospitality Group, als strukturelles Branchenproblem dargestellt. Marc Schnerr beleuchtet in einem Kommentar, warum er diese Argumentation ein wenig einseitig findet.

Die Kommission zur Sozialstaatsreform plant eine Neuausrichtung der Einkommensanrechnung und eine Vereinfachung von Sozialleistungen. Der Branchenverband DEHOGA verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung für geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe und warnt vor möglichen Fehlanreizen für Schwarzarbeit.

In Tübingen und Konstanz kennt man sie bereits - in Freiburg gibt es seit Jahresbeginn die Verpackungssteuer auf Speisen zum Mitnehmen. Aus der Gastronomie kommt Gegenwind - die Stadt äußert sich.