Sachsen-Anhalt: 2G für Restaurants und private Hotelaufenthalte

| Politik Politik

Ob in Bus und Bahn oder am Arbeitsplatz - ihren Nachweis über Impfung, Genesung oder negativen Corona-Test müssen die Sachsen-Anhalter griffbereit haben. Von diesem Mittwoch an gilt die 3G-Regel im ÖPNV. Kontrolliert wird aber nur stichprobenartig. Bei den Magdeburger Verkehrsbetrieben sind laut Sprecher Tim Stein die üblichen Teams für Fahrkartenkontrollen unterwegs und fragten teils auch nach den 3G-Nachweisen. Man sei aber auf die Unterstützung von Polizei und Ordnungsamt angewiesen. Stein sagte mit Blick auf die bisherigen Kontrollen zur Maskenpflicht: «Es ist schon festzustellen, dass der Ton rauer wird.»

Magdeburgs Oberbürgermeister Lutz Trümper (SPD) wies auf die hohe Belastung der Kommunen in der Corona-Pandemie hin. «Das stimmt, dass wir nicht genügend kontrollieren. Man könnte immer mehr kontrollieren. Wir machen das im Rahmen unserer Möglichkeiten, die wir haben.» Es könne aber immer nur um Stichprobenkontrollen gehen.

Das Problem sei aber: «Wir haben kein Personal mehr, was verfügbar ist.» Es solle in der Straßenbahn, auf dem Weihnachtsmarkt, in den Gaststätten, im Sportverein, bei 2G-Veranstaltungen (nur Geimpfte und Genesene) kontrolliert werden. Die Kommunen betreuten wieder das Impfen, die Nachverfolgung der Infektionsketten. «Es ist unmöglich das zu machen mit dem Personal», sagte Trümper.

An diesem Mittwoch tritt auch die neue Corona-Eindämmungsverordnung des Landes in Kraft. Mit ihr wird das 2G-Zugangsmodell für Innenräume eingeführt. Landesweit dürfen dann nur noch Geimpfte und Genesene in die Innengastronomie, in Kultur- und Freizeiteinrichtungen und zu Veranstaltungen ab 50 Personen. Die Voraussetzungen gelten auch für private Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben und für den organisierten Sportbetrieb wie Vereine und Volksfeste. Ausgenommen von der 2G-Regelung sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren.

Weihnachtsmärkte müssen nach den neuen Regeln ein 3G-Konzept umsetzen. Besucher und Besucherinnen müssen also nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder aktuell negativ auf das Corona-Virus getestet sind. Auch bei Friseuren und anderen körpernahen Dienstleistungen gilt 3G.

Unterdessen planen die Polizeibehörden in Sachsen-Anhalt gemeinsame Schwerpunktkontrolltage mit den Landkreisen und kreisfreien Städten, wie das Innenministerium in Magdeburg mitteilte. Die Kommunen seien die originär zuständigen Sicherheits- und Gesundheitsbehörden. Der Fokus werde auf dem Öffentlichen Nahverkehr liegen. Genaue Daten sind noch nicht bekannt.

Die Dessauer Verkehrs GmbH appellierte an die Fahrgäste, die gesetzlich vorgegebenen 3G-Regelungen einzuhalten. Neben dem Tragen einer medizinischen Maske gelte es den gültigen Impf-, Genesungs- oder negativen Testnachweis mit sich zu führen, um diesen auf Verlangen bei Kontrollen vorzuzeigen, hieß es auf der Internetseite der Verkehrsbetriebe. Die Hallesche Verkehrs AG erklärte zudem, dass Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von der Testpflicht ausgenommen sind, wenn sie keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen.

Ein Sprecher des Eisenbahnunternehmens Abellio verwies auf die Beförderungspflicht des Eisenbahnverkehrsunternehmens. Es setze weiter auf regelmäßige Informationen wie mit Durchsagen für Fahrgäste. Bei regulären Fahrkartenkontrollen werde es Stichproben zu 3G geben, «mit Fingerspitzengefühl». Sollte es zu Auseinandersetzungen mit aggressiven Fahrgästen kommen, werde die Bundespolizei gerufen, so wie bisher auch, sagte der Sprecher von Abellio Mitteldeutschland in Halle. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

85 Kilo pro Kopf: Frankreich isst deutlich mehr Fleisch als Deutschland. Jetzt ruft die Regierung zu weniger Konsum auf – aber um die genaue Formulierung gab es Streit.

Die Denkfabrik „Zukunft der Gastwelt“ fordert ein umfassendes Belastungsmoratorium für das Gastgewerbe. In ihrem Schreiben an Bundestagsabgeordnete werden Insolvenzen, wie die der Revo Hospitality Group, als strukturelles Branchenproblem dargestellt. Marc Schnerr beleuchtet in einem Kommentar, warum er diese Argumentation ein wenig einseitig findet.

Die Kommission zur Sozialstaatsreform plant eine Neuausrichtung der Einkommensanrechnung und eine Vereinfachung von Sozialleistungen. Der Branchenverband DEHOGA verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung für geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe und warnt vor möglichen Fehlanreizen für Schwarzarbeit.

In Tübingen und Konstanz kennt man sie bereits - in Freiburg gibt es seit Jahresbeginn die Verpackungssteuer auf Speisen zum Mitnehmen. Aus der Gastronomie kommt Gegenwind - die Stadt äußert sich.

Die GEMA muss die Gebühren für Fernsehnutzung neu berechnen. Gastronomen und Hoteliers mit Bildschirmen bis 65 Zoll könnten von rückwirkenden Erstattungen und angepassten Tarifstrukturen profitieren.

Das Bundesarbeitsgericht setzt der Mitbestimmung bei Lieferdiensten Grenzen: Reine Liefergebiete ohne eigene Leitungsebene dürfen keine eigenen Betriebsräte wählen – auch wenn die Arbeit komplett per App gesteuert wird. Die Gewerkschaft NGG fordert nun gesetzliche Nachbesserungen.

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitszeitvorgaben in Deutschland und kündigten das mit Veröffentlichung der Nationalen Tourismusstrategie an. Die Gewerkschaften hingegen befürchten eine zunehmende Belastung der Beschäftigten und drohen mit Arbeitskämpfen.

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.