Saarland setzt auf 2G-plus in Hotels und Restaurants

| Politik Politik

Im Saarland werden die Corona-Maßnahmen vor allem für Ungeimpfte deutlich verschärft. Der Landtag nahm am Montag bei einer Sondersitzung das geänderte Covid-19-Maßnahmengesetz in zweiter Lesung einstimmig an; Linke, AfD und Linke enthielten sich. Am Dienstag soll es im Ministerrat beschlossen werden und voraussichtlich zwei Tage später in Kraft treten.

Für Ungeimpfte soll demnach künftig gelten: Der eigene Haushalt darf sich im öffentlichen und privaten Raum nur noch mit einer weiteren Person treffen. Für Geimpfte, Genesene, Schüler sowie Kinder unter sechs Jahren gilt diese Regelung nicht. In der Gastronomie, Hotellerie, bei körpernahen Dienstleistungen, in Schwimmbädern, Thermen und Saunen, beim Sport im Innenraum und für alle kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen gilt künftig die Regelung 2G-plus: Das heißt, Ungeimpfte haben keinen Zutritt, und Geimpfte und Genesene müssen zusätzlich einen negativen Test vorweisen.

Die 2G-Regelung wird eingeführt für Freizeitaktivitäten im Außenbereich wie etwa in Freizeitparks und im Amateursportbetrieb, ebenso in Tanzschulen, Fitnessstudios und der Außengastronomie. Auch der Einzelhandel steht nur noch Geimpften und Genesenen zur Verfügung - mit Ausnahme der Läden, die der Grundversorgung dienen. Darüber hinaus wird wieder eine Maskenpflicht verbindlich festgeschrieben: Sie gilt draußen, wo 1,50 Meter Abstand nicht eingehalten werden können und innen - etwa in der Gastronomie bei Verlassen des Platzes.

Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) nannte es «nur folgerichtig», dass die neuen Maßnahmen Nicht-Geimpfte in stärkerem Maße treffen werden als die Geimpften. Er kündigte für die kommenden Wochen scharfe Kontrollen an. Man werde auch vor harten Sanktionen nicht zurückschrecken, wo gegen die Auflagen verstoßen werde. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Spitzengremium des DEHOGA bekräftigt Forderung nach einheitlich sieben Prozent Mehrwertsteuer auf Essen und drängt auf den sofortigen Stopp drohender neuer bürokratischer Belastungen. Es gehe um Fairness im Wettbewerb und die Zukunftssicherung der öffentlichen Wohnzimmer.

Gastronomie und Hotellerie in Deutschland haben weiterhin mit großen Problemen zu kämpfen. Die Betriebe beklagen Umsatzverluste, Kostensteigerungen sowie die Folgen der Mehrwertsteuererhöhung. Das geht aus einer aktuellen Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes hervor, an der sich 3.175 gastgewerbliche Unternehmer beteiligten.

Die Teil-Legalisierung von Cannabis konnte Bayern nicht verhindern. Dafür arbeitet die Staatsregierung nun an Kiff-Verboten für konkrete Bereiche. Darunter könnten Volksfeste, Biergärten und in Außenbereichen von Gaststätten gehören. Verstöße gegen das Cannabis-Gesetz werden teuer.

Der Slogan «Leistung muss sich wieder lohnen» ist schon etwas angestaubt. Die FDP poliert ihn jetzt auf. Und schlägt unter anderem steuerliche Anreize für bestimmte Leistungsträger vor.

Finanzminister Christian Lindner will Hobbybrauer, die Bier zum eigenen Verbrauch herstellen, bei der Steuer entlasten. Künftig sollen sie pro Jahr 500 Liter Bier steuerfrei brauen dürfen.

Mit dem Projekt COMEX der Bundesagentur für Arbeit/ZAV werden seit 2022 Köchinnen und Köche aus Mexiko in Hotels und Restaurants in Deutschland vermittelt. Der DEHOGA begleitet das Projekt von Anfang an.

Die Bundesagentur für Arbeit hat den DEHOGA Bundesverband informiert, dass für die Arbeitsmarktzulassung (AMZ) von Arbeitnehmern aus Drittstaaten zusätzliche Teams und neue Standorte eingerichtet und die Zuständigkeiten neu verteilt wurden. Grund dafür ist die erwartete Zunahme der Erwerbszuwanderung.

Es fehlen Fachkräfte - in zunehmender Zahl. Künftig sollen vermehrt Menschen aus dem Ausland diese Lücken schließen. Nun geht das Land neue Wege, diese Kräfte schneller in den Arbeitsmarkt zu bringen.

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern hat die Ausweitung der Steuer von Privat- auf Geschäftsreisende in Schwerin als Abzocke kritisiert. Die Bettensteuer – wie auch die Tourismusabgaben – würden Verbraucher und Betriebe durch höhere Preise und Bürokratie belasten.

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025. Darüber informierte das Bundesinnenministerium den DEHOGA Bundesverband und andere Wirtschaftsverbände.